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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Einleitung und Vorbemerkungen<br />

Die vorliegende Arbeit kann sich in den grossen Linien auf fundierte Darstellungen der<br />

Geschichts- und der Rechtswissenschaften stützen; zahlreiche Berichte von Bundesbehörden<br />

schildern zudem manche Ereignisse oder Entwicklungen eingehend. Ein Ziel<br />

liegt darin, die vorhandenen Materialien für das Thema „<strong>Innere</strong> <strong>Sicherheit</strong>“ fruchtbar zu<br />

machen. Sowohl historische Meinungen aus der Lehre als auch Äusserungen von Behörden<br />

werden wörtlich zitiert, wenn die Prägnanz oder die Überzeugungskraft von<br />

Argumenten erhalten bleiben soll. Gerade bei der Betrachtung einer Periode von über<br />

150 Jahren helfen die verwendete Sprache und Rhetorik – auch jene der Juristen – mit,<br />

die Aussagen besser zu verstehen und ihnen die nötige Authentizität zu verleihen.<br />

Methodisch beginnen die Darstellungen für jede Periode mit dem jeweiligen Verfassungsrecht,<br />

beleuchten anschliessend die relevanten Erlasse auf Gesetzesstufe sowie<br />

spezielle Institutionen oder Themenfelder. Umstrittene juristische Fragen werden thematisiert,<br />

wenn sie von grundsätzlicher Bedeutung sind; dabei wird versucht, bei aller<br />

gebotenen Knappheit die Hauptstränge der jeweiligen Argumentationslinien darzustellen.<br />

Herrschende verfassungsrechtliche Lehre und Praxis sind über die Jahrzehnte hinweg<br />

gewissen Schwankungen unterworfen. Vor allem der Einfluss der Lehre über den Föderalismus<br />

oder – politisch – die Frage nach der Rolle des Bundes haben den Umgang mit<br />

der Gewährleistung der inneren <strong>Sicherheit</strong> massgeblich beeinflusst. Gewisse Mängel im<br />

eidgenössischen <strong>Sicherheit</strong>sgefüge ziehen sich über anderthalb Jahrhunderte durch die<br />

<strong>Schweiz</strong>er Rechtsgeschichte. So erweist sich der Widerspruch zwischen Sachzwängen<br />

(die Notwendigkeit für den Bund, „etwas zu tun“) und dem juristisch Zulässigen als<br />

Konstante, welche noch in der Gegenwart die Rechtsordnung teilweise zu überdehnen,<br />

teilweise zurückzudrängen vermag. Daher wird den wichtigsten, mitunter prägenden<br />

Ereignissen (oder Herausforderungen), welche den Bund als subsidiären oder letztverantwortlichen<br />

Garanten von Ruhe und Ordnung auf den Plan riefen, der nötige Platz<br />

eingeräumt. Einige wenige dieser Vorfälle – wie jene in Genf 1932 – sind im kollektiven<br />

Gedächtnis überliefert, andere – nicht minder bedeutsame – leider längst in Vergessenheit<br />

geraten.<br />

Um den Lesenden dem Umgang mit den zahlreichen Verweisen zu erleichtern, sind<br />

Literatur und Materialien bei erstmaliger Erwähnung in den Fussnoten jeweils mit dem<br />

Vollzitat versehen, in bewusster Ergänzung zu Literaturliste und Materialienverzeichnis.<br />

Aus dem Bundesblatt zitierte Quellen sowie Aufsätze enthalten jeweils eine Nennung<br />

der Anfangs- und Schlussseiten, um – im Sinne der Transparenz – einen besseren Aufschluss<br />

über die jeweiligen Quellen zu ermöglichen; auf der anderen Seite erleichtern die<br />

zusätzlichen Angaben das Auffinden der Stellen in der Zeit der Suche im Internet.

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