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Handbuch-zur-Befreiung

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DIE REALISIERUNG DER ALLIIERTEN KRIEGSZIELE 325<br />

Prof. Dr. FELTES, Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr Universität Bochum, rezensiert<br />

über ROTHS Buch: „Ich habe das Buch gelesen als Opfer der Verhältnisse,<br />

die der Autor beschreibt. Bis zum Erscheinen seiner schonungslosen Offenlegung, zu<br />

was der Rechtsstaat durch Korruption und organisierte Kriminalität verkommen ist,<br />

glaubten die Opfer des F.-Waffen-Terrors im Land, daß es an der Neuartigkeit der<br />

gegen sie eingesetzten Technologien läge, daß Polizei und Justiz sich in demonstrativer<br />

Unfähigkeit üben angesichts von (Schwer-)Verbrechen. Nun haben sie die deprimierende<br />

Gewißheit, daß Duldung von organisierter Kriminalität generell aus höchsten<br />

Regierungsämtern veranlaßt ist. (Das vom Bayerischen Justizministerium boykottierte<br />

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Holger Pfahls<br />

ist ein Lehrstück dazu.)“ 575<br />

Was nun kaum noch verwundern kann, enthüllte „Der Spiegel“, nämlich daß für<br />

Ausländer auch offiziell ein Sonderrecht bei Strafverurteilung eingeräumt wird:<br />

„Vor allem die oft blutige Selbstjustiz innerhalb der Gruppen beunruhigt die Experten.<br />

So rechnet die Polizei allein in Niedersachsen zwischen 1998 und 2003<br />

mindestens 15 von 42 Tötungsdelikten im türkisch-kurdischen Milieu den Jesiden<br />

zu. Der spektakulärste Fall war der so genannte Bunkermord in Bremen: Dort<br />

wurde 1999 das Liebespaar Ayse D. und Serif A. getötet, weil Ayses Vater die Beziehung<br />

nicht paßte (SPIEGEL 31/2000).<br />

Das Landgericht Bremen aber verurteilte die Täter zunächst nur wegen Totschlags,<br />

nicht wegen Mordes. ‚Nach den archaischen Sitten- und Wertvorstellungen’<br />

der Täter und Opfer, so die Richter, sei die Tötung ‚erlaubt’ gewesen. Der<br />

Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, doch auch bei der Neuverhandlung blieb es<br />

wegen der ‚Erziehungstradition ihres Volkes’ beim Totschlag.’ 576<br />

Und was für Mord und Totschlag gilt, ist für die Ehe recht und billig:<br />

„So wird in Deutschland selbst die Vielweiberei – hier zu Lande verboten – teilweise<br />

toleriert. Muslimische Männer, in deren Herkunftsland die Mehrehe legal<br />

ist, wie in Marokko, Algerien oder Saudi Arabien, dürfen ihre Zweitfrau in begründeten<br />

Ausnahmefällen nach Deutschland bringen und sie bei einer gesetzlichen<br />

Krankenkasse anmelden. ‘Polygame Ehen sind anzuerkennen, wenn sie dem<br />

Heimatrecht der in Betracht kommenden Personen entsprechen’, hieß es Mitte Juli<br />

in einer Stellungnahme des Bundessozialministeriums.“ 577<br />

Nicht minderbedrohlich für die deutsche Bevölkerung als die organisierte ist die<br />

alltägliche Kriminalität, die den Bürger ganz unmittelbar trifft, und die genauso wie<br />

die organisierte Kriminalität nicht wirkungsvoll bekämpft wird. Deutsche Kinder und<br />

Jugendliche, die Zukunft des Volkes, sind hierbei die größten Leidtragenden:<br />

„Für deutsche Jugendliche in Vierteln, die von ethnischen Banden beherrscht<br />

werden, ist die Lage nach Ansicht der Kripo-Experten bereits dramatisch geworden.<br />

Deren Rückzug in die Defensive werde als Schwäche empfunden, bedeute<br />

damit Ehrverlust – und Gefahr: Die Zahl deutscher Jugendlicher, die nur deshalb<br />

575 Zit. n. Stimme des Gewissens (LSI), Nr. 5/2005, S. 18<br />

576 DER SPIEGEL: Blutige Selbstjustiz, 50/2004<br />

577 DER SPIEGEL, 47/2004, S. 62

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