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Handbuch-zur-Befreiung

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680 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

HÖß behauptet zudem – möglicherweise in der Absicht, es möge jemandem später<br />

auffallen –, daß die Mitglieder des Sonderkommandos gegen das Giftgas immun<br />

waren, da sie keine Gasmasken trugen: 1118<br />

„‚Beim Leichenschleppen aßen sie und rauchten ... Eine halbe Stunde nach dem<br />

Einwurf des Gases wurde die Tür geöffnet und die Entlüftungsanlage eingeschaltet.<br />

Es wurde sofort mit dem Herausziehen der Leichen begonnen.’<br />

Q: ‚Aber war es für die Insassen nicht äußerst gefährlich, in diese Kammern zu<br />

gehen und zwischen all den Leichen und den Gasschwaden zu arbeiten?’<br />

A: ‚Nein’<br />

Q: ‚Trugen sie Gasmasken?’<br />

A: ‚Sie hatten welche, aber sie brauchten sie nicht, da nie etwas passierte.’” 1119<br />

Bemerkenswert ist auch, welche absurden Methoden HÖß anführt, mit denen man<br />

versucht haben will, die Leichen zu beseitigen:<br />

„Die Leichen wurden zuerst mit Ölrückständen, später mit Methanol übergossen.<br />

... Er versuchte auch, durch Sprengung die Leichen zu vernichten, ...” 1120<br />

Abgesehen von der inhaltlichen Widersinnigkeit wird jeder Jurist bestätigen, daß<br />

ein unter Folter erlangtes Geständnis keinerlei Beweiswert hat. In dem Versuch, die<br />

Glaubwürdigkeit dieses so oft zitierten Dokumentes zu retten, verweisen etablierte<br />

Historiker deshalb auf die Memoiren, die Höß kurz vor seiner Hinrichtung in polnischer<br />

Haft geschrieben haben soll. Das Original dieser mit Bleistift geschriebenen<br />

Aufzeichnungen konnte bis zum heutigen Tage von keinem unabhängigen Historiker<br />

untersucht werden. Selbst Martin BROSZAT, der HÖß’ Memoiren als Buch herausgab,<br />

bekam nur Kopien zu sehen. Doch auch anhand der Kopien hätte einem gewissenhaften<br />

Forscher auffallen müssen, daß die Handschrift in diesen Aufzeichnungen mit der<br />

aus amtlichen Unterlagen bekannten Handschrift des Rudolf HÖß nicht übereinstimmt.<br />

1121<br />

Ein weniger prominenter Zeuge ist Kurt GERSTEIN, der während des Krieges Sanitätsoffizier<br />

und Hygienefachmann der Waffen-SS war. GERSTEIN geriet im Juli 1945<br />

in französische Haft und legte vor seinem „Selbstmord“ mehrere höchst merkwürdige<br />

und widersinnige Geständnisse ab, in denen er von einem Besuch im Lager Belzec<br />

berichtete, bei dem er eine „Massenvergasung“ beobachtet haben wollte. GERSTEINS<br />

Geständnisse wurden von der Geschichtswissenschaft anfangs als überaus bedeutsam<br />

eingestuft. Nun gibt es allerdings einige Probleme mit GERSTEINS Aussage. So<br />

berichtet er zum Beispiel, 700 bis 800 Menschen seien in Gaskammern mit einer<br />

Fläche von 25 Quadratmetern und einem Volumen von 45 Kubikmetern zusammengedrängt<br />

worden, was 28-32 Menschen pro Quadratmeter bzw. 15-18 Menschen pro<br />

1118 Ebda.<br />

1119 J. Mendelsohn [Hrsg.]: The Holocaust, Bd. 12, Garland, New York 1982, S. 113, Vernehmung von R.<br />

Höss, 02.04.1946, zit. n. G. Rudolf a.a.O.<br />

1120 M. Broszat, a.a.O. S. 157 ff., zit. n. G. Rudolf, Ebda. S. 460<br />

1121 G. Jagschitz: Gutachten in der Strafsache Hosnik, 1992, Landesgericht Wien, Az. 20e Vr 14184, Hv<br />

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