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Handbuch-zur-Befreiung

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DIE REALISIERUNG DER ALLIIERTEN KRIEGSZIELE 219<br />

zu entscheiden);<br />

(3) die Sache in der Schwebe halten bis <strong>zur</strong> späteren Verwendung gemäß Instruktionen,<br />

die Sie erhalten werden.<br />

Sowohl als Mitglied des Kontroll-Rats als auch als Zonen-Kommandant werden<br />

Sie geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, daß die Deutschen durch<br />

Verbot und durch entsprechende Maßnahmen gehindert werden, irgendwelche<br />

Typen von Luftfahrzeugen zu produzieren, zu unterhalten und zu fliegen.<br />

Ausfuhren in andere Länder als die der Vereinten Nationen sind verboten, wenn<br />

sie durch die Alliierten Regierungen nicht ausdrücklich genehmigt werden. Sie<br />

werden in Ihrer Zone ein Programm der Reparationen und Restitutionen durchführen,<br />

wie es den alliierten Übereinkünften entspricht, und Sie werden im Kontroll-Rat<br />

Übereinstimmung anstreben über Richtlinien und Maßnahmen, die für<br />

ganz Deutschland angewendet werden müßten, um die Durchführung eines solchen<br />

Programms zu sichern.<br />

Alle Devisen-Transaktionen einschließlich derer, die sich aus Exporten und Importen<br />

ergeben, sollen mit der Absicht kontrolliert werden, Deutschland an der<br />

Entwicklung eines Kriegspotentials zu hindern und die anderen Ziele dieser Weisung<br />

zu erreichen. Zur Durchsetzung dieser Arbeit sollte der Kontroll-Rat<br />

a) alle deutschen (öffentlichen und privaten) Devisenbestände und ausländischen<br />

Guthaben jeder Art, ob sie sich innerhalb oder außerhalb Deutschlands befinden,<br />

aufspüren und in den Besitz und unter die Kontrolle einer speziellen Institution<br />

überführen;<br />

b) jeden Handel mit Gold, Silber, Devisen und jede Art von Transaktionen in Devisen<br />

verbieten, ausgenommen daß sie durch Genehmigungen oder Vorschriften<br />

autorisiert werden. Der Kontroll-Rat sollte jede Freigabe von Devisen-Exporten<br />

für solche Importe verfügbar machen, die unmittelbar notwendig für die Erreichung<br />

der Ziele lt. §§ 4 und 5 dieser Weisung sind. Er sollte keine anderen Ausgaben<br />

aus Devisen-Guthaben gestatten als für die Zwecke, die der Kontroll-Rat<br />

oder andere entsprechende Behörden billigen;<br />

c) wirksame Kontrollen über alle Devisen-Aktionen durchführen.“ 426<br />

Die Direktive JCS 1067 wurde von Präsident ROOSEVELT am 23.03.1945 gebilligt<br />

und von Präsident TRUMAN bestätigt. Sie wurde am 17.10.1945 veröffentlicht und<br />

blieb bis zum 14.07.1947 unverändert in Kraft. Diese Direktive JCS 1067 spricht in<br />

weiten Teilen für sich selbst, sofortige Auswirkung war z.B. die „Säuberung“ an<br />

deutschen Universitäten, die 5.000 deutschen Hochschulwissenschaftlern ihr Amt<br />

kostete. Prof. Herbert GRABEN schrieb dazu:„1945 wurden rund 5.000 deutsche<br />

Hochschullehrer aus ihrem Wirkungsbereich verdrängt und im Laufe der nächsten<br />

Jahre nur etwa 1.500 rehabilitiert. Zum damaligen Zeitpunkt lagen also mindestens<br />

3.000 deutsche Gelehrte aller Kategorien brach, von der Not des Berufsentzuges,<br />

seinen geistig-seelischen wie den materiellen Wirkungen aufs schwerste bedrängt.“ 427<br />

Und „Christ und Welt“ erklärte hierzu: „Diese rund 3.500 heute als Forscher brachliegenden<br />

Dozenten bilden die Reserve-Armee der deutschen Wissenschaft“, nur daß,<br />

426 E. Kern, a.a.O. S. 405 f.<br />

427 Herbert Graben: Sieger und Besiegte, Tübingen 1966, S. 92, zit. n. E. Kern, a.a.O. S. 406 f.

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