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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Erster Weltkrieg und Landesstreik (1914 – 1920) 227<br />

nur schwer zu beurteilen und stellt daher Legitimität und Legalität der Anrufung einer<br />

bewaffneten Intervention nicht in Zweifel 1594 .<br />

Eine treibende Kraft hinter der Bundesintervention war General Wille gewesen 1595 . Die<br />

von GAUTSCHI aufgestellte Behauptung, Wille hätte das Hilfegesuch der Zürcher Kantonsregierung<br />

mit einem kurzzeitigen Abzug von Truppen aus der Stadt Zürich absichtlich<br />

provoziert, wurde mittlerweile widerlegt 1596 .<br />

Wille zog das präventive Eingreifen von Bundestruppen einem Einsatz von kantonalen<br />

Truppen vor. Das von der Zürcher Regierung für Einsätze vorgesehene Regiment rekrutierte<br />

sich aus der Stadt selber und ihrer Umgebung. Daher befürchtete der General im<br />

Fall von Aufruhr Befehlsverweigerungen oder gar ein Überlaufen der Truppen zur Gegenseite<br />

1597 . Generell hielt Wille es für „widersinnig“, dass eine Kantonsregierung während<br />

Kriegsfällen Truppen zur Gewährleistung der inneren <strong>Sicherheit</strong> aufbot (welche sowieso<br />

dem General hätten unterstellt werden müssen); denn damit würde die Erfüllung des Auftrags<br />

der Armee gefährdet 1598 .<br />

„Nach diesen Darlegungen (dem Absatz geht eine mehrseitige Begründung voran; der Autor)<br />

wiederhole ich meinen Antrag an den Bundesrat, Truppen zum Schutze der <strong>Sicherheit</strong> im Innern aufzubieten,<br />

wobei meine Überzeugung ist, dass das blosse Aufbieten genügt, um jede Störung der Ordnung zu<br />

verhindern. Gerade weil ich den Gebrauch der Truppen zur Wiederherstellung der Ordnung nicht will,<br />

weil ich Bürgerkrieg und Blutvergiessen verhindern will, erachte ich das beförderliche Aufgebot der Truppen<br />

für geboten. Wenn all das, was man nicht bloss in der Bürgerschaft fürchtet, sondern auch in den<br />

Kreisen der höchsten Behörden von Kanton und Bund, eintritt, muss doch ein Truppenaufgebot erfolgen;<br />

dann ist das aber zum Vorbeugen zu spät, es handelt sich dann nur noch um den Kampf.<br />

Ich beantrage dem h. Bundesrat, beförderlich die vier Kavalleriebrigaden und einstweilen keine Infanterie<br />

aufzubieten. (…)“ 1599<br />

Am 6. November 1918 beschoss der Bundesrat, vier Kavalleriebrigaden und vier Infanterieregimenter<br />

aufzubieten 1600 . Zur gleichen Zeit liess er das von ihm formell nicht<br />

anerkannte 1601 , die Entente beunruhigende 1602 diplomatische Korps der Sowjetunion des<br />

Landes verweisen. Der Bundesrat befürchtete, dass aus der Mission heraus ein europa-<br />

1594 GAUTSCHI, Landesstreik, S. 229f. und S. 232.<br />

1595 Vgl. RUCHTI, Geschichte 1914 – 1918, S. 434f.; GAUTSCHI, Landesstreik, S. 199 – 211 sowie Ders., General<br />

Wille und der Landesstreik, S. 342 – 344. Vgl. auch WILLE, Bericht, S. 5 (in fine).<br />

1596 Konkret geht es um eine Truppenrochade, als deren Folge ein zuvor in Zürich stationiertes Neuenburger<br />

Infanterie-Bataillon zum Grenzschutz ins Rheintal, das dortige Bataillon hingegen nach Zürich verlegt worden<br />

ist. FREY, Vor der Revolution?, S. 103 – 111, weist darauf hin, dass Gautschi die entscheidenden Stellen seiner<br />

These nicht belegen kann und widerlegt sie anschliessend. In einer indirekten Replik hält Gautschi seinen<br />

Standpunkt aufrecht und verweist auf einen „Parallelfall“, vgl. GAUTSCHI, General Wille und der Landesstreik,<br />

S. 344 – 347.<br />

1597 Vgl. RUCHTI, Geschichte 1914 – 1918, S. 434.<br />

1598 WILLE, Bericht, S. 1.<br />

1599 Memorial des Generals vom 4. November 1918, abgedruckt bei SCHMID-AMMANN, Wahrheit über den<br />

Generalstreik, S. 408 – 417 (S. 415f.); KURZ, Dokumente, S. 293 – 297; GAUTSCHI, Dokumente, S. 167 – 175.<br />

1600 Bundesratsbeschluss betreffend Wiederaufgebot von Truppen (vom 6. November 1918), AS 34, S. 1141f.;<br />

damit ging die Landesregierung weit über das von General Wille beliebt gemachte Truppenaufgebot hinaus,<br />

vgl. RUCHTI, Geschichte 1914 – 1918, S. 435.<br />

1601 RUCHTI, Geschichte 1914 – 1918, S. 430.<br />

1602 KURZ, Dokumente, S. 312.

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