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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Die Entwicklung des Wehrwesens seit 1995 467<br />

Angesichts eines möglichen Prozesses gegen Öcalan in der Türkei sowie einer besorgniserregenden<br />

Lage in der (damals) serbischen Provinz Kosovo rechnete der Bundesrat<br />

mit einer weiteren Lageverschärfung 3099 . Die beiden Bedrohungen könnten die hiesigen<br />

<strong>Sicherheit</strong>sorgane einer „möglicherweise längerfristigen, beträchtlichen Belastungsprobe“ aussetzen<br />

3100 . Ein Einsatz der Armee (“AMBA CENTRO“) 3101 sei – verglichen mit einem<br />

interkantonalen Polizeieinsatz – sachgerechter, argumentierte der Bundesrat:<br />

„Da die Bedrohung flächendeckend und anhaltend und das Bedrohungsprofil breitgefächert ist, erweist<br />

sich das Mittel des interkantonalen Polizeieinsatzes zur Schwerpunktbildung bei der Bekämpfung einer<br />

Gefahr als ungeeignet. Durch Entsendung von Polizeibeamten in exponiertere Kantone würden die <strong>Sicherheit</strong>sdispositive<br />

in den übrigen Kantonen geschwächt. Zudem dürfen gegenwärtig Polizeibeamte nicht<br />

schwergewichtig für Schutzaufgaben absorbiert werden; es muss gesamtschweizerisch eine polizeiliche Einsatzreserve<br />

zur Verfügung bleiben, die nötigenfalls für Interventionen eingesetzt werden kann.“ 3102<br />

Die bundesrätliche Argumentation widerspricht jener zur IMP 3103 oder BuSiPo 3104 , ohne<br />

die dort geäusserten Bedenken zur Eignung der Armee zu zerstreuen. Zudem erstaunt, dass<br />

der Bundesrat einen IKAPOL-Einsatz subsidiär zu einem solchen der Armee erfolgen lassen<br />

würde und nicht umgekehrt.<br />

Daher ersuchte die Landesregierung das Parlament um Genehmigung einer Verlängerung<br />

des Assistenzdienstes bis zum 30. April 2000 3105 . Bereits im Dezember 1999 wurde<br />

der Armeeeinsatz aber vorerst beendet 3106 .<br />

Eine erneute Kehrtwende erfolgte mit dem Bundesratsbeschluss vom 5. November<br />

2002 3107 , mit welchem die Landesregierung – aus Kostengründen – einen dauerhaften<br />

Einsatz der Armee für Grenz-, Konferenz- und Objektschutzaufgaben beschloss 3108 .<br />

Der Entscheid des Bundesrates mag in zeitlicher Hinsicht erstaunen, fiel er doch genau<br />

zwischen die USIS-Berichte III (24. September 2002) und IV (30. November 2003).<br />

Nach dem Abschluss von USIS (März 2004) wurden hinsichtlich des Schutzes ausländischer<br />

Vertretungen die stationären Aufgaben der Armee übertragen, während die Polizei<br />

für mobile Kontrollen und allfällige Interventionen zuständig blieb 3109 . Seither verlängerte<br />

die Bundesversammlung diese Einsätze mehrmals, zuletzt im Dezember 2007 mit<br />

Befristung bis zum 31. Dezember 2012 3110 . Der Beschluss stiess jedoch auf die Kritik<br />

3099 Botschaft AMBA CENTRO 1999, S. 7208f.<br />

3100 Botschaft AMBA CENTRO 1999, S. 7209f.<br />

3101 Siehe Darstellung des VBS;<br />

http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/themen/einsaetze/laufende/amba_centro.html (zuletzt<br />

besucht am 1. Mai 2009).<br />

3102 Botschaft AMBA CENTRO 1999, S. 7208f.<br />

3103 Siehe vorne, S. 345ff.<br />

3104 Siehe vorne, S. 368ff.<br />

3105 Botschaft AMBA CENTRO 1999, S. 7209.<br />

3106 Staatsschutzbericht 1999, S. 42.<br />

3107 Der Bundesratsbeschluss vom 5. November 2002 hat keine Publikation erfahren.<br />

3108 NZZ vom 7. November 2002, S. 14 („Armee soll zur inneren <strong>Sicherheit</strong> beitragen“); dazu auch EUGEN<br />

THOMANN, Was wird von der Armee erwartet – morgen und übermorgen?, ASMZ 12/2006, S. 4 – 9.<br />

3109 USIS IV, S. 42 – 45; BISS 2004, S. 14.<br />

3110 Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer<br />

Vertretungen (vom 19. Dezember 2007), BBl. 2008, S. 169f.

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