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Handbuch-zur-Befreiung

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DER SEELENMORD AM DEUTSCHEN VOLK 619<br />

mokratischen Rechtsstaates, Gemeinsame Vorschriften § 92b (Einziehung), Straftaten<br />

gegen die öffentliche Ordnung § 129 (Bildung krimineller Vereinigungen)<br />

§ 130 StGB Volksverhetzung<br />

Querverweise: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung § 140 Nr. 2 (Belohnung<br />

und Billigung von Straftaten)<br />

§ 130a StGB Anleitung zu Straftaten<br />

Querverweise: Widerstand gegen die Staatsgewalt § 111 (Öffentliche<br />

Aufforderung zu Straftaten), Straftaten gegen die öffentliche Ordnung § 140 Nr. 2<br />

(Belohnung und Billigung von Straftaten)<br />

§ 131 StGB Gewaltdarstellung; Aufstachelung zum Rassenhaß<br />

§ 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen<br />

Querverweis: § 185 (Beleidigung)<br />

§ 185 StGB Beleidigung<br />

Querverweise: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen<br />

Rechtsstaates, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates § 90 (Verunglimpfung<br />

des Bundespräsidenten) (zu §§ 185 ff), § 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung<br />

von Verfassungsorganen) (zu §§ 185 ff), Straftaten gegen ausländische<br />

Staaten § 103 (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten)<br />

(zu §§ 185 ff), Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen<br />

§ 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)<br />

§ 186 StGB Üble Nachrede<br />

Auf § 186 StGB verweisen: Beleidigung § 188 (Üble Nachrede und Verleumdung<br />

gegen Personen des politischen Lebens<br />

§ 187 StGB Verleumdung<br />

Auf § 187 StGB verweisen: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen<br />

Rechtsstaates, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates § 90<br />

(Verunglimpfung des Bundespräsidenten), Beleidigung § 188 (Üble Nachrede und<br />

Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens)<br />

Einen Eindruck, im welchen Umfang in der OMF-BRD von diesen Paragraphen<br />

gebrauch gemacht wird, vermittelt Tabelle 16.<br />

Die vom Bundesverfassungsschutz aufgrund von Daten des BKA veröffentlichten<br />

Zahlen eingeleiteter Strafverfahren wegen „Propagandadelikten” – dem offiziellen<br />

OMF-BRD Begriff für verbotene Dissidentenäußerungen – machen dabei etwa 2 / 3 bis<br />

3 / 4 , und „Volksverhetzung“ etwa 1 / 4 bis 1 / 3 der Strafverfahren aus. Unter den „Propagandadelikten”<br />

befinden sich neben historischen Aussagen natürlich auch allerlei<br />

politische Aussagen sowie das Zeigen verbotener Fahnen, Symbole, Embleme, Bilder,<br />

das Verbreiten, Abspielen oder Singen verbotener Lieder und anders mehr. „Volksverhetzung“<br />

bezieht sich zu einem Großteil auf „Leugnung des Holocaust“. 956<br />

956 Das Bundesinnenministerium zählte für das Jahr 2005: 2.305 Straftaten mit „linksextremistischen“ und<br />

15.361 Straftaten mit „rechtsextremistischem“ Hintergrund auf. Es wird dabei der Eindruck erweckt, als

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