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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Der Staatsschutz 453<br />

Dies führt beispielsweise im Fricktal (aargauische Bezirke Rheinfelden und Laufenburg)<br />

dazu, dass das GWK – neben Kantons- und Regionalpolizei – zu einem primären <strong>Sicherheit</strong>sgaranten<br />

geworden ist; mit häufigen Patrouillen sowie Personenkontrollen an Bahnhöfen<br />

oder in Zügen trägt es massgeblich zur Stärkung des allgemeinen subjektiven <strong>Sicherheit</strong>sgefühls<br />

bei. Zur Erleichterung der Koordination haben GWK und „Kantonspolizei<br />

Nord“ ihre Hauptquartiere in Brugg im gleichen Gebäude eingerichtet. Zur Bekämpfung<br />

der allgemeinen Kriminalität leistet das GWK dadurch zwar einen spürbaren Beitrag<br />

und verbucht gute Erfolge, doch bleiben seine gesetzlichen Kompetenzen vage; der Aargau<br />

riskiert die Erosion seiner Polizeihoheit im Grenzraum (immerhin ungefähr die Hälfte des<br />

Territoriums des mittelgrossen <strong>Schweiz</strong>er Kantons), welche er mit einer Kooperation<br />

zwischen Polizei und GWK offenbar aufzufangen versucht.<br />

Gestützt auf einen Bundesratsbeschluss führt das GWK zudem Kontrollen in internationalen<br />

Zügen durch 3006 . Zu Verstimmung zwischen dem Kanton Freiburg und dem Bund<br />

führte eine Personenkontrolle des GWK in einem Intercityzug; das GWK berief sich auf<br />

einen mündlichen Vertrag mit dem Kanton, räumte aber ein Missverständnis ein 3007 .<br />

Eine verfassungskonforme Auslegung des Artikels 97 würde seinen Anwendungsbereich<br />

aber m.E. qualitativ einschränken; im Gegensatz dazu stellt Art. 96 Abs. 2 die kantonale<br />

Polizeihoheit unter den Vorbehalt anders lautender Vereinbarungen zwischen Bund und<br />

Kantonen. Jedoch erscheint es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn Bund und Kantone<br />

ihre jeweiligen Kompetenzen, respektive die Übertragung derselben miteinander<br />

„vereinbaren“. Eine bloss verwaltungsrechtliche, geschriebene oder gar ungeschriebene<br />

Abmachung zwischen den betroffenen Gemeinwesen vermag eine verfassungsrechtliche<br />

Kompetenzzuweisung weder zu revidieren noch in eine politisch gewünschte Richtung<br />

„auszudehnen“ 3008 .<br />

3006 BEAT HENSLER, Interkantonale Zusammenarbeit, Konkordate und Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen<br />

und –kommandanten der <strong>Schweiz</strong> (KKPKS), LeGes 3/2008, S. 495 – 503 (S. 501).<br />

3007 Dazu der Tagesanzeiger auf der online-Plattform,<br />

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Personenkontrollen-in-Zuegen-veraergern-<br />

Passagiere/story/23763356 (zuletzt besucht am 21. Januar 2009).<br />

3008 Vgl. auch MOHLER/GÄTTELIN/MÜLLER, Unsicherheit über <strong>Sicherheit</strong>, AJP 2007, S. 826f.

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