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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Massnahmen zur Sicherung des Luftverkehrs 361<br />

erweiterten Art. 12 des neuen Luftfahrtgesetzes die allgemeinen sowie Art. 90ff. die<br />

besonderen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Flugzeugen, zur<br />

Abwehr gegen Anschläge sowie zur Anwendbarkeit des StGB für Handlungen an Bord<br />

von <strong>Schweiz</strong>er Flugzeugen 2456 .<br />

3.3.3. <strong>Sicherheit</strong>sbeamte auf Flügen und Flughäfen<br />

Nebst der Bewachung der Flughäfen verschärfte der Bundesrat auch die <strong>Sicherheit</strong>smassnahmen<br />

für Flugzeugbesatzungen, Passagiere und Frachtgüter 2457 ; er beschloss am<br />

21. September 1970, besonders gefährdete <strong>Schweiz</strong>er Flugzeuge durch speziell geschultes<br />

Polizeipersonal begleiten zu lassen 2458 .<br />

Unter der Leitung der Polizeikommandos der Kantone Zürich und Genf fanden spezielle<br />

Kurse zur Ausbildung der <strong>Sicherheit</strong>skräfte auf Flughäfen und in Flugzeugen statt. Bis<br />

im Jahr 1975 hatten rund 2'000 Angehörige des GWK und der kantonalen und städtischen<br />

Polizeikorps eine entsprechende Ausbildung genossen 2459 . Offenbar war die Anzahl<br />

der ausgebildeten Beamten bereits im Herbst 1971 auf einen genügenden Stand<br />

angekommen; jedenfalls wurde der Armeeeinsatz zur Bewachung der beiden grossen<br />

Landesflughäfen am 8. September 1971 wieder beendet 2460 . Bis Ende Jahr aber blieben<br />

Truppen aus präventiven Gründen in der Nähe der beiden Flughäfen in Bereitschaft 2461 .<br />

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den U.S.A. 2462 wurden die <strong>Sicherheit</strong>smassnahmen<br />

für die Zivilluftfahrt weiter verstärkt. So hinsichtlich einer Erschwerung<br />

des Zugangs zum Cockpit, für Gepäckkontrollen oder bei der Qualitätskontrolle<br />

für die <strong>Sicherheit</strong>smassnahmen 2463 . Zum Schutz der <strong>Schweiz</strong>er Luftfahrt leisten zusätzlich<br />

Angehörige der Militärischen <strong>Sicherheit</strong> Assistenzdienst als „Tigers“ oder „Foxes“<br />

2464 .<br />

2456 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Änderung des Luftfahrtgesetzes (vom 10.<br />

Februar 1971), BBl. 1971 I, S. 266 – 301 (S. 271 und 281f.); Botschaft über die Änderung des Luftfahrtgesetzes<br />

(vom 24. November 1976), BBl. 1976 III, S. 1232 – 1258 (S. 1233 und 1237).<br />

2457 VON SCHROEDER, Swissair, S. 265.<br />

2458 Bislang nicht zugänglich gemachter Bundesratsbeschluss (vom 21. September 1970), zitiert nach WÜRMS,<br />

IMP und BUSIPO, S. 182.<br />

2459 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1975, S. 145.<br />

Gegen die Schaffung einer „Spezialtruppe“ zum Schutz des <strong>Innere</strong>n von Flugzeugen in der Luft sprachen und<br />

sprechen die „Abnutzungserscheinungen“ bei der Truppe selber. Die Begleitung von Flugzeugen durch Sky<br />

Marshalls, welche keine weiteren Funktionen wahrnähmen sei zu eintönig.<br />

In Israel nimmt die Einheit „Sajeret Matkal“, welche den militärischen Arm des Auslandgeheimdienstes Mossad<br />

bildet, die bewaffnete Flugbegleitung wahr; in den U.S.A. wurden seit den 1970er Jahren je nach Situation<br />

Angehörige der „Delta Force“ für derartige Aufträge eingesetzt, in Österreich durch das „Einsatzkommando Corba“,<br />

eine Anti-Terroreinheit der Bundespolizei.<br />

2460 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1970, S. 241.<br />

2461 HIRZEL, Ordnungsdienstauftrag, S. 127.<br />

2462 Siehe dazu hinten, S. 400 mit Anm. 2673.<br />

2463 Siehe im Bericht über die Luftfahrtpolitik der <strong>Schweiz</strong> 2004 (vom 10. Dezember 2004), BBl. 2005, S. 1781 –<br />

1888 (S. 1814; m.w.H.).<br />

2464 Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zugunsten der <strong>Sicherheit</strong>smassnahmen im Luftverkehr (vom<br />

19. Dezember 2007), BBl 2007, S. 173; dazu die Botschaft zu den Bundesbeschlüssen über die Einsätze der<br />

Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung des<br />

Grenzwachtkorps und bei <strong>Sicherheit</strong>smassnahmen im Luftverkehr (vom 30. Mai 2007), BBl. 2007, S. 4885 –

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