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Handbuch-zur-Befreiung

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528 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

Das Dritte Reich war ein Staat der Ordnung und Sicherheit. Durch die Beseitigung<br />

der sozialen Not, der Verschärfung der Strafgesetze gegen „Volksschädlinge“ und<br />

ihre rigorose Anwendung, einschließlich der Einrichtung von Arbeitserziehungslagern<br />

bzw. Konzentrationslager, gelang dem Nationalsozialismus die weitgehende Eindämmung<br />

der Kriminalität. Von ganz entscheidender Bedeutung war die Sicherheitsverwahrung<br />

von Gewohnheitsverbrechern, die für den größten Teil aller Straftaten im<br />

Reich verantwortlich waren. Der von den Weimarer Polizeibehörden <strong>zur</strong> Niederknüppelung<br />

politisch Mißliebiger eingeführte Gummiknüppel wurde im Dritten Reich<br />

wieder abgeschafft.<br />

Massengesellschaftliche Verwahrlosungserscheinungen – wie sie in den kapitalistischen<br />

Ländern aufgrund von sozialer Not, Werteverlust, Förderung aller niedrigen<br />

Instinkte und Triebe, Drogen- und Alkoholsucht, zum Alltag gehören – waren in der<br />

Volksgemeinschaft des Dritten Reiches unbekannt. Anständiges Benehmen und<br />

korrekte Kleidung waren die Norm. Die Rotlichtviertel als Brutstätten von Kriminalität<br />

und Geschlechtskrankheiten wurden regelmäßig durch Polizeirazzien überwacht<br />

und gesäubert.<br />

Der Kampf gegen die politische Kriminalität ausländisch gesteuerter antifaschistischer<br />

Untergrundorganisationen wurde mit einem Minimum an politischer Polizei<br />

geführt. Während z.B. die Stasi des DDR-Regimes mit 100.000 hauptamtlichen und<br />

250.000 nebenamtlichen Spitzeln eine Bevölkerung von 17 Millionen überwachte,<br />

verfügte die Gestapo in Deutschland und später im besetzten Europa etwa 36.000<br />

hauptamtliche Mitarbeiter. Der Repressionsapparat eines Kolonialregimes muß<br />

selbstverständlich immer größer sein als der einer befreiten Nation, deren Führung<br />

sich auf die weitgehende Zustimmung des Volkes stützen kann. So bemerke HITLER<br />

in „Mein Kampf“: „Der kraftvolle Nationalstaat braucht nach innen weniger Gesetze<br />

infolge der größeren Liebe und Anhänglichkeit seiner Bürger, der internationale<br />

Sklavenstaat kann nur durch Gewalt seine Untertanen zum Frondienst anhalten.“ 859<br />

Die Jubel- und Triumphfahrten Adolf HITLERS durch alle deutschen Gaue, stehend im<br />

offenen Wagen und nicht zusammengeduckt hinter vorgezogenen Gardinen in einer<br />

geschlossenen und gepanzerten Staatskarosse, stürmisch gefeiert von Millionen<br />

Menschen auf riesigen Volkskundgebungen oder am Rande der Straßen, können als<br />

tägliche Volksabstimmung gewertet werden. Im Rahmen der nationalsozialistischen<br />

Volksorganisationen waren unzählige Millionen Deutsche an der unmittelbaren<br />

Gestaltung ihres Staates beteiligt, im ganzheitlichem Ansatz des NS wurde die Trennung<br />

zwischen Staat und Volk aufgehoben, was der Umsetzung deutschen Denkens<br />

entsprach, wie z.B. von Otto von GIERKE 860 1868 ausgeführt:<br />

859 A. Hitler, a.a.O. Band II, S. 640<br />

860 Otto Friedrich von Gierke (geb. 11.01.1841 in Stettin, gest. 10.10.1921 in Berlin), deutscher Jurist,<br />

Rechtshistoriker und Sozialpolitiker. Gierke entwickelte seine Theorie der Genossenschaft durch historische<br />

Analyse. Die Deutschen waren ursprünglich in Verbänden organisiert. Er unterschied den genossenschaftlichen<br />

Verband (Sippe, Familienbund, im Mittelalter dann Körperschaften) von dem herrschaftlichen<br />

Verband (Lehensverbänden, später Anstalten, heute Anstalten öffentlichen Rechts, den<br />

Staat). Die Genossenschaft bezeichnet eine auf freier Vereinigung beruhende Körperschaft. Soziologen<br />

wie Franz Oppenheimer bezeichneten demzufolge die Genossenschaft als horizontale Sozialbeziehung.<br />

Durch das römische Recht, welches das Individuum und seine Freiheit in den Vordergrund stellte,

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