02.11.2013 Aufrufe

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

236 Von der Verfassungsrevision bis zum Ersten Weltkrieg (1874 – 1920)<br />

ein 1679 .<br />

In den um die Jahreswende 1918/1919 eingesetzten militärischen Verbänden wurden Ü-<br />

berlegungen über konkrete Einsatzmöglichkeiten der Bürgerwehren aufgestellt. So ging<br />

etwa Emil Sonderegger davon aus, dass er im Falle eines erneuten Generalstreiks auch die<br />

Bürgerwehren kommandieren würde: Vorsorglich erliess er Direktiven an seine unterstellten<br />

Kommandanten über deren Einsatz 1680 .<br />

In einem Gutachten stellte der Oberauditor der Armee die Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit<br />

der Bürgerwehren fest 1681 ; auch ein weiteres Gutachten des EJPD äusserte<br />

sich kritisch 1682 . Die Juristen Walther Burckhardt und Max Huber vertraten in einem<br />

Gespräch mit einem Vertreter der Armee den Standpunkt, dass – trotz Vollmachtenbeschluss<br />

– die Gründung von Bürgerwehren jedenfalls nicht Sache des Bundes sei 1683 . Der<br />

Bundesrat hielt sich folglich mit dem Erlass von Rechtsgrundlagen zurück und überliess<br />

dieses Feld den Kantonen 1684 .<br />

Dass eine solche Lösung nicht befriedigen konnte, stellte der Vorsteher des EJPD selber<br />

fest, als er – zurückhaltend – meinte, dass die rechtliche Stellung der Bürgerwehren „noch<br />

vielfach unabgeklärt“ sei 1685 .<br />

Zum grossen Missfallen der Bürgerwehren lehnte der Bundesrat auch eine finanzielle<br />

Unterstützung ab 1686 . Die Bürgerwehren rangen damals um Anerkennung durch die<br />

kantonalen Behörden als offizielle Elemente des Ordnungsdienstes 1687 . Die Kantone<br />

Zürich, Bern, Solothurn und Luzern hatten ihre Bürgerwehren offenbar sehr rasch anerkannt<br />

1688 . Teilweise galten sie als „amtliche Hilfskräfte zur ausserordentlichen Unterstützung der<br />

Polizei“, teilweise als rein private Organisationen, teilweise kam ihnen eine mittlere Stellung<br />

zu 1689 .<br />

Im Kanton Aargau beispielsweise 1690 hatte der Regierungsrat zur Bürgerwehr bereits vor<br />

deren Antrag auf Anerkennung einen entsprechenden Beschluss gefasst. Gesetzliche<br />

Grundlage dazu bildete § 31 des Gesetzes über die Bezirksämter, wonach die Bezirksamtmänner<br />

dazu berechtigt waren, zur Handhabung der Polizeigewalt auch „andere<br />

1679 HELLER, Eugen Bircher, S. 66; THÜRER, SVV, S. 39f. (Oberst-Korpskommandant Wildbolz), S. 40f. (Oberst-<br />

Divisionär Sonderegger), S. 41ff. (Generalstabchef Sprecher).<br />

1680 Vgl. dazu die Weisung Sondereggers vom 22. November 1918, abgedruckt bei ZELLER, Emil Sonderegger,<br />

S. 117.<br />

1681 GAUTSCHI, Landesstreik, S. 365f.<br />

1682 ZELLER, Ruhe und Ordnung, S. 129 (m.w.H.).<br />

1683 ZELLER, Ruhe und Ordnung, S. 127 (m.w.H.).<br />

1684 GAUTSCHI, Landesstreik, S. 366.<br />

1685 Zitiert nach THÜRER, SVV, S. 44 (m.H. auf einen Brief Bundesrat Häberlins vom 22. Januar 1922 an das<br />

Post- und Eisenbahndepartement).<br />

1686 GAUTSCHI, Landesstreik, S. 366 (m.H. auf das Protokoll der Bundesratssitzung vom 20. November 1918).<br />

1687 HELLER, Eugen Bircher, S. 72.<br />

THÜRER, SVV, erwähnt auf S. 50, dass die Schaffung von Bürgerwehren von der waadtländischen Kantonsverfassung<br />

vorgesehen gewesen sein könnte, ohne einen Artikel zu nennen. Eine Durchsicht der Constitution du<br />

1er mars 1885 ergibt aber, dass zumindest eine ausdrückliche Bestimmung dazu fehlt.<br />

1688 So ein Schreiben Eugen Birchers an den Aargauer Regierungsrat, erwähnt bei HELLER, Eugen Bircher, S. 67.<br />

1689 Vgl. die Aufstellung bei THÜRER, SVV, S. 49.<br />

1690 Siehe aber auch die Beispiele aus anderen Kantonen bei THÜRER, SVV, S. 51 – 60.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!