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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Bewährungsproben von 1874 bis 1914 183<br />

nigt werden. Die Rekruten säuberten wieder und wieder Strasse um Strasse, sperrten die<br />

Plätze, patrouillierten und nahmen Verhaftungen vor 1289 . Zudem stand eine Abteilung<br />

der Feuerwehr für Einsätze zu Gunsten der Polizei bereit.<br />

Am dritten Tag der Krawalle bot der Zürcher Regierungsrat schliesslich selber zwei<br />

Bataillone kantonaler Infanterie (die sog. Seebataillone 70 und 71) sowie eine Abteilung<br />

Zürcher Kavallerie auf 1290 .<br />

Das Rekrutenbataillon unterstand dem Befehl Oberst Johann Islers, Berufsoffizier und<br />

Kommandant der Infanterierekrutenschule III. Weil sich sein Auftrag eigentlich nur auf<br />

die „Unterstützung“ der Polizei erstreckte, galt sein Eingreifen nicht als bewaffnete<br />

eidgenössische Intervention, sondern als kantonaler Ordnungsdienst. Kantonaler Ordnungsdienst<br />

mit Bundestruppen war jedoch weder von der Bundesverfassung noch von<br />

der MO 1874 vorgesehen und daher unzulässig.<br />

Kurze Zeit nach dem Krawall genehmigte das Zürcher Stimmvolk die Erweiterung der<br />

Kantonspolizei von 130 auf 180 Angehörige. Der Ausbau des Stadtpolizeikorps von 170<br />

auf 240 Mann wurde von den stimmberechtigten Stadteinwohnern bloss knapp angenommen<br />

1291 .<br />

Daneben machte der Grosse Stadtrat Zürichs (kommunales Parlament) das Tragen von<br />

Stichwaffen und Revolvern, sowie allgemein von leicht zu verbergenden „gefährliche(n)<br />

Waffen“ von einer polizeilichen Genehmigung abhängig 1292 . Die praktische Bedeutung<br />

des entsprechenden Teils der städtischen Polizeiverordnung blieb jedoch gering 1293 . Eine<br />

Ergänzung der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Zürich um eine Polizeistunde<br />

scheiterte letztlich am späten Widerstand des Stadtparlaments 1294 .<br />

3.5.3. Der Genfer Tramway-Streik<br />

Im Oktober 1902 weitete sich ein Streik der Genfer Tramway-Angestellten zu einer<br />

allgemeinen Arbeitsniederlegung aus. Der Staatsrat bot zur Aufrechterhaltung von Ruhe<br />

und Ordnung rund 3'000 Mann kantonaler Truppen auf. Der Bundesrat stellte zwei<br />

Regimenter der Armee bereit und liess sich von der Bundesversammlung die Vollmacht<br />

zum Einsatz von mehr als 2'000 Mann Truppen erteilen. Eine bewaffnete Bundesintervention<br />

fand jedoch nicht statt 1295 .<br />

Nach hier vertretener Auffassung stellt das blosse Bereitstellen von Truppen keine bewaffnete<br />

Bundesintervention dar 1296 .<br />

1289 Während dem ganzen Aussersihl-Krawall wurden insgesamt 186 Personen verhaftet; davon waren nur 26<br />

Ausländer (vor allem Deutsche und Österreicher), 62 Zürcher Kantonsbürger und die Mehrheit – nämlich 98<br />

Personen – <strong>Schweiz</strong>er aus anderen Kantonen; vgl. LANG, Italienerkrawall, ZStR 1898, S. 131 – 158 (S. 137).<br />

Entsprechend scheint die Bezeichnung des Aussersihl-Krawalls als „Italienerkrawall“ etwas missverständlich<br />

(gegen die italienischen Stadtbewohner richtete sich der Volkszorn).<br />

1290 LANG, Italienerkrawall, ZStR 1898, S. 131 – 158 (S. 133).<br />

1291 LANG, Italienerkrawall, ZStR 1898, S. 131 – 158 (S. 147).<br />

1292 LANG, Italienerkrawall, ZStR 1898, S. 131 – 158 (S. 155).<br />

1293 LANG, Italienerkrawall, ZStR 1898, S. 131 – 158 (S. 155f.); argumentierte, dass die Bedeutung von „gefährlichen“<br />

Waffen für Körperverletzungen von vornherein keine grosse gewesen wäre.<br />

1294 LANG, Italienerkrawall, ZStR 1898, S. 131 – 158 (S. 157).<br />

1295 Zum Tramway-Streik siehe GNEHM, Bundesintervention, S. 159f. oder ENGELI, <strong>Innere</strong> <strong>Sicherheit</strong>, S. 63.<br />

1296 Siehe vorne, S. 42.

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