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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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390 Die Zeit des Kalten Krieges (1950 – 1990)<br />

7.2. <strong>Sicherheit</strong>spolizeiliche Lücken<br />

Ebenfalls nach dem Zweiten Weltkrieg (und der damit verbundenen Abschottung) begann<br />

(erneut 2624 ) eine rasante Öffnung und Globalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.<br />

Die punktuelle Abhängigkeit der inneren <strong>Sicherheit</strong> der <strong>Schweiz</strong> von internationalen<br />

Entwicklungen oder internationalen Bedrohungslagen zeigte sich speziell im zivilen<br />

Flugverkehr und bei Konferenzen mit internationalen Bezügen.<br />

Die sicherheitspolizeilichen Strukturen der Eidgenossenschaft, tendenziell zu kleine<br />

Kantonspolizeikorps und eine Bundesarmee als <strong>Sicherheit</strong>sgarantin ultima ratio hielten<br />

damit nicht Schritt. Mangels einer Alternative – und entgegen der Bundesverfassung und<br />

der Militärordnung – wurden ausserordentliche Mittel zur Bewältigung eigentlich „normaler“<br />

Lagen herangezogen. Der präventive Einsatz einer Milizarmee zum Schutz von<br />

Konferenzen oder Objekten offenbarte jedoch weitere, materielle Lücken: Das Beispiel<br />

von „Signal-de-Bougy“ manifestierte die praktische Bedeutung des aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip<br />

folgenden Übermassverbots. Das Beschiessen eines Flugzeugs mit<br />

einem Maschinengewehr und die spätere versehentliche Tötung eines Kantonspolizisten<br />

durch Wehrdienstleistende verstärkten den politischen Konsens darüber, dass die Armee<br />

ihren Charakter als Mittel der letzten Stunde behalten und nicht notgedrungen zum<br />

präventives Einsatzmittel Verwendung finden sollte.<br />

Die innenpolitischen Entwicklungen der 1960er und vor allem der 1970er Jahre – insbesondere<br />

die zunehmende Bedrohung des zivilen Luftverkehrs, die heissblütigen Auseinandersetzungen<br />

um einen unabhängigen Kanton Jura sowie die emotionalen politischen<br />

Kämpfe gegen den Bau weiterer Kernkraftwerke verstärkten den Druck zur<br />

Schaffung einer eidgenössischen Polizeireserve. Sogar grosse Kantone waren mittlerweile<br />

nicht mehr in der Lage, autonom auf spezifische, aber nicht mehr unbedingt ausserordentliche<br />

Ereignisse zu reagieren. Der von der Verfassungsordnung vorgesehene, subtil<br />

austarierte Interventionsmechanismus aus der Zeit der Parteienkämpfe und kleinen<br />

Bürgerkriege in den Kantonen passte nicht mehr zur Bewältigung moderner sicherheitspolitischer<br />

Herausforderungen in einer mobilen Massengesellschaft.<br />

Eine Verfassungsrevision hätte notwendigerweise zu einer Neuordnung der Kompetenzen<br />

von Bund und Kantonen im Bereich der inneren <strong>Sicherheit</strong> geführt – darin dürfte<br />

aber gerade der Grund für den Verzicht darauf gelegen haben. So erfolgte der erste<br />

Versuch zur Stärkung des Systems der inneren <strong>Sicherheit</strong> durch die Kantone. Das IMP-<br />

Konkordat hätte eine ca. 600 Mann umfassende, in kantonalen Kontingenten „schlummernde“,<br />

besonders ausgebildete Reserve für besondere Situationen gebildet. Die dominante<br />

Stellung des Bundes (Finanzierung) sowie speziell des Bundesrates (Aufgebot)<br />

liess die Verfassungsmässigkeit der IMP aber zweifelhaft erscheinen. Die Bundesversammlung<br />

stellte jedoch Zweckmässigkeitsüberlegungen in den Vordergrund. Schlussendlich<br />

scheiterte das Konkordat am Widerstand der Genfer Bevölkerung (Volksabstimmung)<br />

und der Zürcher Kantonsregierung (mangelhafte Unterstützung des Pro-<br />

2624 Bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert hatten internationaler Austausch und grenzüberschreitende Bezüge<br />

eine grosse Rolle zu spielen begonnen. Erst mit den beiden Weltkriegen fanden allgemein gewisse „Abschottungstendenzen“<br />

statt und gewannen die Landesgrenzen eine zunehmende Bedeutung.

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