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Handbuch-zur-Befreiung

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108 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

polnisches Gebiet“ (7). Darum muß auch nach außen hin „die Zugehörigkeit dieser Stadt <strong>zur</strong><br />

Republik Polen manifestiert werden“ (36 b.g), damit Danzig schließlich „<strong>zur</strong> mächtigen<br />

Metropolis eines Ehrerbietung erzwingenden polnischen Staates“ wird (4b). „Danzig war<br />

unser, wird unser sein und wird unser bleiben“ (22a).<br />

3.4. Pommern und die Grenzmark Polen-Westpreußen.<br />

„Für Polen stellt der Danziger Korridor, schon als Zugang zum Meere, etwas vollkommen<br />

Un<strong>zur</strong>eichendes dar“ (5; 21); „dies heutige Pommerellen ist zu klein und zu eng“ (27; 51a).<br />

Darum muß man es „verbreitern“ (5; 51a), nämlich einmal „nach Osten, einschließlich ganz<br />

Ermlands“ (51a), da „mit dem Problem des Korridors untrennbar die ebenso wichtige ostpreußische<br />

Frage verbunden ist“ (38c), und ferner „nach Westen“ (51a). Polen fordert deshalb<br />

nicht nur die deutschen „Restgebiete von Westpreußen und Polen“ (11; 12; 56a; 58) – besonders<br />

die Kreise „Flatow und Deutsch-Krone“ (9; 52), sondern mindestens auch die östlichen<br />

Teile der Provinz Pommern, „namentlich die Kreise Lauenburg und Bütow“ (2; 9; 52) sowie<br />

„Stolp“ (2; 9). Neben Danzig sind sie „die blutenden Wunden am Körper Polens“ (9). Allgemeiner<br />

gehaltene Wünsche richten sich aber auch auf „ganz Pommern“ (62), und zwar „bis <strong>zur</strong><br />

Oder“ (11; 32b; 65f), die geradezu als „natürliche Grenze Pommerns“ nach Westen hin<br />

bezeichnet wird (53): „Fort mit den Deutschen hinter ihre natürliche Grenze! Fort hinter die<br />

Oder!“ (56). Ferner heißt es z.B., daß Polen „seinen Marsch selbstverständlich nach Stettin<br />

richten müsse“ (53), unter der Parole „Von Stettin bis Riga!“ (53).<br />

3.5. Schlesien.<br />

Polen erstrebt den Besitz „ganz Schlesiens“ (1d; 6,II; 23; 25; 30a.b; 36c; 56; 62 usw.) „mit<br />

Einschluß von Breslau“ (6,II; 11b; 28a; 36e) und selbst „Niederschlesien“ (6,II) „bis zum<br />

Bober und Queiß“ (38d), verlangt aber mindestens und unter allen Umständen „Westoberschlesien“<br />

(1c; 5; 28f; 56a), d.h. den Regierungsbezirk Oppeln (2; 11b; 12; 25; 30c; 36g; 40;<br />

52; 56), beziehungsweise die Kreise Beuthen (11b; 12), Gleiwitz (12; 25), Gr.-Strehlitz (12; 25;<br />

30c), Hindenburg (12), Kosel (30c), Kreuzburg (12) und Ratibor (25; 30c). Weitere Ansprüche<br />

zielen auch auf „Teile des Regierungsbezirks Breslau“ (2), nämlich auf folgende vier Kreise<br />

Mittelschlesiens (1c): Militsch, Namslau, Groß-Wartenberg (2) und Oels (12). – Außerdem<br />

spielt wie im Falle Pommern so auch hier die „Oderlinie als natürliche Grenze“ eine Hauptrolle<br />

(11; 21; 32b; 53; 56; 65f). – Auch liegt ein bis ins einzelne ausgearbeitetes „polnischtschechisches<br />

Territorialprogramm“ vor (6,11), das die „Aufteilung Schlesiens“ zwischen<br />

diesen beiden Staaten vorsieht. Dieser Plan ist für Deutschland „gleichbedeutend mit einer<br />

Abtrennung fast der ganzen Provinz Schlesien“ sowie „kleinerer Bezirke Brandenburgs und<br />

des Freistaates Sachsen“ (6,II). ...<br />

1. Allgemeines<br />

1.1. Machtpolitisch<br />

C. Die Begründung der polnischen Gebietsansprüche<br />

„Ein Vegetieren in engen Grenzen bedeutet Rückschritt und Vernichtung“: deshalb „soll jedes<br />

Volk, das leben will, ein großes Ziel vor Augen haben“ (11). So kann auch Polen „als Großmacht<br />

nur existieren, wenn es alle polnischen Länder in sich vereinigt“ (20). „Stützpunkte<br />

dieser Großmachtstellung müssen die Ostsee und das Schwarze Meer sein“ (11).<br />

1.2. Geschichtlich<br />

Die endgültige territoriale Gestaltung eines polnischen Großstaates hat sich in erster Linie an<br />

die Vergangenheit anzulehnen; hier ist, was Ausdehnung des Machtbereichs anlangt, die<br />

Idealgestalt „Boleslaw der Kühne“ (11; 11a; 11b; 18): „sein Programm ist auch gegenwärtig<br />

noch aktuell“ (lla). Ferner wird angeknüpft an die „Piasten“ überhaupt (11; 23; 30d), an die

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