02.11.2013 Aufrufe

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

346 Die Zeit des Kalten Krieges (1950 – 1990)<br />

staat mit anderen Worten die aktive Schutzpflicht, um die <strong>Sicherheit</strong> diplomatischer und<br />

konsularischer Vertretungen besorgt zu sein. Über die zu verwendenden Mittel oder zur<br />

innerstaatlichen Umsetzung äussern sich die Übereinkommen nicht. Nach schweizerischem<br />

Bundesstaatsrecht beeinflusst die Kompetenz des Bundes zum Abschluss von<br />

Staatsverträgen die kantonalen Kompetenzen nicht 2352 . Somit gelten für die innerstaatliche<br />

Umsetzung der Konventionsbestimmungen die üblichen Kompetenzaufteilungen<br />

2353 .<br />

Das Gelände diplomatischer oder konsularischer Vertretungen gehört weiterhin dem<br />

<strong>Schweiz</strong>er Staatsgebiet an und bildet keine „Landesgrenze“; bloss die Eingriffsbefugnisse<br />

der <strong>Schweiz</strong>er Behörden (insbesondere polizeiliche) erfahren eine drastische Einschränkung<br />

2354 . Für den polizeilichen Schutz bleiben demnach, nach den allgemeinen Kompetenzaufteilungsregeln<br />

der Bundesverfassung, die Kantone zuständig. Staatsverträge vermögen<br />

dies nicht zu ändern, begründen aber allenfalls eine Schadenersatzpflicht des<br />

Bundes.<br />

2.2. Erkannte Lücken<br />

Ende der 1960-er Jahre wurde der Bestand an Polizeibeamten in der <strong>Schweiz</strong> als zu<br />

gering erkannt. Besonders zur Gewährleistung eines genügenden polizeilichen Schutzes<br />

in ausserordentlichen Krisensituationen und für internationale Konferenzen sowie für<br />

die <strong>Sicherheit</strong> der ausländischen Vertretungen in der <strong>Schweiz</strong> wäre die sog. „Interkantonale<br />

Mobile Polizei“ (IMP) geschaffen worden 2355 .<br />

Die bundesrätliche Botschaft wies an verschiedenen Stellen auf erhebliche Mängel und<br />

Lücken in Bereichen der inneren <strong>Sicherheit</strong> hin.<br />

„(…) (B)ei erheblichen Störungen der verfassungsmässigen und gesetzlichen Ordnung, die die verschiedensten<br />

Ursachen haben und in kürzester Zeit ausbrechen und an unerwarteten Orten auftreten können,<br />

genügen die Polizeikräfte der einzelnen Kantone unter Umständen nicht, um die Lage zu meistern. Bei<br />

Gefahr von weiträumigen Sabotagehandlungen sind die Mittel der einzelnen Kantone ebenfalls zu<br />

schwach, alle notwendigen Präventivmassnahmen zum Schutze der Bevölkerung, von Behörden, Bauten,<br />

lebenswichtigen Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen usw. zu ergreifen. Katastrophen können einen<br />

Ordnungsdienst erfordern, der die Mittel der örtlich zuständigen Polizeien übersteigt.<br />

(…) In gewissen Fällen kommt der raschen Anwesenheit von genügenden und erfahrenen Polizeikräften<br />

eine ausschlaggebende Bedeutung zu, um Verluste und Schäden zu vermeiden oder deren Umfang möglichst<br />

klein zu halten.<br />

(…) Vorkommnisse, die auf mangelnde, ungenügende oder ungeeignete Massnahmen zurückgeführt werden<br />

müssten, könnten äusserst schwerwiegende Folgen für die verantwortlichen Stellen haben.“ 2356<br />

Damit waren auch die Truppeneinsätze zu Gunsten der inneren <strong>Sicherheit</strong> angespro-<br />

2352 HÄFELIN/HALLER/KELLER, Bundesstaatsrecht, Rz. 1123f.<br />

2353 Auch das Urteil des IGH ging nicht weiter auf die inner-staatlichen Zuständigkeiten im Iran ein.<br />

2354 Die h.L. lehnt eine „Exterritorialität“ ab; siehe etwa STEPHAN HOBE/OTTO KIMMINICH, Einführung in das<br />

Völkerrecht, 8. Aufl., Tübingen/Basel 2004, S. 362.<br />

2355 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Unterstützung der „Interkantonalen Mobilen<br />

Polizei“ (vom 27. November 1968), BBl. 1968 II, S. 781 – 804 (S. 782f.), nachfolgend „Botschaft IMP“.<br />

2356 Botschaft IMP, BBl. 1968 II, S. 781 – 804 (S. 783).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!