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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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158 Von der Verfassungsrevision bis zum Ersten Weltkrieg (1874 – 1920)<br />

ihre Anhänger machen.“ 1105<br />

„Ich hoffe von Herzen, das man dem Anarchismus gegenüber nicht zu kindischen und unnützen Grausamkeiten<br />

greift, die die wirklichen Reformparteien schädigen, den Anarchismus selbst aber nur grösser<br />

und fruchtbarer machen müssen.“ 1106<br />

Eine Bestrafung wegen Äusserungen in der Presse hielt LOMBROSO sogar für kontraproduktiv,<br />

weil diese teilweise als „Ableitungsmittel, als Blitzableiter“ dienten 1107 .<br />

Ebenfalls kritisch äusserte sich ZENKER, wenn er schrieb, dass der Anarchismus in<br />

Deutschland nicht an Präventiv- oder Repressivmassnahmen scheiterte, sondern an der<br />

Bedeutung der sozialdemokratischen Partei, welche dem Anarchismus den Nährboden<br />

entziehe 1108 .<br />

Andererseits wurde auch genau das Gegenteil vertreten, dass nämlich der Anarchismus<br />

nur dank entschiedener Repression hätte in Schach gehalten werden können 1109 .<br />

Für die strafrechtliche Bekämpfung der Verwendung von Sprengstoffen sei, wegen des<br />

grossen Zerstörungspotenzials, die Konstruktion von Gefährdungsdelikten der einzig<br />

richtige Weg 1110 .<br />

3.4.1.5. Erste Reaktionen des Bundes<br />

In der <strong>Schweiz</strong> wurden vor allem Ausländer in Zusammenhang mit anarchistischer<br />

Propaganda im Inland 1111 und anarchistisch motivierten Verbrechen im Ausland gebracht.<br />

Zwar fehlte dem Bund zur Bekämpfung derartiger Verbrechen (im Inland) eine<br />

Zuständigkeit, trotzdem sah sich der Bundesrat zu Massnahmen veranlasst. Gestützt auf<br />

den Art. 70 BV (1874) liess er die aktivsten Anhänger der Propaganda der Tat ausweisen<br />

1112 .<br />

Die Bundesassisen urteilten im April 1879 über den Fall des Dr. med. Paul Brousse,<br />

eines in Neuenburg lebenden, französischen Anarchisten. In der Zeitschrift „Avant-<br />

Garde“ hatte Brousse in scharfen Worten die Tötung von Monarchen propagiert, wenn<br />

damit der Tod tausender anderer Menschen verhindert werden könnte 1113 . Die Assisen<br />

verurteilten ihn wegen Verletzung des Art. 41 BStR (völkerrechtswidrige Handlung), der<br />

Bundesrat verwies ihn unmittelbar danach des Landes 1114 .<br />

1105 LOMBROSO, Die Anarchisten, S. 115; für politische Verbrecher hielt Lombroso die Deportation für die<br />

geeignetste Massnahme, S. 123.<br />

1106 LOMBROSO, Die Anarchisten, S. 139.<br />

1107 LOMBROSO, Die Anarchisten, S. 125.<br />

1108 ZENKER, Der Anarchismus, S. 186.<br />

1109 LENZ, Der Anarchismus und das Strafrecht, ZStW 1896, S. 1 – 47 (S. 13 und 45); SEUFFERT, Anarchismus<br />

und Strafrecht, S. 36.<br />

1110 LENZ, Der Anarchismus und das Strafrecht, ZStW 1896, S. 1 – 47 (S. 46).<br />

1111 GRIMM, Geschichte der sozialistischen Ideen, S. 126, nannte Flüchtlinge und Intellektuelle.<br />

1112 Vier Personen mit dem Bundesratsbeschluss vom 22. März 1884, AS 7, S. 445f.; sechs Personen mit dem<br />

Bundesratsbeschluss betreffend die Ausweisung von sechs Anarchisten (vom 25. September 1884), BBl. 1884<br />

I, S. 711f.; eine Person (deren Identität nicht hatte festgestellt werden können) mit dem Bundesratsbeschluss<br />

betreffend die Ausweisung eines angeblichen Wladimir Waroffski aus Russland (vom 17. November 1884),<br />

BBl. 1884 I, S. 311f.; drei weitere Personen mit dem Bundesratsbeschluss betreffend die Ausweisung der Ausländer<br />

Joseph Kaufmann, Johann Neve und Peter Hauser (vom 15. Dezember 1884), BBl. 1884 I, S. 694f.<br />

1113 LANGHARD, Die anarchistische Bewegung, S. 131.<br />

1114 LANGHARD, Die anarchistische Bewegung, S. 135.

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