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Handbuch-zur-Befreiung

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Offizielle Dokumente der Fremdherrschaft<br />

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland<br />

Wie schon durch Prof. Carlo SCHMID klar herausgestellt hat, ist das Grundgesetz –<br />

auch wenn es fälschlicherweise heute so bezeichnet wird – keine Verfassung, sondern<br />

Ausdruck des Willens der westalliierten Sieger des Zweiten Weltkrieges und in<br />

diesem Sinne in Bezug auf das Deutsche Volk reine Fremdbestimmung. Beachtenswert<br />

ist dabei die Tatsache, daß das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland<br />

am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen worden war, der Kriegszustand<br />

in (West-)Deutschland 14 durch die Alliierten offiziell aber erst im Juli 1951<br />

einseitig, d.h. ohne Friedensvertrag für beendet erklärt worden ist. Das Grundgesetz<br />

ist damit also ganz offiziell das Werk einer sich im Kriegszustand gegen Deutschland<br />

befindlichen feindlichen Koalition, also einer Feindmacht, und es kann daher kaum<br />

verwundern, daß sich diese „Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“ selbst<br />

Lügen straft, was sofort deutlich wird, wenn man die Präambel des Grundgesetzes im<br />

Zusammenhang mit folgenden Artikeln liest. 15<br />

Im Artikel 139 GG 16 ist festgeschrieben, daß die <strong>zur</strong> „<strong>Befreiung</strong> des deutschen<br />

Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen „Rechtsvorschriften“<br />

(welche auch immer) von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt werden,<br />

d.h., dieser als „<strong>Befreiung</strong>sgesetze“ fehlbezeichnete Siegerwille geht allen<br />

Bestimmungen des Grundgesetzes vor. Ein Grundgesetzt, dem weitere Gesetze<br />

bzw. „Rechtsvorschriften“ (der Besatzungsmächte) zugrunde liegen, soll also die<br />

deutsche Verfassung sein?!<br />

Hinzu kommt noch, daß das Deutsche Volk nie gefragt worden ist, ob es sich<br />

„vom Nationalsozialismus und Militarismus“ befreit sehen wollte, hatte es doch Adolf<br />

HITLER die Treue bis zum bitteren Ende bewahrt. Hat je ein Volk mit größerer Opferbereitschaft<br />

„bis <strong>zur</strong> letzten Patrone“ gegen seine „<strong>Befreiung</strong>“ gekämpft? Selbst nach<br />

den grauenvollen Kriegsjahren 1943-1945 waren die Deutschen noch immer nicht<br />

vom Nationalsozialismus „geheilt“. Und selbst im Jahre 1948 waren noch etwa 57%<br />

der Deutschen der Meinung, der Nationalsozialismus sei „eine gute Idee“ gewesen. 17<br />

Die Tatsache, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist – und erst recht nicht die<br />

Verfassung des Deutschen Volkes, durch die dieses erst als handlungsfähiger Staat<br />

existieren würde –, ist in Artikel 146 GG ganz unmittelbar ausgesprochen:<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

Die Sowjets beendeten ihrerseits den Kriegszustand erst 1955.<br />

Ebenso wie das Unterkapitel „Prof. Carlo Schmid und das Grundgesetz“ folgt das Unterkapitel „Das<br />

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ im wesentlichen den Ausführungen Horst Mahlers.<br />

Art 139 GG: „Die <strong>zur</strong> ‚<strong>Befreiung</strong> des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus’<br />

erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“<br />

DER SPIEGEL, 20/2003 S. 47

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