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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Innen- und aussenpolitische Spannungen (1930er Jahre) 259<br />

alistischen Regime Deutschlands führten zu einem jahrelangen „Presse-“ oder „Nervenkrieg“.<br />

Auch in der <strong>Schweiz</strong> kam es zu Zeitungsverboten und schliesslich zu einer mehr<br />

oder weniger freiwilligen Selbstzensur der Presse.<br />

Zwar veränderte der Vollmachtenbeschluss von 1939 die Verfassungsordnung für die<br />

Kriegszeit von Grund auf, doch fand m.E. ein mehr oder weniger fliessender Übergang<br />

vom Dringlichkeitsrecht der 1930er Jahre zum eigentlichen Notrecht (Vollmachtenregime)<br />

während des bewaffneten Neutralitätsschutzes (1939 – 1945) statt. Gerade auf<br />

dem Gebiet der inneren <strong>Sicherheit</strong> hatte der Bundesrat schon vor Kriegsausbruch die<br />

Federführung übernommen.<br />

2.1. Politischer Extremismus<br />

Die demokratischen Strukturen, welche sich nach dem Ersten Weltkrieg in Westeuropa<br />

zu etablieren vermocht hatten, brachen mit Ausbruch der Weltwirtschaftskrise in manchen<br />

Ländern in sich zusammen. Die politische Auseinandersetzung radikalisierte sich<br />

stark 1793 . Die <strong>Schweiz</strong> war zwar weniger stark betroffen als die meisten ihrer Nachbarländer,<br />

die allgemeine Entwicklung hinterliess aber auch hierzulande ihre Spuren.<br />

Die Behörden beurteilten die masslose Propaganda, die teilweise paramilitärischen Strukturen,<br />

eine subversive „Fünfte Kolonne“ 1794 sowie die Massenagitation und potenzielle<br />

Gewaltbereitschaft der links- und rechtsextremistischen Gruppierung als Gefährdung<br />

für die innere <strong>Sicherheit</strong> und für den Staat als solchen 1795 .<br />

Im Verlauf des Spanischen Bürgerkriegs (1936 – 1939) fand tatsächlich eine starke Internationalisierung<br />

einer – eigentlich – innerstaatlichen Auseinandersetzung statt. Nicht genug,<br />

dass die totalitären Staaten ihre jeweiligen Gesinnungsgenossen in Spanien finanziell<br />

und materiell massiv unterstützten. Auch Freiwillige aus ganz Europa standen sich auf<br />

beiden Seiten der Fronten gegenüber (entweder für die „Volksfront“ oder für General<br />

Francos Faschisten) 1796 ; davon mehr als 400 aus der <strong>Schweiz</strong> 1797 .<br />

1793 SCHÜRCH, Der strafrechtliche Schutz der öffentlichen Ordnung, S. 89.<br />

1794 Dazu sogleich, S. 261.<br />

1795 Zur Umsturzgefahr siehe STÄMPFLI, Ausserordentlicher Staatsschutz, S. 146.<br />

1796 Auch für die <strong>Schweiz</strong> stellten die sog. „Spanienfahrer“ – <strong>Schweiz</strong>er, welche zur Unterstützung ihrer jeweiligen<br />

politischen Lager in den spanischen Bürgerkrieg zogen – eine Herausforderung dar; siehe HEINRICH PFEN-<br />

NINGER, Die Bekämpfung der „Spanienfahrerei“ – Ein Neutralitätskonflikt zwischen den beiden Weltkriegen,<br />

ZStR 1946 (FG Hafter), S. 55 – 81.<br />

1797 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Amnestiegesuche zugunsten der Teilnehmer am<br />

spanischen Bürgerkrieg (vom 20. Januar 1939), BBl. 1939 I, S. 116 – 125 (S. 116f.).<br />

Die gegenwärtig mit der Parlamentarischen Initiative Paul Rechsteiner (Geschäftsnummer 06.461, dazu der Bericht<br />

der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates [vom 6. November 2008], BBl. 2008, S. 9147 – 9158) geforderte,<br />

vom Bundesrat befürwortete, rückwirkende Rehabilitierung der „Spanienfahrer” sowie derjenigen<br />

<strong>Schweiz</strong>er, welche auf der Seite der französischen Résistance gegen die Deutschen gekämpft haben, irritiert<br />

(Stellungnahme des Bundesrates [vom 26. November 2008], BBl. 2008, S. 9161 – 9163). Wenn sich der Bundesrat<br />

der Argumentation des Initianten anschliesst, die „Spanienfahrer“ – und zwar pauschal alle, welche auf<br />

der Seite der Republikaner die Waffe in die Hand erhoben – hätten unter fremden Fahnen für die Demokratie<br />

gekämpft, ist m.E. sehr gewagt. Einerseits war – gelinde gesprochen – damals wie heute nicht jeder militante<br />

Antifaschist per se lupenreiner Demokrat, andererseits sind derartige Taten nicht aus dem aktuellen, sondern<br />

dem damaligen Hintergrund zu beurteilen. In der nationalrätlichen Diskussion des Jahres 2008 ist eine gewisse<br />

romantische Verklärung der „Spanienfahrerei“ durchaus erkennbar (zusätzliche Irritation erzeugt die Aussage

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