02.11.2013 Aufrufe

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zur Bundesverfassung von 1848 13<br />

der Bevölkerung verwirren, andererseits bestehe die Gefahr sachfremder Entscheidungen<br />

aus persönlichen, kantonalen oder politischen Rücksichten 50 .<br />

Tatsächlich war und ist die Vereinigte Bundesversammlung zuallererst eine politische<br />

Behörde, welche sich kaum als verfassungsrichterliche Instanz eignet 51 . Eine vertiefte<br />

Erörterung (eigentlich) juristischer Fragen im Plenum eines derart grossen Gremiums 52<br />

scheint kaum je möglich zu sein. Ausserdem erfolgt die Wahl in ein Parlament unter<br />

völlig anderen Gesichtspunkten als jene an ein oberstes Gericht 53 : Politisches Können 54<br />

stellt dabei ein allenfalls vorhandenes juristisches Wissen meist weit in den Schatten.<br />

Schlussendlich würde sich das Parlament auch in einen politisch heiklen Widerspruch<br />

verwickeln, wenn es eigene Bundeserlasse wegen Kompetenzwidrigkeit kassierte – oder<br />

aber es desavouierte den von ihm gewählten Bundesrat, wenn es auf Grund mangelnder<br />

verfassungsrechtlicher Grundlagen in dessen Regierungstätigkeit eingreifen müsste.<br />

1.2.4. Die kantonale „Souveränität“ im Wandel<br />

Im Zusammenhang mit der bundesstaatlichen Kompetenzordnung verdient auch die<br />

Frage nach der kantonalen „Souveränität“, von welcher Art. 3 BV 1848 und 1874 ausgeht,<br />

einer kurzen Erörterung. Dass es sich dabei nicht um eine Souveränität im Sinne<br />

des Völkerrechts handeln konnte, war von Anfang an unbestritten und ergab sich von<br />

vornherein aus der Bundesverfassung selber 55 . Auslegungsbedürftig war der Begriff aber<br />

im innerstaatlichen Verhältnis.<br />

1.2.4.1. Überblick über die Entwicklung der Lehre<br />

Die herrschende Lehre nach 1848 56 mass der „Souveränität“ von Gliedstaaten innerhalb<br />

von Bundesstaaten 57 allgemein jenen Sinn zu, dass sowohl Bund als auch Gliedstaaten<br />

über ihre jeweils eigene Souveränität verfügten 58 .<br />

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde diese Haltung kaum mehr vertreten 59 und die<br />

50 DUBS, Zur Bundesrevision, S. 26f.<br />

51 Eine allgemeine Kritik an der Eignung politischer Behörden zur Beurteilung juristischer Auseinandersetzungen<br />

übte bereits – sehr überzeugend – DUBS, Öffentliches Recht Bd. II, S. 82.<br />

52 Auf 20'000 Kantonseinwohner entfiel ein Nationalratssitz (Art. 61 Abs. 1 BV 1848); dazu kamen für jeden<br />

Kanton 2 Ständeräte, „in den getheilten Kantonen (wählte) jeder Landesteil einen Abgeordneten“ (Art. 69 BV 1848). Die<br />

erste Bundesversammlung zählte 111 Nationalräte und 44 Ständeräte. Dazu DUBS, Öffentliches Recht Bd. II,<br />

S. 47f.; EDUARD HIS, Geschichte des neueren <strong>Schweiz</strong>erischen Staatsrechts, Band III, Basel 1938, S. 24; ALF-<br />

RED KÖLZ, Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit<br />

1848, Bern 2004, S. 477.<br />

53 Ein guter Politiker brauchte noch lange kein geeigneter Richter zu sein.<br />

54 Worunter auch die Fähigkeit zum Gewinnen von Wahlen fallen kann.<br />

55 Zu den aussenpolitischen Kompetenzen des Bundes siehe sogleich, S. 16f.<br />

56 So jedenfalls BLUMER/MOREL, Bundesstaatsrecht Bd. I, S. 214.<br />

57 Zur (internationalen) Diskussion hinsichtlich der Bedeutung der Souveränität in Bundesstaaten (m.H. auch<br />

auf die <strong>Schweiz</strong>) vgl. XÉNOCRATHE SPIRIDON COMBOTHECRA, Der Begriff der Souveränität (aus dem Jahr<br />

1897), in: Hanns Kurz (Hrsg.), Volkssouveränität und Staatssouveränität, Darmstadt 1970, S. 1 – 48 (insbesondere<br />

S. 38 – 47).<br />

58 DUBS, Öffentliches Recht Bd. II, S. 28f.; BLUMER, Bundesstaatsrecht Bd. I, S. 145f.<br />

59 LUZIUS WILDHABER, Entstehung und Aktualität der Souveränität, in: Georg Müller/René A. Rhinow/Gerhard<br />

Schmid/Luzius Wildhaber (Hrsg.), Staatsorganisation und Staatsfunktion im Wandel (FS Eichenberger),<br />

S. 131 – 145 (S. 141).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!