02.11.2013 Aufrufe

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

434 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

3. Der Staatsschutz<br />

Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts um die Jahre 1989/1990 brach für ganz Westeuropa<br />

die für die vorherige Epoche nicht nur sicherheitspolitisch prägende äussere Bedrohung<br />

buchstäblich in sich zusammen. Der Warschauer Pakt löste sich auf, die Sowjetunion<br />

implodierte und ihre ehemaligen osteuropäischen Satellitenstaaten sowie manche<br />

ihrer vormaligen Teilrepubliken wandten sich dem Westen zu.<br />

Für die <strong>Schweiz</strong> offenbarten sich mit dem Wegfall der sicherheitspolitischen Hauptbedrohung<br />

vor allem im Bereich des Staatsschutzes tiefe gesetzgeberische Lücken. Als<br />

Reaktion auf die sog. „Fichenaffäre“ schuf der Bund mit dem Bundesgesetz zur Wahrung<br />

der inneren <strong>Sicherheit</strong> vorerst Remedur. Bis in die Gegenwart hat die Bedeutung<br />

des Bundes zur Wahrung der inneren <strong>Sicherheit</strong> markant zugenommen. Einerseits führt<br />

die notwendige Verbesserung der gesetzesrechtlichen Grundlagen tendenziell zu einer<br />

Ausweitung der Bundesaufgaben, andererseits steigt die Bedeutung sowohl der zivilen<br />

als auch militärischen Personalressourcen des Bundes (GWK, Armee) für den Sachbereich<br />

innere <strong>Sicherheit</strong>.<br />

3.1. Das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren <strong>Sicherheit</strong><br />

Das zentrale Gesetzeswerk für den <strong>Schweiz</strong>er Staatsschutz bildet derzeit das Bundesgesetz<br />

zur Wahrung der inneren <strong>Sicherheit</strong> 2877 aus den frühen 1990er Jahren. Trotz des<br />

geringen Alters des Gesetzes sind bereits zwei bedeutsame Revisionen in Durchführung<br />

begriffen, um auf neue Herausforderungen durch Terrorismus und Hooliganismus besser<br />

reagieren zu können.<br />

Die grundsätzliche Notwendigkeit des BWIS wird sowohl juristisch als auch politisch<br />

nahezu einhellig anerkannt 2878 ; rechtlich durchaus umstritten bleibt jedoch, wie weit<br />

Grundrechtseingriffe mit dem Staatsschutzgesetz zu rechtfertigen sind. Damit ist die<br />

Frage nach dem grundsätzlichen Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen<br />

und Bürgern zentral betroffen.<br />

3.1.1. Notwendigkeit, Zweck und Verfassungsmässigkeit des BWIS<br />

Der Erlass des BWIS ist eine direkte Folge der sog. „Fichenaffäre“ 2879 . Das BWIS<br />

schloss eine nach dem Ende des Ost-West-Konflikts ins öffentliche Bewusstsein getretene,<br />

rechtsstaatlich nicht mehr haltbare Lücke im <strong>Schweiz</strong>er Gesetzesrecht 2880 .<br />

Das Gesetz bezweckt den Schutz des freiheitlichen Rechtsstaates (Art. 1), indem es dem<br />

2877 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren <strong>Sicherheit</strong> (vom 21. März 1997), SR 120, nachfolgend<br />

„BWIS“.<br />

2878 Ein Referendum gegen das Gesetz scheiterte knapp; BBl. 1997 IV, S. 1627 – 1629.<br />

2879 Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren <strong>Sicherheit</strong> und zur Volksinitiative<br />

«S.O.S. <strong>Schweiz</strong> ohne Schnüffelpolizei» (vom 7. März 1994), BBl. 1994 II, S. 1127 – 1213 (S. 1134), nachfolgend<br />

„Botschaft BWIS“ (Seitenzahlen jeweils zitiert nach BBl.).<br />

2880 Botschaft BWIS, S. 1133, m.w.H. auf die Entwicklung des Rechtsstaates und der Rechtsprechung des Bundesgerichts<br />

zu den Grundrechten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!