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Handbuch-zur-Befreiung

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78 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

Staat nicht mehr interessiert bin. Und das wird ihm garantiert! Wir wollen gar<br />

keine Tschechen. Allein, ebenso will ich nun vor dem deutschen Volke erklären,<br />

daß in bezug auf das sudetendeutsche Problem jetzt meine Geduld zu Ende ist! Ich<br />

habe Herrn Benesch ein Angebot gemacht, das nichts anderes ist als die Realisierung<br />

dessen, was er selbst schon zugesichert hat. Er hat jetzt die Entscheidung in<br />

der Hand, Frieden oder Krieg! Er wird entweder dieses Angebot akzeptieren, oder<br />

wir werden diese Freiheit uns selbst holen!“ 196<br />

Unmittelbar nachdem HITLER seine Rede beendet hatte, erhielt er die um 20:00<br />

Uhr verbreitete Erklärung des Foreign Office, daß Frankreich bei einem deutschen<br />

Angriff auf die Tschecho-Slowakei diesem Staat Hilfe gewähren würde, und daß in<br />

diesem Falle Großbritannien und Rußland an seiner Seite stünden.<br />

Am 28. September schlug MUSSOLINI auf Drängen CHAMBERLAINS HITLER vor,<br />

von einer Mobilmachung abzusehen und den Beginn der militärischen Operation um<br />

24 Stunden zu verschieben, da die Differenzpunkte nur noch gering seien und man<br />

auf einer Viererkonferenz eine Schlußregelung finden könne. Sofort danach lud der<br />

Führer die Regierungschefs Großbritanniens, Frankreichs und Italiens nach München<br />

ein. Die Konferenz wurde um 12:45 Uhr im sogenannten Führerbau eröffnet. Nach<br />

Vorstellung aller Positionen und Lösungsvorschläge und einer lebhaften Diskussion<br />

reichte MUSSOLINI einen „Kompromißvorschlag“ ein, der fast Punkt für Punkt den<br />

Forderungen entsprach, die HITLER im „Godesberger Memorandum“ gestellt hatte.<br />

Die endgültige Fassung lautete:<br />

„Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien sind unter Berücksichtigung<br />

des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen<br />

Gebiets bereits grundsätzlich erzielt wurde, über folgende Bedingungen und<br />

Modalitäten dieser Abtretung und über die danach zu ergreifenden Maßnahmen<br />

übereingekommen und erklären sich durch dieses Abkommen einzeln verantwortlich<br />

für die Sicherung seiner Erfüllung notwendigen Schritte.<br />

1. Die Räumung beginnt am l. Oktober.<br />

2. Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien vereinbaren, daß die Räumung<br />

des Gebiets bis zum 10. Oktober vollzogen wird, und zwar ohne Zerstörung<br />

bestehender Einrichtungen. ...<br />

3. Die Modalitäten der Räumung werden im einzelnen durch einen internationalen<br />

Ausschuß festgelegt, der sich aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreichs,<br />

Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei zusammensetzt.<br />

4. Die etappenweise Besetzung des vorwiegend deutschen Gebietes durch deutsche<br />

Truppen beginnt am 1. Oktober. Die vier auf der anliegenden Karte bezeichneten<br />

Gebietsabschnitte werden in folgender Reihenfolge durch deutsche Truppen<br />

besetzt. .... Das restliche Gebiet vorwiegend deutschen Charakters, wird unverzüglich<br />

von dem oben erwähnten internationalen Ausschuß festgestellt und bis<br />

zum 10. Oktober durch deutsche Truppen besetzt werden. ...<br />

6. Die endgültige Festlegung der Grenzen wird durch den internationalen Ausschuß<br />

vorgenommen werden. Dieser Ausschuß ist berechtigt, den vier Mächten<br />

196 W. Post, a.a.O. S. 277

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