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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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464 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

„zur Erfüllung seines Auftrags benötigt“. Der Begriff der schwerwiegenden Notlage lässt<br />

gemäss der Botschaft Armee 95„einen gewissen Ermessensspielraum“ offen.<br />

„Voraussetzungen dafür sind die Anordnung des Aktivdienstes sowie zusätzlich das Eintreten einer<br />

Extremsituation, wie beispielsweise ein bewaffneter Angriff gegen unser Land. Neu soll diese umfassende<br />

Kompetenz dem General nicht mehr in einem bestimmten strategischen Fall automatisch zustehen, sondern<br />

vom Bundesrat, wenn es die Lage erfordert, erteilt werden können.“ 3078<br />

4.2.3. Der Dienst für militärische <strong>Sicherheit</strong> (Art. 100 MG)<br />

Schliesslich verankerte das MG 1995 den neu geschaffenen Dienst für militärische <strong>Sicherheit</strong><br />

(Mil Sich) auf Gesetzesstufe. Dessen gemäss Botschaft Armee 95 3079 „grundsätzlich<br />

nicht bestrittene Aufgaben“, finden sich in Art. 100 Abs. 1:<br />

„a. Er beurteilt die militärische <strong>Sicherheit</strong>slage.<br />

b. Er schützt militärische Informationen und Objekte.<br />

c. Er erfüllt kriminal- und sicherheitspolizeiliche Aufgaben im Armeebereich.<br />

d. Er trifft Massnahmen zur präventiven Sicherung der Armee vor Spionage, Sabotage und anderen<br />

rechtswidrigen Handlungen und beschafft Nachrichten, wenn seine Angehörigen zu Assistenz- oder zu<br />

Aktivdienst aufgeboten sind.<br />

e. Er schützt die Mitglieder des Bundesrates, den Bundeskanzler und weitere Personen, wenn seine Angehörigen<br />

zu Assistenz- oder zu Aktivdienst aufgeboten sind.<br />

(…)“<br />

Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 passte die Aufträge der Mil Sich geringfügig an<br />

(Informatiksicherheit und Friedensförderungsdienst) 3080 .<br />

Die Mil Sich nach MG 1995 ist als interner Dienst der Armee zu verstehen; er besteht aus<br />

der vormaligen Militärpolizei (ursprünglich als „Heerespolizei“ bezeichnet) 3081 , dem<br />

vormaligen Festungswachtkorps sowie Spezialisten zur Verarbeitung und Beurteilung<br />

von Informationen. Gegenwärtig verfolgt die Mil Sich nach eigener Darstellung mit etwa<br />

750 Profis und 5 Milizverbänden mit bis zu 2’000 Armeeangehörigen Aufgaben nach<br />

einem „Fünf-Säulen-Prinzip“:<br />

− „Originäre Hauptaufgabe ist ihre Aufgabe als Militärpolizei in der Armee. Diese erfüllt sie mit rund<br />

200 Mitarbeitenden, welche eine vollwertige Polizeischule (…) absolviert haben.<br />

− Dauerhafte und einmalige subsidiäre Sicherungseinsätze leistet die Mil Sich (…) mit etwa 245 Profis<br />

sowie den Milizkomponenten.<br />

− Bereitschaftsaufgaben.<br />

− Auslandeinsätze wie TIGER und FOX (Flugsicherheit), Polizeiaufgaben in der Swisscoy.<br />

− Aufträge im Rahmen des Kompetenzzentrum Kampfmittelbeseitigung und Minenräumung.“ 3082<br />

Neben der Hauptaufgabe unterstützt die Mil Sich das GWK 3083 sowie die kantonalen<br />

3078 Botschaft Armee 95, S. 82.<br />

3079 Botschaft Armee 95, S. 94.<br />

3080 Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Änderung vom 4. Oktober 2002), AS 2003, S. 3957<br />

– 3970 (S. 3965).<br />

3081 Botschaft Armee 95, S. 95.<br />

3082 http://www.he.admin.ch/internet/heer/de/home/heer/unsere_organisation/milit/kaderrapport08.html<br />

(zuletzt besucht am 1. Mai 2009).<br />

3083 Siehe oben, S. 454.

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