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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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404 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

1.4.4. <strong>Sicherheit</strong>spolitische Aufträge<br />

1.4.4.1. Armee<br />

Für die Armee beschreibt der Bericht drei Teilaufträge 2695 , diese stünden – so betont der<br />

SiPolB 2000 – gleichwertig nebeneinander 2696 :<br />

− Beiträge zur internationalen Friedensunterstützung und Krisenbewältigung;<br />

−<br />

Raumsicherung und Verteidigung;<br />

− subsidiäre Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren 2697 .<br />

Der Schutz der inneren <strong>Sicherheit</strong> ist in zwei dieser Aufträge enthalten. Einerseits sehen<br />

die Planungen zum Operationstyp Raumsicherung den Schutz strategisch wichtiger Räume<br />

(beispielsweise Schlüsselräume, Transversalen oder Grenzabschnitte) und Installationen<br />

(insbesondere Alarm- und Führungseinrichtungen) durch die Armee schon unterhalb<br />

der Kriegsschwelle vor 2698 ; andererseits umfassen die subsidiären Einsatzformen ebenfalls<br />

Sicherungseinsätze; – allerdings unter ziviler Verantwortung 2699 in Fällen spezieller Bedürfnisse<br />

der Kantone.<br />

Der Subsidiaritätsbegriff weist im Zusammenhang mit Sicherungseinsätzen zwei alternative<br />

Komponenten auf. Erst wenn die zivilen Kräfte nicht mehr ausreichen oder wenn eine<br />

Schwergewichtsaufgabe ansteht, sollen die geeigneten Mittel der Armee zum Einsatz<br />

kommen 2700 . An anderer Stelle ist von „Ausnahmesituationen“ die Rede, in welchen die<br />

zivilen Behörden „im Rahmen der umfassenden flexiblen <strong>Sicherheit</strong>skooperation auf ihr Begehren<br />

hin durch subsidiäre Beiträge der Armee bei der Wahrung der öffentlichen <strong>Sicherheit</strong> unterstützt werden.“<br />

2701 Ausserdem wird von der Armee verlangt, mehrere subsidiäre (Sicherungs-<br />

)Einsätze zu präventiven Zwecken gleichzeitig erfüllen zu können 2702 .<br />

1.4.4.2. Staatsschutz und Polizei<br />

„Staatsschutz und Polizei sind die Instrumente zur Gewährleistung der inneren <strong>Sicherheit</strong>“, leitet der<br />

SiPolB 2000 das Kapitel „Staatsschutz und Polizei“ ein; die Armee wird an dieser Stelle<br />

nicht mehr genannt, dafür wiederholt, dass die Bekämpfung von Gewalt nichtstrategischen<br />

Ausmasses eine Angelegenheit kantonaler <strong>Sicherheit</strong>spolitik darstelle 2703 .<br />

2695 Vgl. dazu JON A. FANZUN/ANDREAS WENGER, <strong>Schweiz</strong>er <strong>Sicherheit</strong>spolitik im Umbruch: Der Bericht 2000<br />

vor dem Hintergrund des Kosovo-Konflikts, in: Forschungsstelle für <strong>Sicherheit</strong>spolitik (Hrsg.), Bulletin 2000<br />

zur schweizerischen <strong>Sicherheit</strong>spolitik, Zürich 2000, S. 9 – 43 (S. 15f.).<br />

2696 Die fehlende – vielleicht unmögliche – Priorisierung der Aufträge prägt im Kern die heutige Armeediskussion.<br />

Insbesondere die Politik hat sich mit der Abkehr von einem Kernauftrag mit weiteren, aber sekundären Aufgaben<br />

(Gesamtkonzeption 1973) hin zum Nebeneinander gleichwertiger, flexibel handelbarer Armeeaufträge<br />

m.E. als überfordert erwiesen.<br />

2697 Siehe zu den subsidiären Einsätzen der Armee auch hinten, S. 421f., 460f., 465ff., und 479.<br />

2698 Zum Ganzen der SiPolB 2000, S. 7702; vgl. auch Art. 52 Abs. 2 BV 1999 und Art. 1 MG 1995 (SR 510.10).<br />

2699 SiPolB 2000, S. 7702 und 7705. Vgl. zur Terminologie insbesondere auch die Denkanstösse von PATRICK<br />

SUTTER, Das Recht militärischer Operationen, <strong>Sicherheit</strong> & Recht 1/2008, S. 20ff., passim. Zum Militärgesetz<br />

von 1995 siehe hinten, S. 460ff.<br />

2700 SiPolB 2000, S. 7702.<br />

2701 SiPolB 2000, S. 7711.<br />

2702 SiPolB 2000, S. 7705.<br />

2703 SiPolB 2000, S. 7710.

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