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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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400 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

satz der Armee bei inneren Unruhen dem Entscheid der Kantone sowie der Zustimmung<br />

durch Bundesrat und Parlament unterstellt bleiben 2668 .<br />

Auch die Bekämpfung einer terroristischen Bedrohung obliege in erste Linie der Polizei<br />

2669 . Die Studienkommission empfahl aber die Bildung eines angemessenen „Einsatzkorps<br />

innerhalb der Armee“ zu ihrer Unterstützung 2670 . Ausserdem strich sie die Bedeutung<br />

eines wirksamen Zusammenwirkens der militärischen und zivilen Nachrichtendienste<br />

heraus 2671 .<br />

1.3.4. Beurteilung<br />

Der Verzicht auf eine wenigstens rudimentäre Auseinandersetzung mit dem <strong>Sicherheit</strong>sbegriff<br />

liess den Bericht Brunner als buntes Sammelsurium von verschiedenen „existenziellen“<br />

Bedrohungen und möglichen Gegenmassnahmen erscheinen. In einigen Punkten<br />

hat sich die Analyse der Studienkommission aber in der Sache bislang als richtig<br />

erwiesen.<br />

Obwohl der Bericht – ohne dass er dies hätte tun müssen – auch juristische Fragen<br />

(etwa den Einsatz der Armee im Innern oder Kompetenzfragen) anschnitt, fand deren<br />

Beantwortung bloss in einem oberflächlich-politischen Sinne statt. Einige Aussagen<br />

waren aus rechtlicher Sicht entweder zu wenig oder überhaupt nicht begründet. Jene,<br />

dass die Zustimmung der Kantone für Armeeeinsätze im <strong>Innere</strong>n generell konstitutiv<br />

sei, ist kaum haltbar (vgl. Art. 16 Abs. 2 BV 1874 in der Variante, dass die <strong>Schweiz</strong> als<br />

solche bedroht ist).<br />

Die sicherheitspolitische Kooperation sowohl in einem europäischen Rahmen, als auch<br />

zwischen Bund und Kantonen sowie zivilen und militärischen <strong>Sicherheit</strong>skräften hat sich<br />

bis dato aber als besonders bedeutsam erwiesen 2672 .<br />

1.4. Der <strong>Sicherheit</strong>spolitische Bericht 2000<br />

Mit dem <strong>Sicherheit</strong>spolitischen Bericht 2000 (SiPolB 2000) von 1999 stammt der aktuelle<br />

Bericht aus der Zeit vor den Anschlägen in New York und Washington D.C. vom 11.<br />

September 2001 2673 .<br />

2668 Bericht Brunner, S. 17.<br />

2669 Zu diesem Schluss kommt auch eine aktuelle Studie eines U.S.-amerikanischen Think Tank „RAND Corporation“;<br />

siehe SETH G. JONES/MARTIN C. LIBICKI, How Terrorist Groups end, online unter<br />

http://www.rand.org/pubs/monographs/2008/RAND_MG741-1.pdf (zuletzt besucht am 1. Mai 2009).<br />

2670 Bericht Brunner, S. 13.<br />

2671 Bericht Brunner, S. 20.<br />

2672 Im Kooperationsgedanken als Fundament einer neuen <strong>Sicherheit</strong>spolitik wurde die eigentliche Bedeutung des<br />

Berichts Brunner erkannt; siehe SPILLMANN, NFP 42, S. 12.<br />

2673 Im Rahmen dieser Arbeit wird „9/11“ nicht die gleiche Bedeutung zugemessen wie in mancher offiziellen<br />

oder privaten Stellungnahme. Den Attentätern der Al-Kaïda ist an jenem schrecklichen Tag nichts gelungen,<br />

was nicht schon zuvor denkbar gewesen wäre. Bereits seit den 1990er Jahren wurde eine zunehmende terroristische<br />

Bedrohung konstatiert; in der <strong>Schweiz</strong> bspw. schon im SiPolB 90 oder im Bericht Brunner. Die Anschläge<br />

von New York und Washington D.C. haben somit keinen Paradigmenwechsel in der Bedrohung<br />

durch den Terrorismus eingeleitet, sondern bloss dessen zuvor einer breiten Öffentlichkeit wenig bewusste<br />

Gefährlichkeit veranschaulicht. Grundlegende Neuerungen erfolgten seither vielmehr in der Abwehr des Ter-

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