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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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398 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

Die politische Diskussion um den präventiven Staatsschutz 2650 erfordere dessen<br />

Neuausrichtung 2651 in dem Sinne, dass<br />

− die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger möglichst weit gefasst werden 2652 ,<br />

− der Staatsschutz sich besonders flexibel und sensibel auf sich rasch wandelnde Gefahren<br />

anpassen kann 2653 und<br />

− seine politische Führung und Kontrolle (besser) sichergestellt werden 2654 .<br />

Den sicherheitspolitischen Auftrag des Staatsschutzes umschrieb der Bericht wie<br />

folgt 2655 :<br />

„Der Staatsschutz stellt frühzeitig Aktivitäten fest, die auf die widerrechtliche, namentlich gewaltsame<br />

Änderung der politischen Ordnung abzielen;<br />

ergreift die erforderlichen präventiven und nötigenfalls repressiven Massnahmen gegen Spionage und Terrorismus<br />

sowie gegen den gewalttätigen Extremismus und Rassismus;<br />

hilft mit bei der Bekämpfung des illegalen Drogen- und Waffenhandels sowie des organisierten Verbrechens“<br />

2656 .<br />

1.2.4. Beurteilung<br />

Der SiPolB 90 war geprägt von Unsicherheit über die weitere sicherheitspolitische Entwicklung<br />

in Europa. Der Bundesrat stellte eine Akzentverschiebung hin zu möglichen<br />

Bedrohungen unterhalb der Kriegsschwelle und einer Zunahme deren Komplexität fest.<br />

Dabei kann durchaus hinterfragt werden, ob der Bericht tatsächlich an einer strikten<br />

begrifflichen Trennung zwischen äusserer und innerer <strong>Sicherheit</strong> festgehalten hat 2657 .<br />

Dem Bundesrat ist jedenfalls darin zuzustimmen, dass eine Überarbeitung der Leitbilder<br />

der einzelnen Instrumente der <strong>Schweiz</strong>er <strong>Sicherheit</strong>spolitik einer Notwendigkeit entsprach.<br />

Der SiPolB 90 warf in dieser Hinsicht allerdings mehr Fragen auf, als er Antworten<br />

lieferte und mögliche Rahmenbedingungen skizzierte.<br />

Den eigenen Ansprüchen wurde der Bericht somit nur teilweise gerecht (etwa bei der<br />

neuen, schwieriger gewordenen allgemeinen Lagebeurteilung) 2658 . Hinsichtlich der sicherheitspolitischen<br />

Verantwortungsbereiche und der Mittel der <strong>Sicherheit</strong>spolitik postulierte<br />

er eine verstärkte Vernetzung und Förderung der Interoperabilität. Eigentliche<br />

konzeptionelle Leitplanken liess der Bericht jedoch vermissen 2659 . Er litt zu stark an<br />

jener Unsicherheit, welche die Berichterstattung veranlasst hatte 2660 . Die Suche nach<br />

2650 Zur sog. „Fichenaffäre” vgl. S. 383ff. und zum BWIS S. 434ff.<br />

2651 SiPolB 90, S. 890.<br />

2652 SiPolB 90, S. 891.<br />

2653 SiPolB 90, S. 891.<br />

2654 SiPolB 90, S. 891.<br />

2655 SiPolB 90, S. 891.<br />

2656 SiPolB 90, S. 891.<br />

2657 Die Seiten 856 – 873 umschreiben jedenfalls Gefahren, welche wohl am ehesten einer Anlehnung an den auf<br />

S. 853 abgelehnten (neuen) <strong>Sicherheit</strong>sbegriff entsprechen.<br />

2658 Etwas schelmisch wurde das Papier als „Sowohl-als-auch-Bericht“ bezeichnet.<br />

2659 In diesem Sinne wohl auch die Kritik von KURT R. SPILLMANN, Der Bericht Brunner – Ein sicherheitspolitischer<br />

Bruch für die <strong>Schweiz</strong>?, in: NFP 42, Working Paper No. 5, S. 3 – 14 (S. 12).<br />

2660 Siehe auch JÜRG MARTIN GABRIEL, Der Bericht Brunner – Stärken und Schwächen, in: NFP 42, Working

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