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Handbuch-zur-Befreiung

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564 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

Die beste Staatsverfassung und Staatsform ist diejenige, die mit natürlichster<br />

Sicherheit die besten Köpfe der Volksgemeinschaft zu führender Bedeutung und<br />

zu leitendem Einfluß bringt.<br />

Wie aber im Wirtschaftsleben die fähigen Menschen nicht von oben zu bestimmen<br />

sind, sondern sich selbst durch<strong>zur</strong>ingen haben und so wie hier die unendliche<br />

Schulung vom kleinsten Geschäft bis zum größten Unternehmen selbst gegeben ist<br />

und nur das Leben dann die jeweiligen Prüfungen vornimmt, so können natürlich<br />

auch die politischen Köpfe nicht plötzlich ‚entdeckt’ werden. Genies außerordentlicher<br />

Art lassen keine Rücksicht auf die normale Menschheit zu.<br />

(501 Die beste Staatsverfassung) Der Staat muß in seiner Organisation, bei der<br />

kleinsten Zelle, der Gemeinde, angefangen bis <strong>zur</strong> obersten Leitung des gesamten<br />

Reiches, das Persönlichkeitsprinzip verankert haben.<br />

Es gibt keine Majoritätsentscheidungen, sondern nur verantwortliche Personen,<br />

und das Wort ‚Rat’ wird wieder <strong>zur</strong>ückgeführt auf seine ursprüngliche Bedeutung.<br />

Jedem Manne stehen wohl Berater <strong>zur</strong> Seite, allein die Entscheidung trifft ein<br />

Mann.<br />

Der Grundsatz, der das preußische Heer seinerzeit zum wundervollsten Instrument<br />

des deutschen Volkes machte, hat in übertragenem Sinne dereinst der<br />

Grundsatz des Aufbaues unserer ganzen Staatsauffassung zu sein: Autorität jedes<br />

Führers nach unten und Verantwortung nach oben.<br />

Auch dann wird man nicht jener Korporationen entbehren können, die wir heute<br />

als Parlamente bezeichnen. Allein ihre Räte werden dann wirklich beraten, aber<br />

die Verantwortung kann und darf immer nur ein Träger besitzen und mithin auch<br />

nur dieser allein die Autorität und das Recht des Befehls.<br />

Die Parlamente an sich sind notwendig, weil ja vor allem in ihnen die Köpfe die<br />

Möglichkeit haben, sich langsam emporzuheben, denen man später besondere<br />

verantwortliche Aufgaben überweisen kann.<br />

Damit ergibt sich folgendes Bild:<br />

Der völkische Staat hat, angefangen bei der Gemeinde bis hinauf <strong>zur</strong> Leitung des<br />

Reiches, keinen Vertretungskörper, der etwas durch Majorität beschließt, sondern<br />

nur Beratungskörper, die dem jeweilig gewählten Führer <strong>zur</strong> Seite stehen und von<br />

ihm in die Arbeit eingeteilt werden, um nach Bedarf selber auf gewissen Gebieten<br />

wieder unbedingte Verantwortung zu übernehmen, genauso, wie sie im größeren<br />

der Führer oder Vorsitzende der jeweiligen Korporation selbst besitzt.<br />

(502 Beratende Kammern – verantwortliche Führer) Der völkische Staat duldet<br />

grundsätzlich nicht, daß über Belange besonderer, zum Beispiel wirtschaftlicher<br />

Art Menschen um Rat oder Urteil befragt werden, die auf Grund ihrer Erziehung<br />

und Tätigkeit nichts von der Sache verstehen können. Er gliedert deshalb seine<br />

Vertretungskörper von vornherein in politische und berufliche ständische Kammern.<br />

Um ein ersprießliches Zusammenwirken beider zu gewährleisten, steht über ihnen<br />

als Auslese stets ein besonderer Senat. In keiner Kammer und in keinem Senate<br />

findet jemals eine Abstimmung statt. Sie sind Arbeitseinrichtungen und keine Abstimmungsmaschinen.<br />

Das einzelne Mitglied hat beratende Stimme, aber niemals

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