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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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276 Zwischenkriegszeit und Zweiter Weltkrieg (1920 – 1950)<br />

Zur Unterstützung der neuen, acht Personen umfassenden 1903 Bundespolizei bauten auch<br />

die Kantone in der folgenden Zeit ihre politische Polizei aus 1904 .<br />

2.4.3.4. Die Aufstellung freiwilliger Grenzschutzkompanien<br />

Der Ausbau des präventiven Staatsschutzes und die personelle und organisatorische<br />

Erweiterung der Ermittlungsbehörden waren nicht die einzigen Massnahmen des Bundes<br />

nach der Affäre Jacob-Wesemann geblieben. Gestützt auf Art. 5 der revidierten<br />

Truppenordnung 1905 stellte der Bundesrat gegen Ende des Jahres 1936 versuchsweise<br />

eine Grenzschutzkompanie auf. Die Kompanie hatte einen Bestand von 201 Armeeangehörigen<br />

und setzte sich primär aus arbeitslosen und ledigen Freiwilligen zusammen 1906 .<br />

Die Aufträge der Kompanie lagen in der Verstärkung des Grenzschutzes und der Bewachung<br />

von Befestigungsanlagen 1907 . Zur Sicherstellung der Loyalität dieser Truppe blieb<br />

den Angehörigen die Gründung von Soldatenräten „irgendwelcher Art“ explizit untersagt<br />

1908 .<br />

Der Versuch verlief offenbar erfolgreich. Jedenfalls liess der Bundesrat 1937 acht 1909 und<br />

1938 vier 1910 weitere Grenzschutzkompanien aufstellen. Damit wurde der Grenz- und<br />

Objektschutz (in Grenznähe) schliesslich durch über 2'600 Mann – stehende Truppen<br />

1911 – verstärkt.<br />

Weil die Änderungen in der Truppenordnung von 1936 ausschliesslich die Organisation<br />

des Heeres im engeren Sinn betrafen, wird an dieser Stelle mangels Bezug zum vorliegenden<br />

Thema nicht weiter darauf eingegangen 1912 .<br />

2.4.4. Dritter Anlauf für ein neues Staatsschutzgesetz (1936)<br />

Gegen Ende des Jahrzehnts verschärften sich die Auseinandersetzungen zwischen linksund<br />

rechtsextremen Gruppierungen weiter. Nachdem es unter ihnen zur Bildung von<br />

Ergänzung zum Bericht des Bundesrates (vom 25. Juli 1946), BBl. 1946 II, S. 1085 – 1187 (S. 1097f.), nachfolgend<br />

„Bericht über anti-demokratische Umtriebe IV“ (Seitenzahlen jeweils zitiert nach BBl).<br />

1903 M. MÜLLER, Bundespolizei, S. 146.<br />

1904 Bericht des Basler Regierungsrates über die staatsfeindlichen Umtriebe (1946), S. 27 – 29, mit Darstellung der<br />

entsprechenden Reorganisation im Kanton Basel-Stadt.<br />

1905 Beschluss der Bundesversammlung betreffend die Organisation des Heeres (vom 7. Oktober 1936), AS 52,<br />

S. 881 – 1002 (S. 883).<br />

Art. 5: „Für den Grenzschutz und als Festungsbesatzungen werden besondere Truppenteile ausgeschieden und den Divisionen<br />

und Gebirgsbrigaden unterstellt.<br />

Die Organisation der Grenzschutztruppen und der Festungsbesetzungen bleibt bundesrätlicher Verordnung vorbehalten.“<br />

1906 Bundesratsbeschluss betreffend die Aufstellung einer Freiwilligen-Grenzschutz-Kompanie (vom 10. November<br />

1936), AS 52, S. 827f.<br />

1907 Art. 1 des BRB.<br />

1908 Art. 6 des BRB. Vgl. die Parallelen zu den „Bewachungstruppen“ 1918/1919 vorne, S. 241f.<br />

1909 Bundesratsbeschluss betreffend die Aufstellung von acht weiteren Freiwilligen-Grenzschutz-Kompanien<br />

(vom 26. Februar 1937), AS 53, S. 137f.<br />

1910 Bundesratsbeschluss betreffend die Aufstellung von vier weiteren Freiwilligen-Grenzschutz-Kompanien (vom<br />

7. November 1938), AS 54, S. 735.<br />

1911 Zur Kritik siehe hinten, S. 335f.<br />

1912 Siehe stattdessen die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Einführung einer<br />

neuen Truppenordnung (vom 19. Juni 1935), BBl. 1936 II, S. 17 – 170. In der Botschaft erwähnte der Bundesrat<br />

die Aufstellung von freiwilligen Grenzschutzkompanien nicht.

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