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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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260 Zwischenkriegszeit und Zweiter Weltkrieg (1920 – 1950)<br />

2.1.1. Frontistische, faschistische und nationalsozialistische Organisationen<br />

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Deutschland wurden die Vereinigungen<br />

der deutschen Bevölkerung in der <strong>Schweiz</strong> in weitem Masse von den neuen<br />

Machthabern vereinnahmt und gleichgeschaltet. Für die Beziehungen der Italienervereine<br />

zur faschistischen Diktatur war dies – vor allem im Tessin – schon früher der Fall<br />

gewesen 1798 .<br />

Auch der Zulauf zu den schweizerischen Gruppierungen nationalistisch-faschistischer<br />

Prägung – den „Fronten“ – stieg nach 1933 markant an. Nach dem „Frontenfrühling“<br />

konnten sich diese untereinander zerstrittenen Gruppierungen 1799 jedoch nicht behaupten<br />

und versanken bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs weitgehend in der Bedeutungslosigkeit<br />

1800 . Zwischenzeitlich hatten sich die „Frontisten“ mit Stillosigkeit und<br />

Hasstiraden 1801 , in selteneren Fällen sogar mit Anschlägen (vor allem gegen Juden, Freimaurer<br />

und Sozialdemokraten) 1802 bemerkbar gemacht. Trotz einer teilweise sehr engen<br />

geistigen Verwandtschaft zu ausländischen Bewegungen und offenbar punktuellen Kooperationen<br />

bewahrte ein Teil der sehr heterogenen „Fronten“ seine organisatorische<br />

Unabhängigkeit 1803 . Der Bundesrat versuchte, die Wahrnehmung der Fronten in der<br />

Öffentlichkeit mit Ausweitungen des Uniformenverbots einzuschränken 1804 .<br />

Die grösste Bedrohung für die innere <strong>Sicherheit</strong> sahen die Bundesbehörden allgemein in<br />

den nationalsozialistisch imprägnierten Ausländervereinen, speziell in der „Landesgruppe<br />

<strong>Schweiz</strong>“ der NSDAP. Zur Mitte des Jahrzehnts gebärdeten sich die Vorposten des<br />

deutschen Nationalsozialismus zunehmend gefährlicher. Zur Arroganz in Ton und<br />

Auftreten gesellten sich vermehrt Militanz und Anstrengungen zum Aufbau der Wehrtüchtigkeit.<br />

Die Kontakte der deutschen Kolonie zur Gesandtschaft des Reiches hatten<br />

sich intensiviert 1805 . Als verlängerter Arm eines fremden Regimes wurden die deutschen<br />

eines bekennenden Pazifisten im Parlament, hätte er damals gelebt und den Mut dazu aufgebracht, hätte er<br />

selber auch in Spanien gegen die Faschisten die Waffe erhoben). Eine Rehabilitierung könnte höchstens individuell,<br />

unter Berücksichtigung der jeweiligen – persönlichen – Motive und nach einer Prüfung, ob sich die zu<br />

rehabilitierende Person keiner Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat, erfolgen. Selbst dann wäre ein entsprechender<br />

Parlamentsbeschluss m.E. heikel, weil ein Verstoss gegen das Verbot fremden Kriegsdienstes sich eigentlich<br />

nicht aus „guten Gründen“ fallweise aufheben lässt (vgl. das Votum Segmüller in der nationalrätlichen<br />

Debatte; http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4806/284915/d_n_4806_284915_285114.htm;<br />

zuletzt besucht am 1. Mai 2009).<br />

1798 Eingehend der Bericht über anti-demokratische Umtriebe 1939 – 1945, Teil II, BBl. 1946 II, S. 171 – 211<br />

(S. 173 – 186), nachfolgend „Bericht über anti-demokratische Umtriebe II“ (Seitenzahlen jeweils zitiert nach BBl).<br />

1799 WOLF, Faschismus in der <strong>Schweiz</strong>, S. 105f.<br />

1800 WOLF, Faschismus in der <strong>Schweiz</strong>, S. 15ff. (Frontenfrühling) und S. 327ff. (Niedergang).<br />

1801 WOLF, Faschismus in der <strong>Schweiz</strong>, S. 207 – 215 (mit Beispielen).<br />

1802 WOLF, Faschismus in der <strong>Schweiz</strong>, S. 215 – 219 sowie S. 221 – 227 (mit Beispielen).<br />

1803 Bericht über anti-demokratische Umtriebe 1939 – 1945, Teil I, BBl. 1946 I, S. 1 – 143 (S. 19 – 28), nachfolgend<br />

„Bericht über anti-demokratische Umtriebe I“ (Seitenzahlen jeweils zitiert nach BBl.); WOLF, Faschismus in der<br />

<strong>Schweiz</strong>, unterscheidet allgemein Fronten ohne (S. 28ff.) von solchen mit Bindung an das Ausland (S. 57ff.).<br />

1804 Bericht über anti-demokratische Umtriebe I, S. 21. Zu den Uniformenverboten hinten, S. 291f.<br />

1805 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die antidemokratische Tätigkeit von <strong>Schweiz</strong>ern<br />

und Ausländern im Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen 1939 —1945, Erster Teil (vom 28. Dezember<br />

1945), BBl. 1946 I, S. 1 – 143 (S. 5f.).

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