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Handbuch-zur-Befreiung

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682 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

20.08.1965 wurde der reumütige BROAD vom Schwurgericht Frankfurt wegen seiner<br />

vom Gericht festgestellten Beteiligung an Hinrichtungen und Aussortierungen, also<br />

wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 22 Fällen, zu<br />

einer Strafe von vier Jahren Zuchthaus verurteilt, die bei Urteilsverkündung aufgrund<br />

seiner Untersuchungshaft abgegolten war. Der geständige BROAD verließ, wie schon<br />

nach dem Kriege, so auch in Frankfurt, den Gerichtssaal als freier Mann.<br />

Wie es Beschuldigten erging, die sich weigerten, um ihrer Freiheit willen ein Geständnis<br />

abzulegen, zeigt der Fall des letzten Kommandanten von Auschwitz, Richard<br />

BAER. BAER lebte nach dem Krieg mit einer neuen Identität in Dassendorf bei Hamburg,<br />

und zwar als Waldarbeiter unter dem Namen Karl NEUMANN. Er wurde erst<br />

1960 von den Briten verhaftet. BAER wurde mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht<br />

gefoltert und hatte vermutlich kaum Anlaß, sich um seine Angehörigen zu sorgen. Im<br />

Gegensatz zu seinem Vorgänger, Rudolf HÖß, sah BAER also kaum eine Veranlassung,<br />

ein Geständnis zu unterschreiben, das nicht der Wahrheit entsprach. Den Initiatoren<br />

der medienwirksam inszenierten Auschwitz-Prozesse in Frankfurt dürfte es aber<br />

alles andere als gleichgültig gewesen sein, wie sich der Hauptangeklagte in diesem<br />

wichtigen Prozeß äußern würde. Wenn gerade er, der letzte noch lebende Kommandant<br />

von Auschwitz, der Gaskammer-These entschieden widersprach oder sie gar ad<br />

absurdum zu führen drohte, bestand die ernste Gefahr, daß kurz nach dem Debakel<br />

von Dachau 1126 die These von der geplanten, industriell angelegten physischen<br />

Vernichtung der europäischen Juden vollständig in sich zusammenfallen würde. Doch<br />

so weit kam es gar nicht: Richard BAER, der sich bis dahin bester Gesundheit erfreute,<br />

starb unter ungeklärten Umständen in Untersuchungshaft, und zwar noch vor Prozeßbeginn.<br />

Das gerichtsmedizinische Institut der Universität Frankfurt untersuchte den<br />

Leichnam. Im Autopsiebericht konnte ein Mord, etwa durch ein „geruchsfreies und<br />

nicht korrosives Gift“, nicht ausgeschlossen werden. Noch bevor aber die Todesursache<br />

dieses außerordentlich wichtigen Angeklagten und Zeitzeugen eindeutig festgestellt<br />

werden konnte, ordnete Generalstaatsanwalt Fritz BAUER [J] (ein nach dem<br />

Krieg aus der Emigration <strong>zur</strong>ückgekehrter Zionist) die Verbrennung des Leichnams<br />

an. 1127 Diese mysteriösen Vorgänge fanden in der Öffentlichkeit kaum Beachtung und<br />

wurden sogar bewußt heruntergespielt. Heute sucht man in vielen Nachschlagewerken<br />

zum Dritten Reich den Namen Richard BAER vergebens – der „geständige” Rudolf<br />

HÖß hingegen ist überall zu finden.<br />

Es sei hier noch ein weiterer wichtiger Zeuge der Täterseite vorgestellt, Richard<br />

BÖCK. BÖCK war als Kraftfahrer bei der Fahrbereitschaft Auschwitz eingesetzt. Er<br />

wurde bei den Ermittlungen zum Auschwitz-Prozeß im Abstand von etwa 20 Mona-<br />

1126 Martin Broszat: Keine Vergasungen in Dachau, DIE ZEIT, 19.08.1960: „Weder in Dachau noch in<br />

Bergen-Belsen noch in Buchenwald sind Juden oder Häftlinge vergast worden. Die Gaskammer in Dachau<br />

wurde nie ganz fertiggestellt und „in Betrieb“ genommen. Hunderttausende von Häftlingen, die in<br />

Dachau oder anderen Konzentrationslager im Altreichsgebiet umkamen, waren Opfer vor allem der<br />

katastrophalen hygienischen und Versorgungszustände.“<br />

1127 Vgl. Wilhelm Stäglich: Der Auschwitz-Mythos, Grabert Verlag, Tübingen 1979

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