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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Die Zeit des Zweiten Weltkriegs 327<br />

Krieges nicht 2271 . Die Internierten waren willkommene Hilfskräfte und genossen ein<br />

hohes Ansehen in der heimischen Bevölkerung 2272 .<br />

3.6.2. Spionage und nationalsozialistische Propaganda<br />

Während des Krieges weiteten sich Spionage und Landesverrat zu eigentlichen Problemfeldern<br />

aus. Allein während des Aktivdiensts fanden 478 Verurteilungen wegen derartiger<br />

Verbrechen statt 2273 ; ein geheimer Bericht stellte nach dem Krieg sogar 683 deliktische<br />

Handlungen fest 2274 . Insgesamt sprachen die Militärgerichte 33 Todesurteile 2275 aus,<br />

15 davon in Abwesenheit der Angeklagten 2276 .<br />

Ausserdem wurden zahlreiche Deutsche wegen Propagandatätigkeit oder Spionage zu<br />

Gunsten der Achsenmächte des Landes verwiesen (Art. 70 BV 1874) 2277 . Weil es sich<br />

dabei nicht um Strafmassnahmen handelte, hielt der Bundesrat ein konkretes Verschulden<br />

der Auszuweisenden für verzichtbar; – vielmehr prüfte er das Vorliegen objektiver<br />

Gefährdungen 2278 .<br />

3.6.3. Die „Offiziersverschwörung“<br />

Im Sommer 1940 versammelten sich etwa zwei Dutzend Offiziere sowie ein Korporal<br />

2279 der <strong>Schweiz</strong>er Armee, um im Geheimen über Massnahmen gegen eine zu starke<br />

Anpassung der <strong>Schweiz</strong> an die Achsenmächte zu beraten. Ob damit eine „Verschwörung“,<br />

ein „Offiziersbund“ oder eine „Bewegung“ bezweckt war, wurde sogar von den<br />

Beteiligten unterschiedlich beurteilt 2280 . Jedenfalls erlangte die Armeeführung Kenntnis<br />

von den Plänen und verhaftete die beteiligten Offiziere vorerst. Schliesslich bestrafte der<br />

General sie wegen des Versuches einer Konspiration disziplinarisch 2281 .<br />

Ob die Verschwörer tatsächlich bereit gewesen wären, sich gegen den Bundesrat zu<br />

stellen, wie und ab welchem Zeitpunkt sie dies getan hätten, bleibt bis heute offen. Die<br />

besondere Problematik lag darin, dass die Beteiligten unter allen Umständen im Sinne<br />

der Armeebefehle (des Jahres 1939) zu handeln bereit waren 2282 und dafür der Politik des<br />

Bundesrates misstrauten, also letztlich das Primat der Politik in Frage stellten.<br />

während des Weltkrieges 1939/45, Diss. Bern, Zürich 1947, passim oder PAUL-ALFRED HESS, Die Internierung<br />

nach <strong>Schweiz</strong>erischem Fremdenpolizeirecht, Diss. Bern 1941, Ins 1942, passim.<br />

2271 MULLIS, Die Internierung polnischer Soldaten, S. 43ff.<br />

2272 MULLIS, Die Internierung polnischer Soldaten, S. 35ff.<br />

2273 Bericht des Armeeauditors, in: Bericht des Generaladjutanten der Armee an den Oberbefehlshaber der Armee<br />

über den Aktivdienst 1939 – 1945, Bern 1945, S. 239 – 265 (S. 258).<br />

2274 Geheimer Bericht über die militärgerichtlichen Untersuchungen, zitiert nach GAUTSCHI, General Guisan,<br />

S. 504, Fn. 2.<br />

2275 Zwar sah das StGB von 1937 die Todesstrafe nicht mehr vor, doch liess Art. 5 des Mil StGB von 1927 bei<br />

unmittelbar drohender Kriegsgefahr die Höchststrafe bei Verrat noch zu.<br />

2276 Bericht des Armeeauditors, S. 259.<br />

2277 Bericht über die antidemokratischen Umtriebe, Teil IV, BBl. 1946 II, S. 1085 – 1187 (S. 1086 sowie 1129ff.).<br />

2278 Bericht über die antidemokratischen Umtriebe, Teil IV, BBl. 1946 II, S. 1085 – 1187 (S. 1089).<br />

2279 August Lindt machte sich nach dem Krieg als Diplomat verdient; siehe den Eintrag im Historischen Lexikon<br />

der <strong>Schweiz</strong>, http://www.hls-dhs-dss.ch/index.php (zuletzt besucht am 1. Mai 2009).<br />

2280 GAUTSCHI, General Guisan, S. 235f.<br />

2281 GAUTSCHI, General Guisan, S. 259.<br />

2282 So jedenfalls GUISAN, Bericht über den Aktivdienst, S. 216.

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