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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Die neue Bundesverfassung 433<br />

fassend verstandenen <strong>Sicherheit</strong>sbegriff sind aber die verfassungsrechtlich zu bestimmenden<br />

Kompetenzen von Bund und Kantonen zu trennen. Die Kooperation der staatlichen<br />

<strong>Sicherheit</strong>sorgane im Innern der Eidgenossenschaft kann nur innerhalb der rechtlich<br />

vorgegebenen Kompetenzbereiche erfolgen. Für den Bund tritt der erschwerende<br />

Umstand hinzu, dass er im Bereich der <strong>Sicherheit</strong>spolitik mehrere Rollen wahrnimmt:<br />

Für die Abwehr äusserer Gefahren ist er umfassend zuständig; für die innere <strong>Sicherheit</strong><br />

kommt ihm die Funktion eines letztverantwortlichen Garanten gegenüber den Kantonen<br />

zu; gleichzeitig hat er aber auch primäre Aufgaben im Innern zu erfüllen (Staatsschutz,<br />

Grenzschutz, Luftfahrt, Kernenergie, etc.).

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