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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Innen- und aussenpolitische Spannungen (1930er Jahre) 271<br />

Um Jacob endgültig mundtot zu machen, lockte ihn ein Doppelagent der GeStaPo,<br />

Hans Wesemann, am 9. März 1935 von Strasbourg nach Basel. Jacob hätte von einem<br />

Mittelsmann gefälschte Papiere erhalten sollen, um sich in ganz Europa frei bewegen zu<br />

können. Am Bahnhof SBB bestiegen die drei Herren ein Auto, welches sich nach Riehen<br />

„verirrte“. Unmittelbar vor dem Zollamt beschleunigte der Fahrer den Wagen unvermittelt,<br />

überfuhr beinahe einen Zöllner und passierte die auf deutscher Seite geöffnete<br />

Grenze. In Weil am Rhein angekommen bog der Wagen sarkastischerweise in die „Adolf-Hitler-Strasse“<br />

ein, wo Jacob von zwei deutschen Beamten festgenommen und<br />

nach Berlin in ein Gefängnis spediert wurde 1862 .<br />

In Basel erstatteten Freunde von Jacob Strafanzeige wegen vermuteter Freiheitsberaubung.<br />

Durch glückliche Zufälle konnte Wesemann im Tessin festgenommen und den<br />

Basler Strafverfolgungsbehörden überstellt werden 1863 . Wesemann legte ein umfassendes<br />

Geständnis ab und belastete die GeStaPo, als deren Agent er sich bekannte, schwer 1864 .<br />

Durch das Geständnis und weitere erdrückende Beweise liess sich die Verwicklung<br />

deutscher Behörden in die Entführung zweifelsfrei nachweisen 1865 .<br />

Der Bundesrat erkannte in der Verschleppung Jacobs nach Deutschland eine Verletzung<br />

der <strong>Schweiz</strong>er Souveränität (Gebietshoheit) 1866 und intervenierte in Berlin. Nach längerem<br />

diplomatischen Hin und Her einigten sich die <strong>Schweiz</strong> und Deutschland auf einen<br />

Vergleich. Als Teil davon überstellte die deutsche Regierung den während dreier Monate<br />

inhaftierten Berthold Jacob an die Basler Behörden 1867 . Der Bundesrat verwies Jacob<br />

dann gestützt auf Art. 70 BV des Landes, weil er vor seiner Entführung ohne gültige<br />

Papiere in der Absicht nach Basel gereist war, sich gefälschte Ausweise zu verschaffen<br />

1868 . Wesemann wurde vom Basler Strafgericht zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt 1869 .<br />

cobs, AB NR 1935, S. 156.<br />

1862 Vorbereitung und Ablauf der Entführung sind akribisch aufgearbeitet bei WILLI, Der Fall Jacob-Wesemann,<br />

S. 124 – 129; eine kürzere Darstellung findet sich im Bericht des Regierungsrates über die Abwehr staatsfeindlicher<br />

Umtriebe in den Vorkriegs- und Kriegsjahren sowie die Säuberungsaktion nach Kriegsschluss (dem<br />

Grossen Rate des Kantons Basel-Stadt vorgelegt am 4. Juli 1946), S. 26.<br />

1863 WILLI, Der Fall Jacob-Wesemann, S. 129 – 131.<br />

1864 WILLI, Der Fall Jacob-Wesemann, S. 134.<br />

1865 Bericht des Basler Regierungsrates über die staatsfeindlichen Umtriebe (1946), S. 26.<br />

1866 WILLI, Der Fall Jacob-Wesemann, S. 166; vgl. auch URS VON DÄNIKEN, Probleme des Staatsschutzes, in:<br />

Rudolf L. Bindschedler/Hans Rudolf Kurz/Wilhelm Carlgren/Sten Carlsson (Hrsg.), Schwedische und<br />

schweizerische Neutralität im Zweiten Weltkrieg, Basel, 1985, S. 336 – 351 (S. 344).<br />

1867 WILLI, Der Fall Jacob-Wesemann, S. 140 – 144, S. 214 und S. 243 sowie VON DÄNIKEN, Probleme des<br />

Staatsschutzes, S. 344.<br />

1868 WILLI, Der Fall Jacob-Wesemann, S. 243.<br />

Jacob lebte und publizierte noch bis 1940 in Frankreich. Nach dem Einmarsch der Wehrmacht 1940 flüchtete<br />

er nach Spanien, später nach Portugal. Beim Besteigen eines Schiffes nach Nordamerika wurde er 1941 abermals<br />

entführt. Berthold Jacob verstarb ein Jahr vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs als Gefangener der<br />

Geheimpolizei.<br />

1869 WILLI, Der Fall Jacob-Wesemann, S. 152.

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