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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Die Interkantonale Mobile Polizei 355<br />

tonalen Polizeihoheit Rechnung zu tragen, gefährdete diese aber indirekt, indem die<br />

Mitwirkungsrechte des Bundesrates zu weit reichten und die finanzielle Beteiligung des<br />

Bundes ihm eine zu dominante Stellung einräumte. Zudem hätte das IMP-Konkordat<br />

eine grundlegende Änderung im föderalistischen <strong>Sicherheit</strong>ssystem dargestellt, indem<br />

ihre Mannschaft nicht nur zu repressiven Zwecken herbeigerufen, sondern bereits zu<br />

präventiven Einsätzen hätte angefordert werden können, wenn die Lage in einem Kanton<br />

(etwa wegen einer internationalen Konferenz) es erforderlich gemacht hätte. An die<br />

Stelle konkreter Störungen der <strong>Sicherheit</strong> in einem Kanton traten nun erhöhte abstrakte<br />

Gefährdungen, welche irgendeinen Bezug zum Kantonsgebiet aufwiesen – beispielsweise<br />

die Algerienkonferenz im Kanton Waadt.<br />

Das praktische Bedürfnis nach einer strategischen Polizeireserve für die gesamte Eidgenossenschaft<br />

war seit den 1960er Jahren politisch unbestritten. Ohne eine Verfassungskompetenz<br />

zur Schaffung einer zivilen <strong>Sicherheit</strong>spolizei blieben nur die beiden Möglichkeiten<br />

des kantonalen Konkordates oder des Rückgriffs des Bundes auf die Armee<br />

im Rahmen von Art. 16 BV 1848/1874. Die sicherheitspolitischen Herausforderungen<br />

im Innern und das Bundesverfassungsrecht hatten sich auseinanderentwickelt. Das<br />

Scheitern der IMP auf Grund der politischen Widerstände in den Kantonen Genf und<br />

Zürich zeigte zudem das fragile Fundament einer Konkordatslösung.<br />

Gewisse Kantone sind als Standorte von Flughäfen oder internationalen Konferenzen<br />

speziellen Belastungen (etwa zur Einhaltung internationalen Schutzverpflichtungen)<br />

ausgesetzt. Die Versuche finanzieller Entschädigung durch den Bund sind m.E. aber<br />

kritisch zu beurteilen. Wohl ging der Bund Verpflichtungen ein, doch erfolgte deren<br />

Umsetzung nach innerstaatlichem Recht. M.E. hätte die Problematik – zumindest des<br />

Konferenzschutzes – auf zwei Seiten hin entscheidend entschärft werden können: Einerseits<br />

hätte Genf sein kantonales Polizeikorps von sich aus aufstocken müssen, um den<br />

Anforderungen als häufigem Konferenzstandort eher genügen zu können. Andererseits<br />

hätte sich der Bund nach den Vorfällen in Signal-de-Bougy auf den Schutz des Luftraumes<br />

konzentrieren sollen – aber nicht mit Einheiten der Infanterie, sondern solchen der<br />

Flieger- und Fliegerabwehrtruppen.<br />

Ein neuer Anlauf zur Schliessung der in der Botschaft zur IMP erkannten Lücke wurde<br />

nicht sofort unternommen. Dafür überschlugen sich schon bald die Ereignisse: Die<br />

Swissair wurde zum mehrmaligen Ziel von Terroranschlägen.

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