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Handbuch-zur-Befreiung

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74 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

Die der Tschechei naheliegenden Einheiten und einzelne motorisierte Verbände<br />

sind für den überfallartigen Angriff vorzusehen. ...<br />

3. Inbesitznahme des Memellandes<br />

... Für ihren Einsatz gilt meine Weisung Nr. l vom 18.3.38 ... [Nicht abgedruckt]<br />

gez. Adolf Hitler, für die Richtigkeit Keitel“ 190<br />

Spätestens bei dieser Weisung entsteht der Eindruck, daß hier eine Ganovenbande<br />

und nicht die militärische Führung des Deutschen Reiches aktiv war. Keine der<br />

Weisungen und der Nachträge wurde von HITLER persönlich unterzeichnet. 191 Ob dies<br />

nur daran lag, daß einem Toten keine Unterschrift mehr abzupressen war, läßt sich<br />

nicht mit Bestimmtheit feststellen.<br />

Erster Nachtrag des Generals KEITEL vom 24.11.1938:<br />

„Von Offizier geschrieben<br />

1. Außer den drei in der Weisung vom 21.10.1938 angeführten Fällen ... sind auch<br />

Vorbereitungen zu treffen, daß der Freistaat Danzig überraschend von deutschen<br />

Truppen besetzt werden kann. ...“<br />

Zweiter Nachtrag des Generals KEITEL vom 17.12.1938:<br />

„Von Offizier geschrieben<br />

Betr. „Erledigung der Resttschechei“ hat der Führer noch folgendes befohlen:<br />

Die Bearbeitung des Falles hat unter der Voraussetzung zu erfolgen, daß kein<br />

nennenswerter Widerstand zu erwarten ist. ...<br />

Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Keitel“<br />

Bemerkenswert! Wie konnte HITLER bereits am 17.12.1938, also fast drei Monate<br />

vor dem Einmarsch, eine solche „Erwartung“ formulieren? Hier haben wir ein in allen<br />

Punkten nur noch als „prophetisch“ zu bezeichnendes Schreiben vorliegen. Für die<br />

nachfolgende Analyse sollen daher nur Informationen einfließen, die mit höchster<br />

Sicherheit unverfälscht sind, da sie seinerzeit öffentlich vorgetragen oder zumindest<br />

zeitnah veröffentlicht worden sind.<br />

Die Sudetendeutschen hatten sich zwar unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht<br />

für einen Anschluß an das Reich bzw. Österreich ausgesprochen, doch<br />

wurden diese 3,5 Mio. Menschen entgegen ihrem Willen in den neu geschaffenen<br />

Kunststaat Tschecho-Slowakei gezwungen. Dieser 15 Millionen Staat bestand (1938)<br />

aus etwa 7,3 Mio. (49%) Tschechen, 3,6 Mio. (24%) Deutschen 192 , 2,3 Mio. (15%)<br />

Slowaken, 700.000 (5%) Ungarn, 550.000 (4%) Ukrainern sowie etwa 1 / 2 Mio.<br />

Menschen weiterer Nationalitäten, davon ca. 100.000 Polen. Zudem muß man wissen,<br />

daß sich in dem von Deutschen besiedelten Gebiet vier Fünftel des Wirtschaftspotentials<br />

von Böhmen und Mähren befanden, die sudetendeutschen Gebiete weitgehend<br />

industrialisiert, während die von Slawen besiedelten Gegenden noch überwiegend<br />

landwirtschaftlich geprägt waren.<br />

190 Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Bd. XXXIV,<br />

Nürnberg 1949 , S. 477 ff.<br />

191 Zit. n. G. Ullrich, a.a.O.<br />

192 Mit Sprachinseln in der Slowakei

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