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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Eine Abfolge sicherheitspolitischer Berichte 395<br />

standen bis 2003 insgesamt vier Berichte. Obwohl USIS im April 2004 formell „abgeschlossen“<br />

wurde, bilden die Berichte wichtige Orientierungshilfen für die <strong>Schweiz</strong>er<br />

<strong>Sicherheit</strong>spolitik. Insbesondere die darin erwähnten Schwächen und offenen Fragen<br />

sind nicht quasi „über Nacht“ verschwunden, sondern harren teilweise nach wie vor<br />

einer Lösung.<br />

1.1. Die Konzeption Gesamtverteidigung<br />

Die Konzeption Gesamtverteidigung 1973 beschrieb die damalige sicherheitspolitische Lage,<br />

mögliche künftige Bedrohungen sowie die sicherheitspolitischen Ziele aus der Sicht des<br />

Bundesrats. Neben einer Definition der sicherheitspolitischen Hauptaufgaben wurden<br />

konkrete Aufträge für die einzelnen Instrumente einer gesamtheitlich verstandenen<br />

Landesverteidigung formuliert 2631 . Die Konzeption Gesamtverteidigung setzte Prioritäten,<br />

formulierte eine klare Strategie und respektierte gleichzeitig den rechtlichen Rahmen<br />

– also die bundesstaatlichen Zuständigkeitsbereiche – in vorbildlicher Weise 2632 .<br />

Der Bericht fasste die möglichen Bedrohungen der <strong>Schweiz</strong> anhand des in Europa vorhandenen<br />

Potenzials an Kampfmitteln in vier Gruppen zusammen:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Zustand relativen Friedens;<br />

indirekte Kriegführung;<br />

konventioneller Krieg;<br />

− Krieg mit Massenvernichtungswaffen 2633 .<br />

Obwohl der Bundesrat betonte, dass zu jeder Gruppe die Möglichkeit der Erpressung<br />

des Landes hinzutreten könne, und obwohl auch den politisch-psychologischen sowie<br />

terroristischen Bedrohungen auf allen Stufen Platz eingeräumt wurde, ging die Konzeption<br />

Gesamtverteidigung von einer klaren Hauptbedrohung aus: Dem Ost-West-<br />

Konflikt.<br />

Der Bericht definierte sechs strategische Fälle:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Normalfall (Zustand relativen Friedens);<br />

Krisenfall (Zustand erhöhter Spannungen);<br />

Neutralitätsschutzfall (offener Krieg in Europa);<br />

Verteidigungsfall (Krieg gegen die <strong>Schweiz</strong>);<br />

Katastrophenfall (grosses Schadensereignis);<br />

− Besetzungsfall (Besetzung von Teilen der <strong>Schweiz</strong>) 2634 .<br />

Bei der Bewältigung dieser möglichen Herausforderungen wurde die Stellung der Armee<br />

2631 Konzeption Gesamtverteidigung (1973), S. 112f.<br />

2632 Die Konzeption Gesamtverteidigung (1973) stellte sogar die Kompetenzen von Bund und Kantonen sowohl<br />

in der allgemeinen <strong>Sicherheit</strong>spolitik als auch hinsichtlich der inneren <strong>Sicherheit</strong> in ein nahezu harmonisches<br />

Verhältnis zueinander.<br />

2633 Konzeption Gesamtverteidigung (1973), S. 119 – 121.<br />

2634 Konzeption Gesamtverteidigung (1973), S. 124.

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