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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Innen- und aussenpolitische Spannungen (1930er Jahre) 293<br />

staatsgefährdende Vereinigung gemäss Art. 13 Abs. 2 des Beamtengesetzes 2039 .<br />

Für eine generelle Einschränkung der „kommunistischen Umtriebe in der <strong>Schweiz</strong>“ stützte sich<br />

der Bundesrat 1936 wiederum auf Art. 102 Ziff. 9 und 10 BV 2040 . Per Bundesratsbeschluss<br />

verboten wurden Druckerzeugnisse mit „kommunistischen, anarchistischen, antimilitaristischen<br />

und religionsfeindlichen“ Inhalten 2041 . Strafsanktionen für Zuwiderhandlungen waren<br />

im Beschluss selber nicht vorgesehen, folgten aber auch hier mit dem Erlass der<br />

Demokratieschutzverordnung 2042 .<br />

Zwei Unterorganisationen der „Roten Hilfe“ wurde 1936 jede Tätigkeit untersagt 2043 ,<br />

ebenso allgemein sämtliche „Schulungskurse, die der kommunistischen Propaganda oder Taktik<br />

dienen“ 2044 . Zur Durchsetzung seines Beschlusses erteilte der Bundesrat den kantonalen<br />

Polizeibehörden direkte Aufträge: Kommunistische Schulungskurse waren demnach<br />

entweder zu verbieten oder aufzulösen 2045 ; ausserdem „(…) kommunistische Versammlungen<br />

(…) zu verbieten, wenn anzunehmen ist, dass die Veranstaltung zu einer Störung der öffentlichen<br />

Ordnung oder einer Gefährdung der <strong>Sicherheit</strong> des Landes führt.“ 2046 Der Bundesrat behielt sich<br />

vor, entsprechende Verbote nötigenfalls – also bei Untätigkeit der Kantone – selber zu<br />

erlassen 2047 .<br />

2.8.2.2.4. Das Verbot der <strong>Schweiz</strong>er Dachorganisation der NSDAP<br />

Bei den Behörden und den politischen Parteien herrschte ein breiter Konsens darüber,<br />

dass der Staat vor extremistischen Einflüssen zu schützen sei 2048 . Bundesrat und Bundesversammlung<br />

standen auch den frontistischen, faschistischen und nationalsozialistischen<br />

Umtrieben sehr ablehnend gegenüber 2049 .<br />

Nationalrat BRINGOLF lud den Bundesrat im Jahre 1936 mit einer Motion ein,<br />

„(…) sofort alle geeigneten Massnahmen zur Aufhebung und Liquidation der aus Ausländern bestehen-<br />

2039 Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten (vom 30. Juni 1927), AS 43, S. 442.<br />

„Art. 13.<br />

1. Dem Beamten ist innert den Schranken der Bundesverfassung das Vereinsrecht gewährleistet.<br />

2. Immerhin ist dem Beamten untersagt, einer Vereinigung anzugehören, die den Streik von Beamten vorsieht oder anwendet oder<br />

die sonst wie in ihren Zwecken oder in den dafür bestimmten Mitteln rechtswidrig oder staatsgefährlich ist. Für die Anwendung<br />

dieser Bestimmung ist der Bundesrat zuständig.“<br />

2040 BRB betreffend Massnahmen gegen die kommunistischen Umtriebe.<br />

2041 Art. 1 Abs. 1 und 2 des BRB betreffend Massnahmen gegen die kommunistischen Umtriebe.<br />

2042 COMTESSE, Der strafrechtliche Staatsschutz, S. 83.<br />

2043 Art. 2 Abs. 1 des BRB betreffend Massnahmen gegen die kommunistischen Umtriebe.<br />

2044 Art. 3 des BRB betreffend Massnahmen gegen die kommunistischen Umtriebe.<br />

2045 Art. 3 Abs. 2 des BRB betreffend Massnahmen gegen die kommunistischen Umtriebe.<br />

2046 Art. 4 des BRB betreffend Massnahmen gegen die kommunistischen Umtriebe.<br />

2047 Art. 3 Abs. 3 sowie Art. 4 Abs. 2 des BRB betreffend Massnahmen gegen die kommunistischen Umtriebe.<br />

2048 Schockiert von den Ereignissen in Deutschland nach 1933 und den zur gleichen Zeit durchgeführten stalinistischen<br />

Säuberungen in der UdSSR nahmen die Sozialdemokraten Abschied vom eigentlichen Klassenkampf<br />

und bekannten sich nun unzweideutig zum Staat und dessen Institutionen – auch zur Armee. Dazu WOLF,<br />

Faschismus in der <strong>Schweiz</strong>, S. 299 – 315 (m.H. auf den Bieler Parteitag von 1933 [Ablehnung illegaler<br />

Kampfmethoden] und den Luzerner Parteitag von 1935 [Streichung des „Diktaturartikels“ aus dem Parteiprogramm<br />

und vorsichtige Bejahung der Landesverteidigung]); ausserdem KLEY-STRULLER, Verfassungsgeschichte<br />

der Neuzeit, S. 272.<br />

2049 Siehe die Darstellung im Bericht über anti-demokratische Umtriebe I, S. 16 – 28.

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