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Handbuch-zur-Befreiung

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678 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

abgesehen können solche Zitate von NS-Führern, ob aus dem Kontext gerissen oder<br />

nicht, den Holocaust wohl kaum beweisen, da sie allerhöchstens die Absichten oder<br />

Meinungen dieser Führer unter Beweis stellen, nicht aber Aufschluß darüber vermitteln,<br />

was damals tatsächlich geschah. Diese Zitate – entsprechend kommentiert –<br />

taugen allenfalls dazu, das offizielle und volkspädagogisch gewünschte Geschichtsbild<br />

zu untermauern, die Holocaustgeschichtsschreibung ab<strong>zur</strong>unden. Tätergeständnisse<br />

könnten möglicherweise eine höhere Beweiskraft haben, von denen einige<br />

Beispiele jetzt behandelt werden.<br />

Tätergeständnisse gelten gemeinhin als Beweis für eine begangene Tat. Unter welchen<br />

Umständen Geständnisse zustande kommen, ist für die Beurteilung der Beweiskraft<br />

in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren aber ebenso wichtig wie die Aussage<br />

selbst. Nachfolgend werden daher die Begleitumstände mit herausgearbeitet.<br />

Das Geständnis des ersten Kommandanten von Auschwitz, Rudolf HÖß, ist wohl<br />

der am häufigsten zitierte „Beweis” für die unterstellte industriell angelegte Vernichtung<br />

der Juden Europas. Der polnische Historiker Dr. Aleksander LASIK führte<br />

folgendes über den Stellenwert dieses Geständnisses aus:<br />

„Mehr als jeder andere KZ-Kommandant ist Rudolf Höß scharf in die Geschichtsschreibung<br />

eingebrannt. Der Mann, der Auschwitz gegründet und geleitet hat, erscheint<br />

in jedem Buch, das sich mit dem Schicksal der europäischen Juden im<br />

zweiten Weltkrieg befaßt”.<br />

Rudolf HÖß übernahm in seinem Geständnis die Verantwortung für den Tod von<br />

ca. 3 (2 1 / 2 Mio. „vergast“ und verbrannt sowie 1 / 2 Mio. durch Hunger und Krankheit)<br />

Millionen Menschen, die angeblich während seiner Zeit als Kommandant von<br />

Auschwitz zwischen 1940 und 1943 umgebracht worden sind. 1112 Wie die Briten das<br />

„Geständnis“ des Rudolf HÖß bekamen, hat Rupert BUTLER in seinem autobiographischen<br />

Werk 1113 anschaulich beschrieben:<br />

„Wir merkten später, daß er seine Zyankalitabletten verloren hatte. Aber er hätte<br />

ohnehin keine große Chance gehabt, diese einzunehmen, da wir ihm sofort eine<br />

Stablampe in den Rachen stießen. ...<br />

’Wie heißen Sie?’<br />

Mit jeder Antwort ‚Ich heiße Franz Lang’ landete die Hand von Clarke krachend<br />

im Gesicht des Gefangenen. Nach dem vierten Schlag war Höß gebrochen und gestand,<br />

wer er war. Das Geständnis entlud plötzlich den Abscheu der jüdischen<br />

Sergeants des Verhaftungskommandos, deren Eltern in Auschwitz aufgrund eines<br />

Befehls von Höß starben.<br />

Der Gefangene wurde von der oberen Schlafkoje gezerrt, und seinen Schlafanzug<br />

rissen sie ihm vom Leib. Anschließend wurde er nackt auf eine der Schlachtbänke<br />

gestoßen, wobei seine Schreie und sein Stöhnen Clarke endlos vorkamen. Endlich<br />

drängte der anwesende Mediziner den Hauptmann, die Folter an Höß einzustel-<br />

1112 Diese Anschuldigung wurde vom US-Ankläger Robert Jackson am 21.06.1946 gegenüber Albert Speer<br />

bei den Nürnberger Prozessen erhoben: IMT Band XVI, S. 529<br />

1113 Rupert Butler: Legions of Death, Arrow Books Ltd. London, 1986, S. 235 ff. zit. n. G. Rudolf, a.a.O. S.<br />

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