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Handbuch-zur-Befreiung

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394 KOMM HEIM! – KOMM HEIM INS REICH!<br />

gedanken zu Verstehen. Rasse und Volk sind dem N. keine Gegensätze, sondern<br />

eines folgt aus dem anderen. Rasse ist an die Zeugung gebunden, Volk entsteht im<br />

geschichtl. Ablauf, dem eine Rasse unterworfen ist. Der N. sieht in den Rassen Urformen<br />

der Menschheit und in ihrer Verschiedenheit den Willen des Schöpfers.<br />

Darum bekämpft er die Rassenmischung ( Juden, Bd. 21) 663 . Von ‚biologischem<br />

Materialismus’ ist er weit entfernt: ‚Seele bedeutet Rasse von innen gesehen. Und<br />

umgekehrt ist Rasse die Außenseite einer Seele.’ (Rosenberg.)<br />

Mit dem Bekenntnis zum Volk als einer blut- und raummäßig bedingten Gemeinschaft<br />

wendet sich der N. gegen die Ideenwelt der Franz. Revolution von 1789 und<br />

die des 19. Jahrh. Namentlich dem Liberalismus und dem Marxismus, die er beide<br />

in eine innere gesetzmäßige Abhängigkeit voneinander bringt, hat er schärfsten<br />

Kampf angesagt, da beide die Menschen aus ihren natürl. Bedingungen loslösten.<br />

Im besonderen stellt er der liberalistischen Auffassung von der Eigenständigkeit<br />

663 „* Juden. Seit Jahrzehnten bereitet sich in vielen europ. Völkern eine immer stärker werdende nationale<br />

Selbstbesinnung vor. Besonders der Weltkrieg hat zu ihrer Auslösung und zu ihrem Wachstum entscheidend<br />

beigetragen. Die Opfer des Krieges und des Versailler Vertrages haben sich am unmittelbarsten<br />

mit den dadurch aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen müssen, wobei die J. in der Regel den<br />

konkreten Anlaß rassischer Besinnung geboten haben. Von ganz einscheidender Bedeutung für die J.<br />

wurde der Sieg der nationalsozialist. Bewegung im Deutschen Reich, wobei die Judenfrage durch die<br />

kulturellen und polit. Verhältnisse der Nachkriegszeit bes. brennend geworden war. Die Stellung des<br />

Nationalsozialismus <strong>zur</strong> Judenfrage ist folgende: Die J. sind seit Jahrhunderten ein heimatloses Volk.<br />

Da aber ein Volk, das den Zusammenhang mit dem Boden verliert, aufhört kulturschöpferisch zu wirken,<br />

sind die J. zu wahren Kulturleistungen unfähig. Sie haben sich im Laufe der Geschichte aller Völker<br />

als ein Zersetzungselement erwiesen, das die Loslösung von Blut und Boden auch bei den Wirtsvölkern<br />

betreibt und dadurch Unheil über sie bringt. Das hat sich bes. seit der sog. Judenemanzipation<br />

(rechtl. Gleichstellung der J.) im 18./19. Jahrh. erwiesen. Die zerstörenden internationalen Mächte des<br />

Freimaurertums und des Bolschewismus werden heute überwiegend von J. geführt. Aus dieser grundsätzlichen<br />

Auffassung heraus führt die NSDAP. den Kampf gegen die J., und auf ihr beruhen die Maßnahmen<br />

des Dritten Reichs, die sich somit grundsätzlich nicht gegen den einzelnen J., sondern gegen<br />

das Judentum an sich richten. Durch das Reichsgesetz <strong>zur</strong> Wiederherstellung des Berufsbeamtentums<br />

vom 7. April 1933, das den Arierparagraphen (Bd. 21) enthält, ist der Ausschluß der Nichtarier von<br />

allen beamteten oder amtsähnlichen Stellen sowie von Presse, Bühne und Film verfügt worden, zunächst<br />

mit gewissen Einschränkungen, für die Zukunft aber grundsätzlich. Bei Gelegenheit des ‚Reichsparteitages<br />

der Freiheit’ in Nürnberg ist am 15. Sept. 1935 das ‚Gesetz zum Schutze des deutschen<br />

Blutes und der deutschen Ehre’ erlassen worden; es verbietet Volljuden die Eheschließung und den<br />

außerehelichen Verkehr mit deutschen Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes, ferner<br />

ab 1. Jan. 1936 die Beschäftigung weiblicher Staatsangehöriger deutschen oder artverwandten Blutes<br />

unter 45 Jahren in ihrem Haushalt. Gleichzeitig ist den J. das Hissen der Hakenkreuzflagge als der deutschen<br />

Reichsflagge und das Zeigen der deutschen Reichsfarben verboten, das Zeigen der jüdischen<br />

Farben (Bd. 21) gestattet worden; das Reichsbürgergesetz (Bd. 21) versagt den J. das deutsche<br />

Reichsbürgerrecht und gesteht ihnen den Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit zu. Durch diese<br />

Gesetze ist das Ziel, das die NSDAP. sich gestellt hatte, erreicht: Die J. sind als eine polit. Minderheit<br />

gekennzeichnet und genießen die Rechte einer solchen. Es ging der NSDAP. bei ihrem Kampf nur darum,<br />

die unglückselige Verwischung der rassenmäßigen Gegebenheiten im deutschen Volke zu beseitigen.<br />

Von nun an wird es möglich sein – die Gesetze schaffen die Voraussetzung dafür –, daß der Jude<br />

als Jude seinen besonderen Bedürfnissen entsprechend im Deutschen Reich leben kann. Er darf nur<br />

nicht, wie das bisher war, sich Rechte anmaßen und ausüben, die nur Gliedern der polit. Gemeinschaft<br />

der Deutschen zustehen. Sollte allerdings diese Bereitschaft der nationalsozialist. Bewegung <strong>zur</strong> Herstellung<br />

eines erträglichen Verhältnisses zwischen dem deutschen Volk und der auf seinen Boden lebenden<br />

jüd. Minderheit mißachtet und die Hetze des internationalen Judentums weiterhin fortbetrieben<br />

werden, so hat Hitler angekündigt, daß die Regierung weitere Maßnahmen erwägen werde.“

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