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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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406 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

betont der Bericht die Wichtigkeit einer klaren Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen<br />

und Gemeinden. Danach aber folgender, folgenschwerer Satz:<br />

„Massgebend für die sicherheitspolitische Aufgabenzuordnung und damit für die Kompetenzhoheit sind<br />

Art und Dimension der sicherheitspolitischen Bedrohung. Kompetenzhoheiten müssen aber auch, wenn eine<br />

ausserordentliche Lage dies verlangt, lageorientiert angepasst werden können. Dringlichkeitsrecht und<br />

Notrecht lassen dies zu.“ 2713<br />

Mit anderen Worten macht der SiPolB 2000 die Kompetenzaufteilung – auch – auf dem<br />

Gebiet der inneren <strong>Sicherheit</strong> von der jeweiligen Lage abhängig, ohne entsprechende<br />

Verfahren oder wenigstens die Voraussetzungen von Kompetenzübergängen genauer zu<br />

klären. Der Verweis auf das Notrecht erstaunt, der Bezug zur „besonderen Lage“ 2714 wird<br />

nicht hergestellt. Immerhin geht aus der Konsultation einer angefügten, nicht abschliessenden<br />

Tabelle hervor, dass allfällige Bundeskompetenzen vor allem bei der „Abwehr und<br />

Bekämpfung von Gewalt strategische(n) Ausmasses“ vorlägen 2715 .<br />

1.4.4.4. Die Behandlung in der Bundesversammlung<br />

In der nationalrätlichen Diskussion stiess die im SiPolB 2000 vorgenommene Lageanalyse<br />

auf breite Anerkennung. Materiell drehte sich die Diskussion hauptsächlich um die<br />

Ausgestaltung der <strong>Schweiz</strong>er Aussenpolitik. Erstaunlicherweise nahmen weder die Vertretungen<br />

von SP und PdA, noch jene der SVP in ihren Voten die Aussagen mit Bezug<br />

zur inneren <strong>Sicherheit</strong> auf. Vielmehr konzentrierten sich die Vertreter der beiden politischen<br />

Pole auf Vorbehalte gegenüber der Armee, respektive gegenüber der sicherheitspolitischen<br />

Kooperation mit der NATO 2716 . Insofern führten ihre Äusserungen zumindest<br />

teilweise an den verfassungsrechtlich zu klärenden Fragen vorbei. Die Kooperation<br />

als Mittel zur Gewährleistung der inneren <strong>Sicherheit</strong> kam in den Voten der Abgeordneten<br />

von FDP, Liberalen und CVP zur Sprache. Darin wird das politische Bedürfnis zur<br />

Zusammenarbeit der innerstaatlichen Organe festgestellt.<br />

Im Ständerat zeigte sich das gleiche Bild: Die Vertreter der SVP kritisierten Aussagen<br />

zur <strong>Schweiz</strong>er Aussenpolitik, während bei FDP und CVP auch die innere <strong>Sicherheit</strong> in<br />

die Voten mit einbezogen wurde 2717 .<br />

2713 SiPolB 2000, S. 7721f.<br />

2714 Zur „besonderen Lage“ siehe oben, S. 403.<br />

2715 SiPolB 2000, S. 7722.<br />

2716 AB NR 1999, S. 2647ff.<br />

2717 AB SR 2000, S. 145ff.

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