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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Bewährungsproben von 1848 bis 1874 105<br />

In dieser Situation sah sich die Bundesversammlung veranlasst, gegen die gewalttätigen<br />

Auseinandersetzungen in Neuenburg mit einer bewaffneten Bundesintervention einzuschreiten<br />

695 . Die beiden Bundesräte Fornerod (Vorsteher des Handels- und Zolldepartements)<br />

und Frey-Hérosé (Vorsteher des Militärdepartements) wurden mit dem Auftrag,<br />

die verfassungsmässigen Behörden Neuenburgs zu unterstützen und einen blutigen<br />

Zusammenstoss der Parteien zu verhindern, zu eidgenössischen Kommissären ernannt;<br />

Oberst Bourgeois erhielt das Kommando über zuerst vier Berner und Waadtländer<br />

Infanteriebataillone, welche ihm als Ordnungstruppen von den Kantonen zu unterstellen<br />

waren 696 .<br />

Die Kommissäre erliessen eine Proklamation an die Bevölkerung, wonach der Bund die<br />

verfassungsmässige Ordnung wieder herstelle 697 . Während sich die Interventionstruppen<br />

formierten und die Kommissäre mit den aufständischen Royalisten über deren Rückzug<br />

verhandelten, rückten die Gegenrevolutionäre bewaffnet auf das Schloss vor. Nach der<br />

Flucht der royalistischen Anführer war der Widerstand der Aufständischen gebrochen;<br />

nach einem Scharmützel mit 8 Toten und 26 Verwundeten begaben sie sich in Gefangenschaft<br />

698 .<br />

5.3.3. „Neuenburger Handel“<br />

Die Bundestruppen wurden teilweise entlassen, teilweise zur Sicherung von Ruhe und<br />

Ordnung eingesetzt. Der Konflikt war aber endgültig entschieden 699 . Nach der Internierung<br />

von etwa 700 Aufständischen 700 wurde gegen 80 davon eine Voruntersuchung<br />

wegen Verbrechen „gegen die äussere <strong>Sicherheit</strong> und Ruhe der Eidgenossenschaft, so wie gegen die<br />

verfassungsmässige Ordnung und innere <strong>Sicherheit</strong> (…)“ (Art. 45 – 51 BStR) eingeleitet, welche<br />

unter der Leitung von Generalanwalt Amiet stand 701 .<br />

Auf internationaler Ebene schwelte der Konflikt weiter: Preussen stellte den diplomatischen<br />

Verkehr mit der <strong>Schweiz</strong> ein und war bereitete sich auf eine handstreichartige Besetzung<br />

der Eidgenossenschaft vor. In der <strong>Schweiz</strong> wurden zum Jahreswechsel 1856/57<br />

Truppen unter Waffen gestellt. Dufour wurde am 30. Dezember 1856 zum zweiten Mal<br />

zum General gewählt 702 , Bundesrat (sic!) Frey-Hérosé (wie schon im Sonderbundsb.<br />

sie die Ausübung der politischen Rechte nach republikanischen – repräsentativen oder demokratischen – Formen sichern;<br />

c. sie vom Volke angenommen worden sind und revidiert werden können, wenn die absolute Mehrheit der Bürger es verlangt.“<br />

695 Bundesbeschluss betreffend die Neuenburger-Angelegenheit (vom 30. Dezember 1856), AS V, S. 518f.,<br />

ausserdem abgedruckt in der Proklamation des schweizerischen Bundesrathes an das <strong>Schweiz</strong>ervolk, BBl.<br />

1857 I, S. 5 – 9 (S. 7); HIS, Geschichte Bd. III, S. 34; GNEHM, Interventionsrecht, S. 81ff; BONJOUR, Geschichte,<br />

S. 186; KURZ, Geschichte der Armee, S. 32.<br />

696 Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes (vom 3. September 1856), BBl. 1856 II, S. 389 –<br />

395 (S. 389f.); Bericht des schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung<br />

im Jahr 1856, Geschäftskreis des Militärdepartements, BBl. 1857 I, S. 471 – 507 (S. 505f.).<br />

697 GNEHM, Interventionsrecht, S. 84.<br />

698 Zu den Verhandlungen der Kommissäre und der Rückeroberung des Schlosses Neuenburg durch Oberst<br />

Denzler (Aufständischer auf Seiten der Republikaner) siehe GNEHM, Interventionsrecht, S. 84 – 86.<br />

699 Vgl. dazu SUTER, Notrecht, S. 59 – 65; sowie AUBERT, Bundesstaatsrecht Bd. I, Rz. 92f.<br />

700 Bericht an den Bundesrath über die wegen Insurrektion in Neuenburg Verhafteten (vom 29. Herbstmonat<br />

1856), BBl. 1856 II, S. 519 – 527 (S. 520).<br />

701 Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im<br />

Jahre 1856, BBl. 1857 I, S. 215 – 265 (S. 238).<br />

702 HOFER, Bedeutung des Berichts des Generals Guisan, S. 17; SCHOLLENBERGER, <strong>Schweiz</strong> seit 1848, S. 325 –

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