11.10.2015 Views

Handbuch-zur-Befreiung

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

DIE REALISIERUNG DER ALLIIERTEN KRIEGSZIELE 281<br />

schön gewesen, wenn man hätte beweisen können, daß nur Verrückte gegen die<br />

Porno-Welle vorgehen. Nachdem das nicht gelang, sondern man dem Angeklagten<br />

sogar überdurchschnittliche Intelligenz bescheinigen mußte, behandelte man ihn<br />

als gefährlichen Gewalttäter, obwohl er mit seiner Tat gerade nicht zerstören,<br />

sondern die Zerstörung aufhalten wollte.“ 525<br />

SCHWARZ konnte inmitten des Tumults und der Unmutäußerungen der Zuhörer<br />

bei Verlesen des Urteils flüchten. Das Gericht forderte dann eine Kaution von<br />

100.000 DM, damit Schwarz auf freiem Fuß bleiben konnte bis <strong>zur</strong> Berufungsverhandlung.<br />

Der Verteidiger wandte sich in dieser Notlage verzweifelt an den Herrn<br />

Bundespräsidenten, diese unmöglich beizubringende Summe im Interesse der Verteidigung<br />

der Sittlichen Ordnung <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Der Verteidiger vergleicht in<br />

seinem Schreiben an HEINEMANN: „Der ehemalige AStA-Vorsitzende Läpple von<br />

Köln ist vom Vorwurf der Nötigung, der Beihilfe zum schweren Landesfriedensbruches<br />

und des Aufruhrs freigesprochen worden, weil er sich in einem entschuldbaren<br />

Irrtum über die Grenzen der Strafbarkeit“ befunden habe. „Die Öffentlichkeit müsse<br />

es sich gefallen lassen“, hieß es in dem Urteil, „daß eine Minderheit sie <strong>zur</strong> Kenntnisnahme<br />

einer fremden Meinung zwingt“. Natürlich stellte HEINEMANN kein Geld<br />

<strong>zur</strong> Verfügung.<br />

In Darmstadt kam es zu ähnlichen Vorfällen. Es wurde den Tätern, die gegen ein<br />

Kino vorgingen, welches den Softporno „Schulmädchenreport“ brachte, und damit<br />

ihre eigenen Kinder in Notwehr zu schützen gedachten, von Staatsanwalt Dr. KARGE<br />

(unter Polizeischutz angesichts der empörten Zuhörerschaft) gesagt: „Die vorgelegten<br />

Bilder oder der Film Schulmädchenreport können so unzüchtig und strafbar sein, wie<br />

sie wollen, deswegen hat doch niemand das Recht, dagegen vorzugehen und sich<br />

dagegen zu wehren“. Eine Mutter schrieb darüber an den Bundesjustizminister JAHN<br />

in Bonn: „ich bitte nun ebenso herzlich wie dringend, Herr Justizminister um Ihre<br />

Stellungnahme zu dieser ungeheuerlichen Aussage des Herrn Dr. Karge, die nichts<br />

anderes besagt, als daß das Recht auf Notwehr, als das wichtigste Naturrecht des<br />

Menschen überhaupt, abgeschafft sei. Daß Notwehr vorliegt ist eindeutig erwiesen,<br />

denn der Grossteil der deutschen Bevölkerung – eine Umfrage ergab 75 bis 85% –<br />

wehren sich vergeblich gegen Pornographie und Sittenverfall. Es ist doch wohl<br />

nicht menschenmöglich, daß die gesamte deutsche Justiz den oben dargelegten<br />

Standpunkt des Staatsanwaltes Karge vertritt. Nicht zu übersehende, beunruhigende<br />

Auswirkungen wären kaum zu vermeiden.“ 526<br />

Der „Tagesspiegel“ Berlin 15.02.1973 meldet:<br />

„Die Eltern eines schulpflichtigen Kindes haben nach einer Entscheidung des<br />

Berliner Oberverwaltungsgerichtes keinen Anspruch auf die Untersagung ‚sexualkundlicher<br />

Erörterungen’ im Schulunterricht. Eine <strong>Befreiung</strong> des Kindes hiervon<br />

sei gleichfalls nicht möglich, da sich die Schulpflicht auf die regelmäßige<br />

Teilnahme am Unterricht erstreckt. Mit dieser Entscheidung von grundsätzlicher<br />

525 Ebda.<br />

526 „Kritik – Die Stimme des Volkes“, Kälberhagen, zit. n. Juan Maler: Das Verschleierte Bild zu Sais,<br />

Buenos Aires 1974, S. 188

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!