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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Bewährungsproben von 1874 bis 1914 133<br />

Beim Einsatz dieser Art von „Ordnungskräften“ hätten in jedem Falle klare Verantwortlichkeiten<br />

zu herrschen:<br />

„Einer solchen Truppe war wenigstens diejenige Organisation zu geben, wonach ein von der Regierung ernannter<br />

und bevollmächtigter Befehlshaber die Verantwortlichkeit für die Handlungen der seinen Befehle<br />

Unterstellten zu tragen, und welchem hinwieder die Mannschaft Gehorsam zu leisten hatte.“ 894<br />

Hold hielt es für möglich, dass bei<br />

„(...) rechtzeitigem und taktvollem Einschreiten einer genügenden Polizei (…) die Arbeiterexzesse (…)<br />

ohne Blutvergiessen hätten bewältigt werden können“ 895 .<br />

In sicherheitspolizeilicher Hinsicht schlug Ständerat Hold vor, die geltenden Gesetze<br />

streng und rechtsgleich anzuwenden; ausserdem empfahl er, für die Dauer des Tunnelbaus<br />

die Übertragung sowohl der Polizeigewalt als auch der Präliminarjustiz an einen<br />

unabhängigen Kommissär, welchem eine hinreichend organisierte Polizeimannschaft zur<br />

Seite gestellt werden müsste 896 .<br />

Gestützt auf den Bericht rief der Bundesrat die Urner Regierung unter anderem dazu<br />

auf,<br />

„(…) eine festere Organisation der Polizei in Göschenen, sowie (…) die Bestellung eines besonderen<br />

Kommissärs, der an Ort und Stelle zu wohnen und die Handhabung der öffentlichen Ordnung, sowie der<br />

Fremdenpolizei zur Aufgabe hätte“ vorzunehmen.“ 897<br />

Die teilweise mangelhafte Umsetzung der bundesrätlichen Aufforderungen veranlasste<br />

diesen, später verstärkten Einfluss auf die auch in diesem Punkt lässige Urner Regierung<br />

zu nehmen 898 .<br />

3.1.3. Beurteilung: Verkrustung angesichts neuer Konfliktfelder<br />

Die tragischen Vorfälle zeigten, dass der kleine, homogene Kanton Uri nicht ansatzweise<br />

in der Lage war, mit der Anwesenheit einer grösseren Zahl fremdsprachiger Gastarbeiter<br />

und den sich damit stellenden Herausforderungen umzugehen. Nicht einmal die präventive<br />

Bereitstellung der von der BV 1874 (ohne Zustimmung des Bundesrates) als zulässig<br />

erklärten 300 Mann an stehenden Truppen hätte rein zahlenmässig ein wirksames Gegengewicht<br />

zu den Streikenden bilden können; schon gar nicht die beschränkte Zahl an<br />

regulären Urner Polizeikräften. Gleichzeitig waren auch Bundestruppen nicht schnell<br />

genug verfügbar 899 .<br />

894 Bericht Hold, S. 638.<br />

895 Bericht Hold, S. 641.<br />

896 Bericht Hold, S. 641.<br />

897 Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1875,<br />

Geschäftskreis des Justiz- und Polizeidepartements, BBl. 1876 II, S. 233 – 301 (S. 299).<br />

898 Vgl. den Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre<br />

1876, Geschäftskreis des Justiz- und Polizeidepartements, BBl. 1877 II, S. 501 – 553 (S. 550), den Bericht des<br />

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1877, Geschäftskreis<br />

des Justiz- und Polizeidepartements, BBl. 1878 II, S. 463 – 534 (S. 531) sowie den Bericht des Bundesrathes<br />

an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1878, Geschäftskreis des Justiz- und<br />

Polizeidepartements, BBl. 1879 II, S. 569 – 647 (S. 634).<br />

899 Wären die empörten Italiener offensiver vorgegangen und hätten sie beispielsweise das Zeughaus in Altdorf<br />

(und damit Infanteriewaffen) in ihren Besitz gebracht, hätten die Unruhen wohl einen ganz anderen Verlauf<br />

genommen.

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