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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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252 Zwischenkriegszeit und Zweiter Weltkrieg (1920 – 1950)<br />

verfassungsmässigen Ordnung und der inneren <strong>Sicherheit</strong> verschärft werden sollen<br />

(Art. 45ff. BStR) 1749 . Der Bundesrat hielt die geltenden Bestimmungen auch darum nicht<br />

mehr für angemessen, weil sich „die Formen des Kampfes gegen die bestehende staatliche Ordnung<br />

geändert“ hätten 1750 . Insbesondere beschränke sich das Gefährdungspotenzial „nicht mehr<br />

bloss auf hetzende Ausländer“ 1751 .<br />

In der „Bolschewikiuntersuchung“ 1752 hatte die Bundesanwaltschaft nicht nur eine subversive<br />

Tätigkeit der sowjetischen Mission in der <strong>Schweiz</strong> festgestellt. Sie erkannte zudem Kontakte<br />

zwischen verschiedenen <strong>Schweiz</strong>ern in die Gesandtschaft, sowie in der <strong>Schweiz</strong><br />

vorhandenes kommunistisches Gedankengut. Bedauerlicherweise hätten die Untersuchungen<br />

schliesslich eingestellt werden müssen: Einerseits sei ein Teil der Beweise nicht<br />

zu verwerten gewesen; andererseits würde die „allgemeine revolutionäre Propagandatätigkeit“<br />

noch keine Vorbereitung eines gewaltsamen Angriffs gegen die Verfassung und die Behörden<br />

des Bundes darstellen 1753 .<br />

Bundesanwalt STÄMPFLI betonte in einem Aufsatz, dass die „revolutionäre Bewegung“ – welche<br />

für ihn sowohl aus Kommunisten als auch Sozialdemokraten bestand – auf eine „Zertrümmerung“<br />

des Staates als Ganzem hinauslaufe. Gefährdet wären nicht nur die staatlichen<br />

Behörden, sondern auch das wirtschaftliche Leben, die militärische Ordnung und die<br />

Treuepflicht der Beamten. In diesen Punkten böte das Bundesstrafrecht keinen genügenden<br />

Schutz mehr. Die Novelle richte sich aber nicht gegen bestimmte Parteien oder Gesinnungen,<br />

sondern „einzig gegen die revolutionäre Tat“ 1754 .<br />

Andererseits warnte der Bundesanwalt auch vor der Gefahr einer Aushöhlung der Staatsgewalt<br />

durch Private, welche in eigener Regie die staatliche Ordnung schützen – und diese<br />

dadurch stören könnten 1755 . Tatsächlich hatten sich als Reaktion auf den Landesstreik<br />

straff organisierte, bürgerwehrähnliche Bewegungen gebildet 1756 .<br />

Das Bundesstrafrecht von 1853 trug das Staatsschutzverständnis der 1830er und 1840er<br />

wäre es nicht angebracht, den Entwurf zum Ordnungsgesetz als „Lex Häberlin II“ zu bezeichnen. Bundesrat<br />

Häberlin hätte persönlich gerne auf den Entwurf zu einem solchen Spezialgesetz verzichtet, musste ihn aber<br />

als Departementschef vertreten. Vgl. SOLAND, Staatsschutz, S. 81 und 164ff. (m.H. auf die Tagebucheintragungen<br />

Bundesrat Häberlins).<br />

1749 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Entwurf zu einem Bundesgesetze betreffend<br />

Abänderung des Bundesgesetztes über das Bundesstrafrecht der schweizerischen Eidgenossenschaft vom 4.<br />

Februar 1853 (Titel: Verbrechen gegen die verfassungsmässige Ordnung und die innere <strong>Sicherheit</strong>) (vom 11.<br />

April 1921), BBl. 1921 II, 249 – 266 (S. 251), nachfolgend „Botschaft Umsturzgesetz“.<br />

Vgl. den vorgeschlagenen neuen Text des dritten Teils des Gesetzes über das Bundesstrafrecht (BBl. 1922 I,<br />

S. 137 – 142) mit dem BStR (siehe dazu oben, S. 69ff.) sowie der Botschaft Umsturzgesetz (BBl. 1921 II, 249<br />

– 266).<br />

1750 Botschaft Umsturzgesetz, BBl. 1921 II, 249 – 266 (S. 250).<br />

So hätten die Änderungen im Bundesstrafrecht insbesondere eine bessere Handhabe gegen Umsturzversuche<br />

nach „leninistischer Taktik“ bieten sollen; Botschaft Umsturzgesetz, BBl. 1921 II, 249 – 266 (S. 253).<br />

1751 Botschaft Umsturzgesetz, BBl. 1921 II, 249 – 266 (S. 250).<br />

1752 Der Begriff stammt aus dem Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahr 1920, Justiz- und<br />

Polizeidepartement, BBl. 1921 II, S. 323 – 426 (S. 381).<br />

1753 Die „Bolschewikiuntersuchung“ wurde abgedruckt im Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung<br />

im Jahr 1920, Justiz- und Polizeidepartement, BBl. 1921 II, S. 323 – 426 (S. 381 – 389).<br />

1754 FRANZ STÄMPFLI, Novelle, ZStR 1922, S. 97 – 141 (S. 98 – 100).<br />

1755 FRANZ STÄMPFLI, Novelle, ZStR 1922, S. 97 – 141 (S. 100).<br />

1756 Dazu vorne, S. 235ff.

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