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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Die Entwicklung des Wehrwesens seit 1995 481<br />

Ständerat dem SiPolB 2000 zu 3183 , doch vermag dieser Umstand eine tragfähige juristische<br />

Argumentation in einer bundesrätlichen Botschaft nicht zu ersetzen.<br />

Der Gehalt von Art. 119 MG bleibt somit fraglich; der SiPolB 2000 meint im genannten<br />

Unterkapitel beiläufig, „Bund, Kantone und Gemeinden behalten ihre Verantwortungen und Kompetenzen“<br />

3184 . M.E. kann der Artikel allenfalls eine Konkretisierung der bundesstaatlichen<br />

Treuepflicht nach Art. 44 Abs. 1 BV 1999 3185 bilden. Selbst dann birgt die „umfassende und<br />

flexible Kooperation“ (Art. 119 Abs. 1) – bei aller sachlich sinnvollen und gebotenen Zusammenarbeit<br />

– die Gefahr latenter Kompetenzüberschreitungen durch den Bund. Es<br />

wäre m.E. wünschbar gewesen, in der Botschaft die notwendigen Ausführungen anzubringen.<br />

4.5.3. Der „Entwicklungsschritt 08/11“<br />

In der ersten Hälfte des Jahres 2005 stellte der Bundesrat den „Entwicklungsschritt<br />

08/11“ vor, mit welchem die Armee in den Jahren 2008 bis 2011 „weiterentwickelt“<br />

wird. Tatsächlich stellt der „Entwicklungsschritt“ bloss drei Jahre nach dem „Start“ der<br />

Armee XXI eine eigentliche Armeereform dar 3186 .<br />

4.5.3.1. Veränderte Rahmenbedingungen<br />

In seiner Botschaft vom Mai 2006 3187 weist der Bundesrat auf ein seit dem SiPolB 2000<br />

und dem ALB XXI verändertes Bedrohungsbild hin. Besonders die Abwehr des Terrorismus<br />

habe auch für die <strong>Schweiz</strong> an Bedeutung gewonnen; dabei scheint der Bundesrat<br />

einem weiten „Terrorismusbegriff“ zu folgen:<br />

„Terroristische Angriffe auf die <strong>Schweiz</strong> werden als wahrscheinlicher angesehen als vor sieben oder auch<br />

noch vor fünf Jahren. Zudem werden die potenziellen Auswirkungen eines terroristischen Angriffes als<br />

deutlich grösser betrachtet: Sowohl Eintretenswahrscheinlichkeit als auch Auswirkungen auf die <strong>Schweiz</strong><br />

müssen nach oben korrigiert werden, allerdings gehört die <strong>Schweiz</strong> nach wie vor nicht zu den primären<br />

Angriffszielen von Terroristen. Sie muss aber darauf achten, dass ihre <strong>Sicherheit</strong>svorkehrungen mindestens<br />

denen der Nachbarstaaten und anderer europäischer Staaten entsprechen, damit sie nicht als leichtes<br />

Ziel angesehen wird. Zudem hat sich mit dem kürzlichen Karikaturen-Streit gezeigt, dass unerwartete<br />

Ereignisse zu einem schlagartigen Anstieg der Bedrohung in einem Land führen können.“ 3188<br />

3183 AB NR 1999, S. 2669; AB SR 2000, S. 158. Die Diskussion in den Räten legte ein klares Schwergewicht auf<br />

die <strong>Schweiz</strong>er Neutralitäts- und Aussenpolitik.<br />

3184 SiPolB 2000, S. 7692.<br />

3185 Siehe oben, S. 420.<br />

3186 Zu den Wortspielen siehe vorne, S. 401.<br />

3187 Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung<br />

des Bundeshaushaltes (vom 31. Mai 2006), BBl. 2006, S. 6197 – 6246, nachfolgend „Botschaft ES 08/11“<br />

(Seitenzahlen jeweils zitiert nach BBl.).<br />

3188 Botschaft ES 08/11, S. 6211.

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