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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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246 Von der Verfassungsrevision bis zum Ersten Weltkrieg (1874 – 1920)<br />

der Dienst in der Bürgerwehr entbinde von der Wehrpflicht.<br />

Mit der – verfassungswidrigen – Schaffung von freiwilligen Bewachungstruppen war der<br />

Bundesrat – immer noch gestützt auf seine ausserordentlichen Vollmachten – immerhin<br />

in der Lage, die Armee zu entlasten und ein bewaffnetes <strong>Sicherheit</strong>selement in der Hand<br />

zu haben.<br />

Kurzum: Die <strong>Schweiz</strong> war auf den Ersten Weltkrieg und die lang andauernden massiven<br />

innenpolitischen Spannungen so gut wie gar nicht vorbereitet. Bei den fallweisen Massnahmen<br />

zeigten sich grösste Schwierigkeiten, die zivilen und militärischen sowie die<br />

kantonalen und eidgenössischen Kompetenzen voneinander abzugrenzen. Nur das<br />

Verhältnis zwischen Bundesrat und Bundesversammlung war ein klares, weil die ausserordentlichen<br />

Vollmachten des Bundesrates die Verfassung durchbrachen. Mit dem Ausbruch<br />

des Landesstreiks zeigte sich aber gerade die Fragilität des staatlichen Gewaltmonopols<br />

in Zeiten der Unsicherheit.

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