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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Innen- und aussenpolitische Spannungen (1930er Jahre) 299<br />

te sich teilweise an den Grenzen zur Polemik. Einleitend stellte er fest, dass die Vorlage<br />

„eine ganze Reihe von Unklarheiten“ aufweise 2079 . In der Sache befürchtete er eine Ausdehnung<br />

der Willkürbeschwerde (Art. 4 BV) auch auf Bundesakte, eine Durchbrechung der<br />

objektiven Rechtsordnung sowie die Etablierung einer in Europa wenig verbreiteten (so<br />

wörtlich) „Richterregierung“ nach U.S.-amerikanischem Vorbild 2080 . Die Forderung, das<br />

Bundesgericht zur Hüterin der Verfassung zu erheben, könne auch „meist wenig schlüssig“<br />

begründet werden; – man habe es „mit subjektiven Meinungsäusserungen zu tun“ 2081 .<br />

Neben den dominanten politischen Argumentationssträngen versuchte der Bundesrat<br />

zumindest, juristische Einwände vorzubringen. Das Vorkommen von Notstandssituationen<br />

könne nicht bestritten werden; sowohl der (Erste) Weltkrieg als auch die Wirtschaftskrise<br />

würden dies deutlich belegen. Natürlich müsse auch das Notrecht die Verfassungsbestimmungen<br />

so weit wie möglich einhalten. Schlussendlich verliere es aber<br />

seine Rechtmässigkeit nicht, wenn es so weit von der Verfassung abweiche, wie die Not<br />

es gebiete. Über die jeweilige Beurteilung einer Gefährdung – und damit die richtige<br />

Anwendung des Notrechts – könnten die Auffassungen sowieso auseinandergehen. In<br />

seinen weiteren Ausführungen betonte der Bundesrat die Bedeutung des Primats der<br />

Politik über jenen des Rechts, soweit es um die Überprüfung von Verfassungsfragen<br />

gehe 2082 .<br />

Über die Initiative des „Ad-hoc-Komitees“ wurde am selben Tag abgestimmt wie über<br />

den Gegenvorschlag zur Initiative von Sozialdemokraten und Gewerkschaften. Volk und<br />

Stände sprachen sich darin deutlich gegen eine Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit<br />

aus 2083 .<br />

2079 Bericht über das Volksbegehren für die Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit, BBl. 1937 III, S. 5 – 34<br />

(S. 6 – 8).<br />

2080 Bericht über das Volksbegehren für die Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit, BBl. 1937 III, S. 5 – 34<br />

(S. 10 – 13).<br />

2081 Bericht über das Volksbegehren für die Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit, BBl. 1937 III, S. 5 – 34<br />

(S. 17).<br />

2082 Zum Ganzen der Bericht über das Volksbegehren für die Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit, BBl.<br />

1937 III, S. 5 – 34 (S. 19f.).<br />

2083 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 22.<br />

Januar 1939 über die Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit und die Einschränkung der Anwendung der<br />

Dringlichkeitsklausel (vom 2. Februar 1939), BBl. 1939 I, S. 161 – 164; Bundesbeschluss betreffend die Ergebnisse<br />

der Volksabstimmung vom 22. Januar 1939 über die Einschränkung der Anwendung der Dringlichkeitsklausel<br />

(vom. 3. Februar 1939), AS 55, S. 242f.

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