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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Bewährungsproben von 1874 bis 1914 189<br />

Polizeikommandanten. Ihre allgemeine Polizeiarbeit nahm – zu Recht – auf Diplomatie<br />

keine Rücksicht und brachte den Bundesrat aussenpolitisch in Bedrängnis. Zum Antreiber<br />

für Reformen avancierte unter diesen Umständen Bundesrat Numa Droz. Als Vorsteher<br />

des EDA trug er dazu bei, föderalistisch motivierte Bedenken auf politischer<br />

Ebene zu überwinden.<br />

Um die erkannten Lücken zu schliessen, wurde mit dem Bundesgesetz über die Bundesanwaltschaft<br />

wieder eine ständige, zentrale Ermittlungsstelle des Bundes geschaffen,<br />

welche unter anderem das Betreiben eines präventiven Staatsschutzes sicherstellen konnte.<br />

Mittlerweile fehlte aber eine eigentliche Verfassungsgrundlage für eine ständige Bundesanwaltschaft<br />

überhaupt – und erst recht für eine dermassen gestärkte, im präventiven<br />

Staatsschutz tätige Behörde. Die verfassungsmässigen <strong>Sicherheit</strong>sstrukturen von 1874<br />

stiessen spätestens am Ende des 19. Jahrhunderts an ihre Grenzen. Daraus resultierte<br />

letztlich eine Überforderung sowohl Bundes als auch der Kantone.<br />

Im europäischen Vergleich mit Verspätung erfolgte die Ergänzung des Bundesstrafrechts<br />

mit einem – formell eigenständigen – Sprengstoffgesetz im Jahre 1894; seine<br />

Bedeutung blieb allerdings gering, weil die <strong>Schweiz</strong> von Sprengstoffattentaten verschont<br />

blieb. Zur Aufrechterhaltung der Streitmittel des Landes verschärfte der Bundesrat die<br />

gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz der Armee. Ein ursprüngliches Projekt<br />

scheiterte an der Ablehnung in einer Referendumsabstimmung, womit erstmals das<br />

Gesetzesreferendum als ernsthafte Hürde erschien, insbesondere bei einer befürchteten<br />

Einschränkung der politischen Rechte in einem weiten Sinne. Eine Mehrheit der teilnehmenden<br />

Stimmberechtigten lehnte einschneidende Massnahmen bei einer bloss<br />

abstrakten Gefährdung der Armee ab; das Votum konnte letztlich auch als Absage an<br />

die Schaffung von Gesinnungsdelikten gewertet werden.<br />

Der Bundesrat sah sich trotzdem gezwungen, auf anderem Wege Massnahmen zu ergreifen.<br />

Die neuen Delikte bestanden im Verbot eines Einwirkens auf die Armee im Sinne<br />

des Aufrufs zur Desertion oder zu Befehlsverweigerung und waren nur schwer von<br />

politischen oder Gesinnungsdelikten abzugrenzen. Damit umging der Bundesrat das<br />

Resultat der Volksabstimmung, indem er die vermeintlichen Sachzwänge höher wertete<br />

als die Bedenken des Souveräns.<br />

Das Bahnpolizeigesetz verhalf dem Bund – im Einklang mit der Bundesverfassung – zu<br />

einer umfassenden Polizeigewalt im Zusammenhang mit der Eisenbahn als besonderem<br />

öffentlichem Verkehrsmittel. Zwar bildeten Bestimmungen und Verbote im Zusammenhang<br />

mit dem eigentlichen Bahnbetrieb die hauptsächlichen Inhalte des Gesetzes.<br />

Auch verzichtete der Bund darauf, einen sicherheitspolizeilichen Dienst zum Schutze<br />

der Bahn und deren Passagiere aufzubauen. Gestützt auf das Bahnpolizeigesetz wäre er<br />

jedenfalls dazu kompetent gewesen.<br />

Auf der Grundlage eines sicherheitsrechtlichen Flickenteppichs steuerte die Eidgenossenschaft<br />

auf den sich abzeichnenden europäischen Konflikt zu.

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