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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Erster Weltkrieg und Landesstreik (1914 – 1920) 231<br />

Der Gesamtbestand der im November zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung<br />

aufgebotenen Truppen betrug schlussendlich rund 95'000 Wehrmänner 1633 . Allein in<br />

Zürich waren die Bestände auf 20'000 Mann erhöht worden, in Bern auf 12'000 1634 . Zur<br />

Eindämmung des Streiks beauftragte der Bundesrat die Armee zur Beschlagnahmung<br />

von Drucksachen, welche zum Streik aufriefen sowie die Schliessung der Druckereien,<br />

welche diese herstellten 1635 .<br />

Der Landesstreik begann fast gleichzeitig mit dem allgemeinen Waffenstillstand auf dem<br />

europäischen Kriegsschauplatz 1636 (9. November 1918 1637 ) und dauerte bis zum 14. November.<br />

Der Streik verlief mehr oder weniger friedlich 1638 ; – jedenfalls blieben wilde<br />

Kämpfe und revolutionäre Aufstände aus 1639 . Der Streikaufruf fand vor allem in der<br />

Maschinenindustrie Gehör; nach einer Schätzung des Gewerkschaftsbundes legten in<br />

der ganzen <strong>Schweiz</strong> etwa 250'000 Menschen die Arbeit nieder 1640 .<br />

Gestützt auf seine ausserordentlichen Vollmachten erliess der Bundesrat am 11. November<br />

eine Verordnung zum Schutz der inneren <strong>Sicherheit</strong> 1641 :<br />

„Gemäss dieser Verordnung werden die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Militärverwaltung und<br />

der öffentlichen Verkehrsanstalten den Militärgesetzen unterstellt. Sämtliche Beamten, Angestellte und<br />

Arbeiter des Bundes, die sich am Streik beteiligen, werden unter Strafe gestellt, ebenso wird bestraft, wer<br />

zu diesem Vergehen aufreizt.“ 1642<br />

Die Bundesversammlung trat am 12. November zu einer ausserordentlichen Session<br />

zusammen, in welcher sie Konzessionen oder Verhandlungen mit den Streikführern<br />

grundsätzlich ablehnte 1643 . Die Stimmung in der Bevölkerung wandte sich mit andauern-<br />

1633 Gemäss FREY, Vor der Revolution?, S. 17 das grösste, je erlassene Truppenaufgebot.<br />

1634 GAUTSCHI, Landesstreik, S. 244f.<br />

In einem Brief machte Oberst-Divisionär Sonderegger darauf aufmerksam, dass er einer weiteren Aufstockung<br />

seines Detachements sehr positiv gegenüber stehen würde; Mitteilung des Kommandos der Ordnungstruppen<br />

für Zürich an General Wille (vom 11. November 1918), abgedruckt bei GAUTSCHI, Dokumente,<br />

S. 264f.<br />

1635 GAUTSCHI, Landesstreik, S. 294.<br />

So hat der Bundesrat etwa – gestützt auf die Verordnung vom 12. November 1918 – die „Berner Tagwacht“,<br />

das Sprachrohr der Arbeiterschaft, verbieten und die Druckerei besetzen lassen; vgl. den Befehl des Generalstabschefs<br />

zur Besetzung der „Tagwacht“, abgedruckt bei GAUTSCHI, Dokumente, S. 293.<br />

1636 HISTORISCHES LEXIKON DER SCHWEIZ (http://hls-dhs-dss.ch/index.php; Stichwort „Weltkrieg, Erster“;<br />

zuletzt besucht am 1. Mai 2009).<br />

1637 Zu den drei Phasen des (nicht im ganzen Land durchgehend als echter Streik durchgeführten) Landesstreik<br />

vgl. ZELLER, Ruhe und Ordnung, S. 68f.<br />

1638 Zum Verlauf aus Sicht des Kommandanten der Ordnungstruppen für Zürich siehe den Bericht über die<br />

Tätigkeit der Ordnungstruppen in Zürich im November 1918, erstattet von Oberst-Divisionär SONDEREG-<br />

GER (vom 31. Dezember 1918), abgedruckt bei Gautschi, Dokumente, S. 392 – 408 (m.H. über den Einfluss<br />

der Grippe-Epidemie vom Winter 1918 auf die Truppe und das öffentliche Leben) sowie den Bericht über<br />

den Ordnungsdienst der Gruppe Bern im November/Dezember 1918, erstattet von Oberst-<br />

Korpskommandant WILDBOLZ (vom 10. Januar 1919), abgedruckt bei Gautschi, Dokumente, S. 408 – 430.<br />

1639 Vgl. etwa GAGLIARDI, Geschichte der <strong>Schweiz</strong> Bd. II, S. 1684.<br />

1640 GAUTSCHI, Landesstreik, S. 295f.; zu den unterschiedlichen Reaktionen der verschiedenen Arbeiterorganisationen<br />

auch RUCHTI, Geschichte 1914 – 1918, S. 441 – 443.<br />

1641 Verordnung betreffend Massnahmen gegen Gefährdung und Störung der inneren <strong>Sicherheit</strong> der Eidgenossenschaft<br />

(vom 11. November 1918), AS 34, S. 1161f.<br />

1642 Bericht Streikunruhen, BBl. 1918 V, S. 63 – 73 (S. 68).<br />

1643 GAUTSCHI, Landesstreik, S. 302 – 314; RUCHTI, Geschichte 1914 – 1918, S. 444f.; GAGLIARDI, Geschichte

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