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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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156 Von der Verfassungsrevision bis zum Ersten Weltkrieg (1874 – 1920)<br />

kompetenz) die Berechtigung zum Erlass fehlte 1086 . Eines der Gesetzte hätte zur schärferen<br />

Bestrafung der missbräuchlichen Verwendung von Sprengstoffen dienen sollen 1087 .<br />

Das Kaiserreich Österreich verhängte nach einer Anschlagsserie in den Jahren 1883/84<br />

den Ausnahmezustand über Wien, verschärfte sein Strafrecht und suspendierte teilweise<br />

die Geschworenengerichte 1088 . 1885 wurde ein Gesetz gegen den gemeingefährlichen Gebrauch<br />

von Sprengstoffen erlassen 1089 .<br />

Das deutsche „Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen“<br />

(Sprengstoffgesetz vom 9. Juni 1884) umfasste nach seinem Wortlaut jede Art von Gefährdung,<br />

unabhängig von ihrer Eintretenswahrscheinlichkeit oder ihrem konkreten Zerstörungspotenzial;<br />

entscheidend für eine Strafverfolgung war einzig das Herbeiführen eine<br />

Explosion 1090 . Das Reichsgericht schränkte den Tatbestand – wohl nicht zuletzt wegen<br />

der darin vorgesehenen drakonischen Strafen 1091 – in seiner Rechtsprechung auf Fälle ein,<br />

in welchen der Eintritt eines Schadens nach der Lage der Dinge als wahrscheinlich gelten<br />

musste 1092 . Das Sprengstoffgesetz wurde erst im Jahr 1964 – eher zufällig – wieder abgeschafft<br />

1093 .<br />

Auf der anderen Seite wurde eine strafrechtliche Erfassung von erfolglosen Aufforderungen<br />

sowie Vorbereitungshandlungen zu anarchistisch motivierten Verbrechen angestrebt.<br />

Die Schaffung von Gefährdungsdelikten sollte unabhängig von einem Taterfolg<br />

oder dem Vorliegen eines vollendeten Versuches eine strafrechtliche Verfolgung und<br />

Bestrafung ermöglichen 1094 .<br />

Eine andere Ebene – nämlich eine grundrechtliche – beschlug das Verbot von Vereinen,<br />

welche von nicht genehmem Gedankengut imprägniert waren. Besonders weit ging das<br />

deutsche „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ (sog. Sozialistengesetz<br />

vom 21. Oktober 1878) 1095 .<br />

Mit steigender Bedeutung der „sozialen Frage“ und zunehmenden Erfolgen der Sozialdemokraten<br />

bei den Reichstagswahlen 1096 dienten zwei Attentate sowie ein Mordversuch<br />

1086 SEUFFERT, Anarchismus und Strafrecht, S. 42f.; JOSEPH H. BEALE, in: Franz von Liszt/Georg Crusen<br />

(Hrsg.), Strafgesetzgebung der Gegenwart, II. Band. Das Strafrecht der aussereuropäischen Staaten, Berlin<br />

1899, XIII. Vereinigte Staaten von Amerika, S. 195 – 219 (S. 205).<br />

1087 Zu den aus ähnlichen Motiven erlassenen Sprengstoffgesetzen der Gliedstaaten (insbesondere Illinois),<br />

BEALE, in: Franz von Liszt/Georg Crusen (Hrsg.), Strafgesetzgebung der Gegenwart, II. Band. Das Strafrecht<br />

der aussereuropäischen Staaten, Berlin 1899, XIII. Vereinigte Staaten von Amerika, S. 195 – 219<br />

(S. 215f.).<br />

1088 SEUFFERT, Anarchismus und Strafrecht, S. 36.<br />

1089 LENZ, Der Anarchismus und das Strafrecht, ZStW 1896, S. 1 – 47 (S. 14).<br />

1090 LENZ, Der Anarchismus und das Strafrecht, ZStW 1896, S. 1 – 47 (S. 21); eingehend SEUFFERT, Anarchismus<br />

und Strafrecht, S. 98 – 112.<br />

1091 SCHROEDER, Schutz von Staat und Verfassung im Strafrecht, S. 105.<br />

1092 Entscheidung des Reichsgerichts in Strafsachen (vom 25. November 1884), Bd. XI, S. 263 – 266 (S. 265).<br />

1093 SCHROEDER, Schutz von Staat und Verfassung im Strafrecht, S. 105.<br />

1094 LENZ, Der Anarchismus und das Strafrecht, ZStW 1896, S. 1 – 47 (S. 46).<br />

1095 Reichsgesetzblatt 1878, S. 351. Das „Sozialistengesetz“ war zwar auf eine relativ kurze Dauer befristet, es wurde<br />

aber insgesamt viermal verlängert und trat erst auf den 30. September 1890 ausser Kraft; dazu SCHROEDER,<br />

Schutz von Staat und Verfassung im Strafrecht, S. 104 sowie SCHÜRCH, Der strafrechtliche Schutz der öffentlichen<br />

Ordnung, S. 88.<br />

1096 FERDINAND TÖNNIES, Der Kampf um das Sozialistengesetz 1878, Berlin 1929, S. 10.

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