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Handbuch-zur-Befreiung

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94 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

gischen Gegensätze, keine Alternative. Auch wenn man das Problem mit Danzig auf<br />

sich hätte ruhen lassen, bestand die Gefahr der Einkreisung durch eine Koalition<br />

England-Frankreich-Polen-Rumänien-Sowjetunion mit den USA im Hintergrund.<br />

Hätte sich eine solche gegnerische Koalition verfestigt, konnte man davon ausgehen,<br />

daß eines Tages ein Vorwand gefunden werden würde, um gegen Deutschland mit<br />

Waffengewalt oder mit den Mitteln der Wirtschaftsblockade vorzugehen. Die militärische<br />

Überlegenheit dieser Koalition würde langfristig, bei Fortführung der amerikanischen,<br />

britischen und sowjetischen Rüstungsprogramme, auf alle Fälle erdrückend<br />

geworden sein. HITLER entschloß sich folgerichtig auf STALINs Angebot eines Nichtangriffspaktes<br />

einzugehen. Damit waren die Gefahren der Einkreisung wie der Wirtschaftsblockade<br />

vorerst gebannt, und auch das militärische Kräfteverhältnis verbesserte<br />

sich zugunsten Deutschlands. Gleichzeitig konnte auf Polen der diplomatische<br />

Druck erhöht werden, denn entweder würde es den deutschen Forderungen entgegenkommen,<br />

oder es könnte zwischen dem Reich und der Sowjetunion aufgeteilt werden.<br />

Die Westmächte hatten in diesem Fall wenige Möglichkeiten, Polen wirksam zu<br />

unterstützen. Der Nachteil dieser Lösung war der, daß sich Deutschland in wirtschaftliche<br />

Abhängigkeit von der Sowjetunion begab, was langfristig unabsehbare Folgen<br />

haben konnte. Moskau aber setzte zudem Berlin durch Bündnisverhandlungen mit<br />

London und Paris unter Zugzwang. Am 23. August 1939 wurde der „Nichtangriffspakt<br />

zwischen Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ von<br />

RIBBENTROP und MOLOTOW 227 in Moskau unterzeichnet. Darin verpflichteten sich<br />

die Vertragschließenden, „sich jedes Gewaltaktes, jeder aggressiven Handlung und<br />

jedes Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit<br />

anderen Mächten zu enthalten“. Sollte einer der beiden Vertragspartner in einen<br />

Krieg verwickelt werden, hatte jede Unterstützung der gegnerischen Kriegspartei<br />

durch den anderen Vertragspartner zu unterbleiben; weiter war jede Beteiligung an<br />

einer Mächtegruppierung untersagt, „die sich mittelbar oder unmittelbar gegen den<br />

anderen Teil richtet.“ Neben Konsultationen über alle Fragen, die „gemeinsame<br />

Interessen berühren“, sah der Vertrag eine zehnjährige Geltungsdauer mit automatischer<br />

Verlängerung um fünf Jahre vor. 228 Von größerer Bedeutung als der Nichtangriffsvertrag<br />

war aber das Geheime Zusatzprotokoll. Der Text dieses Dokuments<br />

lautete:<br />

„Aus Anlaß der Unterzeichnung des Nichtangriffsvertrages zwischen dem Deutschen<br />

Reich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken haben die unterzeichneten<br />

Bevollmächtigten der beiden Teile in streng vertraulicher Aussprache<br />

die Frage der Abgrenzung der beiderseitigen Interessensphären in Osteuropa er-<br />

örtert. Diese Aussprache hat zu folgendem Ergebnis geführt:<br />

1. Für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung in den zu den baltischen<br />

Staaten (Finnland, Estland, Lettland, Litauen) gehörenden Gebieten bildet<br />

die nördliche Grenze Litauens zugleich die Grenze der Interessensphären<br />

227 Die Frau des russischen Außenminister, Paulina Molotowa, geb. Perlmutter, war Jüdin.<br />

228 Akten <strong>zur</strong> deutschen Auswärtigen Politik 1918-1945, Serie D, Bd. VII, Dok.Nr. 228, n. W. Post, a.a.O.<br />

S. 367 f.

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